Hallo,
ich habe eine Rechtliche frage.
Ich habe auf ebay kleinanzeigen ein Mainboard verkauft welches bei mir mit meinem I5 4670 einwanfrei funktioniert hat.
Rücknahme & Garantie habe ich ausgeschlossen.
Der Käufer schrieb mich als er die Ware bekam an und bemängelte 2 Verbogene Pins,die ich selbst nicht gesehen habe,wovon ich auch keine ahnung besitze. Ich weiß nur Grundkenntnise wie man einen PC zusammen baut,mehr kenntnise habe ich nicht.
Ich habe darauf behaart das ich keine Rücknahme tätigen muss,sowie das dass Board funktionstüchtig ist und er es doch erst testen soll.
Möchte er nicht. Er droht mir mit einer Klage und meint,es wäre ein Kaufvertrag entstanden und ich würde in der Pflicht stehen,alles zurück zu erstatten.
ich frage mich nun;
Kann ich es darauf ankommen lassen?
LG
ich habe eine Rechtliche frage.
Ich habe auf ebay kleinanzeigen ein Mainboard verkauft welches bei mir mit meinem I5 4670 einwanfrei funktioniert hat.
Rücknahme & Garantie habe ich ausgeschlossen.
Der Käufer schrieb mich als er die Ware bekam an und bemängelte 2 Verbogene Pins,die ich selbst nicht gesehen habe,wovon ich auch keine ahnung besitze. Ich weiß nur Grundkenntnise wie man einen PC zusammen baut,mehr kenntnise habe ich nicht.
Ich habe darauf behaart das ich keine Rücknahme tätigen muss,sowie das dass Board funktionstüchtig ist und er es doch erst testen soll.
Möchte er nicht. Er droht mir mit einer Klage und meint,es wäre ein Kaufvertrag entstanden und ich würde in der Pflicht stehen,alles zurück zu erstatten.
ich frage mich nun;
Kann ich es darauf ankommen lassen?
LG