HAse_ONE
Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
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Hi,
bei meinem Arbeitgeber gibt es zum Jahresende immer Mittarbeitergespräche und im Zuge dessen, bekommt man immer ein Schreiben bezüglich Bonuszahlung. Da steht ein Absatz drin, der mich immer etwas verwirrt.
Zitat:
Das bezieht sich so wie ich das verstehe nur auf die Bonuszahlungen, oder? Also sollte ich kündigen, müsste ich diese zurückzahlen?
Ich würde mich gerne auf einen Job bewerben und frag mich grad was ich da reinschreiben kann, als frühester Termin. Ich würde jetzt meine normale Kündigungsfrist reinschreiben, weil die können mich ja nicht am Kündigen selbst hindern, oder? Dann bekommen die halt ihren Bonus wieder
bei meinem Arbeitgeber gibt es zum Jahresende immer Mittarbeitergespräche und im Zuge dessen, bekommt man immer ein Schreiben bezüglich Bonuszahlung. Da steht ein Absatz drin, der mich immer etwas verwirrt.
Zitat:
Soweit ein Bonus oder eine andere zusätzliche Leistung von XXX gewährt wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Diese Leistungen sind freiwillig. ... Voraussetzung für eine Gewährung ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag aufgrund einer Kündigung durch den Mitarbeiter selbst, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber weder beendet noch gekündigt ist und über den 31.03. des folgenden Jahres hinaus weiter Bestand hat.
Das bezieht sich so wie ich das verstehe nur auf die Bonuszahlungen, oder? Also sollte ich kündigen, müsste ich diese zurückzahlen?
Ich würde mich gerne auf einen Job bewerben und frag mich grad was ich da reinschreiben kann, als frühester Termin. Ich würde jetzt meine normale Kündigungsfrist reinschreiben, weil die können mich ja nicht am Kündigen selbst hindern, oder? Dann bekommen die halt ihren Bonus wieder