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Käufer will klagen nach Kauf eines gebrauchten Mainboards
- Ersteller bountyx33
- Erstellt am
Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.570
Zuse1 schrieb:Es ist nicht nachweisbar, dass das Mainbord vorher defekt war, oder erst als es in seinem Besitz war.
Wenn du sagst, es war vorher in Ordnung, und nichts gegenteiliges bewiesen werden kann, dann hat er schlechte Karten.
Das ist nicht richtig, denn das Mobo wurde ohne Schutz für den CPU Sockel versendet! Dies kann durchaus als grob fahrlässig gewertet werden und das wird es auch! Transportschäden gehen nun zu Lasten des TE!
Und nun lass den Käufer noch einen Zeugen haben, der beim Auspacken dabei war, und bestätigen kann dass das Mobo mit verbogenen Pins angekommen ist.
Zuse1
Ensign
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- Juni 2018
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- 246
Dominion schrieb:Das ist nicht richtig, denn das Mobo wurde ohne Schutz für den CPU Sockel versendet! Dies kann durchaus als grob fahrlässig gewertet werden und das wird es auch! Transportschäden gehen nun zu Lasten des TE!
Und nun lass den Käufer noch einen Zeugen haben, der beim Auspacken dabei war, und bestätigen kann dass das Mobo mit verbogenen Pins angekommen ist.
Das stimmt natürlich. Das mit dem fehlenden Schutz habe ich überlesen. Danke für die Korrektur.
Der TE hat das Board (die Pins) laut seiner eigenen Aussage nicht geprüft.
Der TE weiß also garnicht ob er ein funktionierendes Mainboard verschickt hat.
Und zum Thema sind ja nur zwei Pins:
Kleine Nachhilfe in CPU Sockeln:
ca. 50% der Pins sind Versorgungspins, da stört es tatsächlich nicht wenn 1-2 Fehlen.
Die anderen 50% sind einzigartig. Fehlt ein solches Signal funktioniert die CPU nicht ordnungsgemäß.
Man könnte sich jetzt die mühe machen und schauen wofür die defekten Pins zuständig sind.
andererseits:
Der TE hat Schrott verschickt und sollte jetzt zu seinem Fehler stehen!
Der TE weiß also garnicht ob er ein funktionierendes Mainboard verschickt hat.
Und zum Thema sind ja nur zwei Pins:
Kleine Nachhilfe in CPU Sockeln:
ca. 50% der Pins sind Versorgungspins, da stört es tatsächlich nicht wenn 1-2 Fehlen.
Die anderen 50% sind einzigartig. Fehlt ein solches Signal funktioniert die CPU nicht ordnungsgemäß.
Man könnte sich jetzt die mühe machen und schauen wofür die defekten Pins zuständig sind.
andererseits:
Der TE hat Schrott verschickt und sollte jetzt zu seinem Fehler stehen!
Es ist auch immer wieder toll, wenn man als Käufer selber solche gebrauchte Hardware kauft und dann sehen muss, wie 'schlampig' die Ware verpackt wurde. Keine CPU-Abdeckung, keine Antistatikfolie, unzureichende Polsterung, ... Waren bezahle ich zumind. generell per PayPal. Wenn mir so ein Paket ins Haus kommt, geht das umgehend zurück (halt auch mit Hilfe von PayPal).
In diesem Fall unsachgemäße Verpackung des Boards. Wurde das Board denn wenigstens in eine Antistatikfolie gelegt oder einfach das blankte Board mit Verpackungsmaterial in den reinen Karton gelegt?
In diesem Fall unsachgemäße Verpackung des Boards. Wurde das Board denn wenigstens in eine Antistatikfolie gelegt oder einfach das blankte Board mit Verpackungsmaterial in den reinen Karton gelegt?
meph!sto
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2003
- Beiträge
- 6.287
Schon komische Leute hier unterwegs:
Es wird dem TE unterstellt Schrott verkauft zu haben (ja, die fehlende Abdeckung ist grob fahrlässig, wurde aber bereits mehrfach erwähnt): Woher wissen wir dass er Schrott verkauft hat ?
Genauso gut hat ggf. der Käufer das Board selbst beschädigt und versucht das nun dem TE so unterzujubeln.
Wie bereits erwähnt wurde, würde ich anbieten, das Board zu reparieren.
Er soll es auf seine Kosten zurückschicken, du prüfst es (auch ob es sich um dein verkauftes Board handelt).
Funktioniert es: schick' es zurück (auf wessen Kosten müsst ihr klären)
Funktioniert es nicht:
Es wird dem TE unterstellt Schrott verkauft zu haben (ja, die fehlende Abdeckung ist grob fahrlässig, wurde aber bereits mehrfach erwähnt): Woher wissen wir dass er Schrott verkauft hat ?
Genauso gut hat ggf. der Käufer das Board selbst beschädigt und versucht das nun dem TE so unterzujubeln.
Wie bereits erwähnt wurde, würde ich anbieten, das Board zu reparieren.
Er soll es auf seine Kosten zurückschicken, du prüfst es (auch ob es sich um dein verkauftes Board handelt).
Funktioniert es: schick' es zurück (auf wessen Kosten müsst ihr klären)
Funktioniert es nicht:
- Ist es dein Board ? Dann wird es schwierig zu beweisen wann/wie und von wem die Pins verbogen wurden
- Ist es nicht dein Board ? Dann auf zurückschicken und den User ignorieren
M
Mustis
Gast
@speedy55
Dann kauf Neuware. Bei gebrauchte, teils Jahre alter Technik auf Anti Statik Folie, CPU Abdeckung etc. zu bestehen, ist in meinen Augen Schwachsinn und hat auch nix mit grober Fahrlässigkeit zu tun. Sowas kann man sich nicht mal eben irgendwo besorgen, aufheben tut es auch nicht jeder. Ausgenommen Angebote, die in der Beschreibung vollständige OVP angeben. Steht nichts dabei dann kann ich das auch nicht erwarten!
Macnhmal wünschte ich mir als Verkäufer auch, meine Kunden vorab aussuchen zu können...
Dann kauf Neuware. Bei gebrauchte, teils Jahre alter Technik auf Anti Statik Folie, CPU Abdeckung etc. zu bestehen, ist in meinen Augen Schwachsinn und hat auch nix mit grober Fahrlässigkeit zu tun. Sowas kann man sich nicht mal eben irgendwo besorgen, aufheben tut es auch nicht jeder. Ausgenommen Angebote, die in der Beschreibung vollständige OVP angeben. Steht nichts dabei dann kann ich das auch nicht erwarten!
Macnhmal wünschte ich mir als Verkäufer auch, meine Kunden vorab aussuchen zu können...
.... wenn man schon nicht in der Lage ist, die Ware vollständig sicher versenden zu können, dann sollte man es sein lassen.
Bzgl. Kosten und Anwalt: Es gibt u.a. Rechtsschutzversicherungen bzw. Antrag zur Beratungshilfe. Da meldet sich ggf ein Anwalt, auch wenn der Streitwert gering ist (Der Anfangsaufwand ist für den Anwalt recht gering. Dieser schreibt bzw. verschickt da erstmal seine Standardvordrucke. ... naja ... sein Honorar bekommt er dann so oder so. Wäre rein theo. schnelles Geld für ihn.).
Bzgl. Kosten und Anwalt: Es gibt u.a. Rechtsschutzversicherungen bzw. Antrag zur Beratungshilfe. Da meldet sich ggf ein Anwalt, auch wenn der Streitwert gering ist (Der Anfangsaufwand ist für den Anwalt recht gering. Dieser schreibt bzw. verschickt da erstmal seine Standardvordrucke. ... naja ... sein Honorar bekommt er dann so oder so. Wäre rein theo. schnelles Geld für ihn.).
M
Mustis
Gast
Ne, man kann nicht etwas verlangen, was nie im Kaufvertrag umfasst war. Es benötigt weder eine Antistatikfolie noch einen Sockelschutz um ein gebrauchtes MB vollständig sicher zu versenden. Wer gebraucht kauft, es nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist und dann so ein Päckchen zurück gehen lässt ohne die Funktion zu prüfen, begeht Betrug, wenn er es über Paypal rückabwickeln lässt. Denn egal welchen Grund er an gibt, er kann nur gelogen sein...
Es ist einfach irrsinnig, an eine privatverkäufer verpackungsvorschriften anzulegen wie bei einem fabrikneuem Gerät direkt vom Händler...
Für den Fall hier: Wer gebraucht kauft, geht das Risiko ein, beweisen zu müssen, dass die Ware bereits vor Versand defekt war. Ebenso trägt er das Versandrisiko. Wer das nicht will, soll nicht gebraucht von privat kaufen. Wer dann einfahc behauptet, der Verkäufer habe defekt versandt ohne es beweisen zu können, kann halt gern Paypal betrügen, finde es ohnehin erstaunlich, wie sehr die Firma das deutsche Recht immer wieder beugt, auch wenn es auf ihre kosten geht. Rechte leiten sich daraus jedenfalls nicht ab. Und woher die Aussage stammt, es sei rechtlich sicher grob fahrlässig, ein gebrauchtes MB ohne Sockelschutz zu versenden, das würde ich auch gern mal wissen.
Es ist einfach irrsinnig, an eine privatverkäufer verpackungsvorschriften anzulegen wie bei einem fabrikneuem Gerät direkt vom Händler...
Für den Fall hier: Wer gebraucht kauft, geht das Risiko ein, beweisen zu müssen, dass die Ware bereits vor Versand defekt war. Ebenso trägt er das Versandrisiko. Wer das nicht will, soll nicht gebraucht von privat kaufen. Wer dann einfahc behauptet, der Verkäufer habe defekt versandt ohne es beweisen zu können, kann halt gern Paypal betrügen, finde es ohnehin erstaunlich, wie sehr die Firma das deutsche Recht immer wieder beugt, auch wenn es auf ihre kosten geht. Rechte leiten sich daraus jedenfalls nicht ab. Und woher die Aussage stammt, es sei rechtlich sicher grob fahrlässig, ein gebrauchtes MB ohne Sockelschutz zu versenden, das würde ich auch gern mal wissen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 21.314
Mit dir will ich bitte nie Geschäfte machen. Es steht explizit auf der Sockelschutzkappe drauf dass diese IMMER anzubringen ist wenn keine CPU im Sockel ist. Gäbe es nicht so viele lapidar handelnde Verkäufer, gäbe es auch viel weniger Stress bei sowas.
Der TE hat hier gegebenfalls schei*e gebaut und sollte gegebenfalls dafür auch gerade stehen.
Defekte sind anzugeben (hat er nicht) und nicht sachgerechte Versandverpackung (ohne Sockelkappe/ohne ESD Verpackung) ist ebenfalls Problem des TE. Das hat auch nichts mit dem Versandrisiko des Käufers zu tun. Der verbogene Pin oben rechts stammt aber vermutlich nicht vom Transport ohne Sockelkappe, der Bereich ist vom Haltebügel überdeckt. Damit handelt es sich nach Ansicht des Käufers um einen Mangel der vor dem Versand schon da gewesen sein muss.
Zur Sicherheit damit man nicht verarscht wird vorab ein Foto senden lassen auf dem die Seriennummer UND die Pins gleichzeitig sichtbar sind. Der Käufer weiß ja nicht dass dem TE die SN nicht bekannt ist.
Wann kam denn das Paket an und wann hat er Käufer reklamiert?
Mustis, du hast offensichtlich null Plan wie ESD und der Schutz dagegen funktioniert.
Der TE hat hier gegebenfalls schei*e gebaut und sollte gegebenfalls dafür auch gerade stehen.
Defekte sind anzugeben (hat er nicht) und nicht sachgerechte Versandverpackung (ohne Sockelkappe/ohne ESD Verpackung) ist ebenfalls Problem des TE. Das hat auch nichts mit dem Versandrisiko des Käufers zu tun. Der verbogene Pin oben rechts stammt aber vermutlich nicht vom Transport ohne Sockelkappe, der Bereich ist vom Haltebügel überdeckt. Damit handelt es sich nach Ansicht des Käufers um einen Mangel der vor dem Versand schon da gewesen sein muss.
Zur Sicherheit damit man nicht verarscht wird vorab ein Foto senden lassen auf dem die Seriennummer UND die Pins gleichzeitig sichtbar sind. Der Käufer weiß ja nicht dass dem TE die SN nicht bekannt ist.
Wann kam denn das Paket an und wann hat er Käufer reklamiert?
Mustis, du hast offensichtlich null Plan wie ESD und der Schutz dagegen funktioniert.
Zuletzt bearbeitet:
... darüber kann man wohl auch wieder seitenweise diskutieren. Ich bin der Ansicht, dass Mikroelektronik beim Versenden in eine Antistatikfolie gehört und das sensible Bereiche, wie halt ein Intel-CPU-Sockel, geschützt werden müssen.
Wenn ein Board, z.B. einfach lose im Karton liegt und beim Transport 'hin- und her rappelt', möchte ich dieses keinesfalls verbauen.
Dann ist auch der Rücktritt des Kaufs kein Betrug.
Wenn ein Board, z.B. einfach lose im Karton liegt und beim Transport 'hin- und her rappelt', möchte ich dieses keinesfalls verbauen.
Dann ist auch der Rücktritt des Kaufs kein Betrug.
M
Mustis
Gast
Das weißt du woher? Und natürlich steht das auf der Kappe! Die HErsteller wollen sich rechtlich absichern gegenüber dem Erstkäufer und den Lieferanten. Das ist komplett irrelevant für den Gebrauchtmarkt. Und auch für dich gilt, Beweislast bei Privat zu Privat liegt beim Käufer! Das weiß man vorher! Wer das ignoriert und dann rumheult, der ist selbst schuld wenn er sich nicht vorab abgesichert hat!h00bi schrieb:Der TE hat hier schei*e gebaut und sollte dafür auch gerade stehen.
@speedy55
Du kannst gern der Meinung sein, das ist dein Recht. Ebenso darauf zu bestehen VOR dem Kauf und es zum Bestandteil des Kaufvertrages machen. Eine rechtliche Grundlage, dass das per se sein muss, existiert jedoch nicht! Und nur das ist zunächst relevant. Ist es nicht Bestandteil des Vertages und man nimmt einfahc aufgrund der Verpackung an, es sei defekt und macht dann über PayPal eine Rückabwicklung dann ist rechtlich nicht sauber. fertig. Du kommst deine Prüfpflicht/Beweispflicht nämlich nicht nach.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
h00bi
Fleet Admiral
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- 21.314
Das ist auch richtig. Händler und Hersteller verweigern - zurecht - die Garantie- / Gewährleistungsabwicklung wenn Ware unsachgemäß eingeschickt wird. Alleine schon daraus sollte man schließen können dass es Privatpersonen zumutbar ist die Ware sachgerecht zu verpacken.speedy55 schrieb:Ich bin der Ansicht, dass Mikroelektronik beim Versenden in eine Antistatikfolie gehört und das sensible Bereiche, wie halt ein Intel-CPU-Sockel, geschützt werden müssen.
M
Mustis
Gast
Schlicht und ergreifend Blödsinn! Und ich habe bereits selber MBs zwecks Garantie eingeschickt OHNE Sockelschutz und das ging komplett ohne das geringste Problem. Also erzähl hier keinen pauschalisierenden Unsinn ohne belegbare Rechtsgrundlage. Unsachgemäße Verpackung macht sich nicht allein an einem fehlenden Sockelschutz fest und Gewährleistung und Garantie haben bei Privat zu Privat erst recht keine Aussagekraft.h00bi schrieb:Das ist auch richtig. Händler und Hersteller verweigern - zurecht - die Garantie- / Gewährleistungsabwicklung wenn Ware unsachgemäß eingeschickt wird. Alleine schon daraus sollte man schließen können dass es Privatpersonen zumutbar ist die Ware sachgerecht zu verpacken.
h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 21.314
Ich verweise an dieser Stelle auf Zeile 1 meiner Signatur und gönne dir deine eigene Meinung.
Ich beabsichtige auch nicht diese mit weiterer Diskussion zu ändern, dafür ins mir meine Zeit zu schade. Ich bin nicht hier im Thread um mit dir zu diskutieren sondern mit dem TE über den Sachverhalt.
Ich beabsichtige auch nicht diese mit weiterer Diskussion zu ändern, dafür ins mir meine Zeit zu schade. Ich bin nicht hier im Thread um mit dir zu diskutieren sondern mit dem TE über den Sachverhalt.
M
Mustis
Gast
Genau und der Sachverhalt muss begründbar sein. Eine Meinung ist keine Begründung. Und dem TE hilfts sicher nicht, wenn du trotz seiner Beteuerung schlicht annimmst, er habe bereits defekt versendet. Einen Sachverhalt klärt man durch Rechtsgrundlagen und die glänzen bei dir durch Abwesenheit.
M
Mustis
Gast
Warum sollte er denn? Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er das tun müssen? Die Beweise hat der Käufer zu liefern, nicht anders herum. Warum sollte der TE einen finanziellen Nachteil für sich in Kauf nehmen, wenn die Pflicht hier eindeutig dem Käufer obliegt und ebenso das Risiko?
Evil E-Lex
Commander
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- Apr. 2013
- Beiträge
- 2.857
Welchen Beweis soll denn der Käufer hier noch liefern? Das Foto mit den verbogenen Pins ist vorhanden.
... weil
a) ich mich einmal vorher über den Zustand der Ware in Kenntniss setze, wie z.B. mit Bildern o.ä. (wenn der TE nichts über den Zustand weiß, ausser, dass das Board funktionierte ... vill. hat er dieses unwissentlich beim CPU herausnehmen beschädigt?), damit gerade solche Probleme beim Kauf nicht auftreten
und
b) man natürlich für einen sauberen und sicheren Versand verantwortlich ist
Letztlich wird auch nur hier ein Gericht entscheiden können.
a) ich mich einmal vorher über den Zustand der Ware in Kenntniss setze, wie z.B. mit Bildern o.ä. (wenn der TE nichts über den Zustand weiß, ausser, dass das Board funktionierte ... vill. hat er dieses unwissentlich beim CPU herausnehmen beschädigt?), damit gerade solche Probleme beim Kauf nicht auftreten
und
b) man natürlich für einen sauberen und sicheren Versand verantwortlich ist
Letztlich wird auch nur hier ein Gericht entscheiden können.
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