A
abulafia
Gast
Es ist Nötigung. Ist doch egal, ob er virtuelle Dinge übertragen musste oder irgendetwas anderes, was er von sich aus nicht getan hätte. Sie haben ihm unter Andruhung von Gewalt zu einer Handlung gezwungen, die er so nicht getan hätte. Und genau das ist die Straftat. Das die Handlung einen Vermögensschaden verursacht hat, macht es nur schlimmer, dann wäre es aber räuberische Erpressung.
Virtueller Raub ist mal wieder eine extrem prolemische und falsche Bezeichnung auf Bildniveau. Selbst wenn sie etwas "Reales" von ihm genommen hätten, wäre es kein Raub.
Virtueller Raub ist mal wieder eine extrem prolemische und falsche Bezeichnung auf Bildniveau. Selbst wenn sie etwas "Reales" von ihm genommen hätten, wäre es kein Raub.
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