Kaffeemaschine zum falschen Preis erstanden

SkYLinE^

Lieutenant
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März 2008
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587
Hallo Leute..
Ich habe mir gestern im Laden XY eine Kaffeemaschine gekauft.. Der Preis der Kaffeemaschine war 53 €.. Jedoch hat mir die Verkäuferin nur 35 € abgezogen.. Ich hab das erst garnicht gepeilt.. Später als sie mich drauf angesprochen hat, meinte sie ich sollte den vollen Preis zahlen, oder die Ware zurückgeben.. Ich habe gemeint das sie kein Recht dazu, da eine inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung der beiden Parteien ( Verkäufer, Käufer ) durch Angebot und Annahme zustande kam.. Wie seht ihr das.. Es geht hier rein um das rechtliche und nicht um die Frage der Moral..

MfG

SkYLinE^
 
Wann hat sie dir das mit dem falschen Preis denn gesagt? direkt dannach?
 
Hallo Skyline,

wie sah denn die Willenserklärung der Verkäuferin aus? Hat Sie eine Rechnung oder einen Kassenbon zum Preis von 35 Euro erstellt?
Ist die Verkäufering auch Inhaberin oder "nur" Kassiererin. Bei einer Kassiererin kommt es darauf an, ob angenommen werden kann, dass sie befügt ist Rabatte/Preisnachlässe zu geben.

Wenn die Kassierein einen falschen Betrag in z. B. eine EC-Lastschrift eingegeben hat, ist der Kaufvertrag trotzdem zu dem aus Sicht des Verkäufers korrekten Kaufpreis zustande gekommen.

Viele Grüße,

Jan Fedor
 
Also zur Warnung: Du wirst hier viele Meinungen bekommen und kaum Fakten. Ich glaube dass die Verkäuferin im Recht ist.

Stell dir doch mal umgekehrt vor, sie hätte zu viel verlangt und du es unachtsam nicht bemerkt...
 
Bevor sich hier allzuviele aufregen.. Die Frage war in meiner Betriebswirtschaftsabschlussprüfung.. Hier noch einmal die genaue Frage:

Prüfung schrieb:
Frau Huber hat in einem Geschäft der Elektronik OHG eine Kaffeemaschine gekauft. Der Preis der Kaffeemaschine war mit 53,00 € ausgezeichnet. Die Kassiererin hat bei dem Verkauf an der Kasse allerdings nur 35,00 € verlangt. Als Frau Huber die Kaffeemaschine einpacken will, macht die Kassiererin sie darauf aufmerksam, das sie die Ware zum falschen Preis verkauft hat, und verlangt das Frau Huber diese zurückgibt, welche sich weigert. Muss Frau Huber die Kaffeemaschine wieder zurückgeben? Begründe deine Antwort.
 
Servus Jannik :D Der Rest der Fragen war aber mega einfach.. Das ist eig. die einzigste Frage bei der ich nicht wusste was ich hinschreiben soll :D
Was hast du geschrieben?

@1668mib
Weil ich die Befürchtung hatte das es keine Diskussion gibt weil irgendwelche klugen meinen sie wissen die Antwort..
 
Zuletzt bearbeitet: (Komplettzitat entfernt.)
Es sei an dieser Stelle mal darauf hingewiesen, dass bei solchen Prüfungen tendenziell kein klares Ja oder Nein existiert - es kommt immer darauf an, wie du es begründest. Es gibt mindestens genauso viele Gründe für eine Anfechtung wie auch dagegen, das ist Auslegungssache. Zwar wäre eine Anfechtung im "RL" sehr wahrscheinlich erfolgreich, aber wie gesagt... den Prüfern reicht es, wenn du deine Vermutung gut begründen kannst. Also wenn du jetzt ein anderes Ergebnis hast als dir hier erzählt wird, muss das nicht zwangsläufig zu Punktverlust in der Arbeit führen ;)
 
Meine Antwort war wie folgt:

MySelf schrieb:
Frau Huber muss die Kaffeemaschine nicht zurückgeben, da ein inhaltlich übereinstimmender Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zwischen Käufer und Verkäufer entstanden ist.

@w1llow
Dafür ist ein Forum doch da =)
 
Meiner Meinung nach muss die Kundin die Ware zurückgeben, da der Irrtum noch rechtzeitig im Laden bemerkt wurde. Ich glaub das steht irgendwo im BW-Buch 8.Klasse. Ich schau nachher noch mal nach.
 
Ich hab das Buch leider nicht =) .. Guck mal bitte nach.. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh... @Skyline: finde die Begründung relativ... kurz. Nicht einmal ein Paragraph wurde genannt (das war bei uns damals immer Pflicht ^^).
 
Ich bin in der 10ten Klasse.. Da ist sowas nicht Pflicht :rolleyes:
 
SkYLinE^ schrieb:
Servus Jannik :D Der Rest der Fragen war aber mega einfach.. Das ist eig. die einzigste Frage bei der ich nicht wusste was ich hinschreiben soll

einzig kann man nicht steigern. Das solltest du in der 10. Klasse aber wissen.

gruß
kingsize.jones
 
Mich Interessiert die Antwor auch.

Ich würde ja sagen der Vertrag ist zustandegekommen - der Verkäufer hat 35€ verlangt und diese wurden bezahlt - im nachhinein anzukommen und zu sagen nee halt wir haben denn falschen Preis verlangt haut da nicht so ganz hin.

Da könnte Kunde ja auch ankommen und sagen: "halt, das Produkt kostet normalerweise 200€ weniger ich will das jetzt doch nicht mehr" - geht ja auch nicht; nur auf Kulanz denn wenn Bezahlt ist, ist der Vertrag zwischen beiden Parteien gültig (soweit ich mich noch erinnern kann).
 
Aber wieso? Da muss es ja eine rechtliche Grundlage geben. Wie gesagt mit der Zahlung und der Geldannahme ist ein Vertrag zustandegekommen.
 
Gehört, wie bereits gesagt, definitiv ins Irrtumsrecht.

Beachtlichkeit ist durch die rechtzeitige Aufklärung gegeben!


HuggyBearlin schrieb:
Aber wieso? Da muss es ja eine rechtliche Grundlage geben. Wie gesagt mit der Zahlung und der Geldannahme ist ein Vertrag zustandegekommen.

Eben nicht! Grundsätzlich ist die Willenserklärung die Basis von Vertragsauslegungen. Es gibt allerdings viele Abweichungen von dieser Regelung. Und das Irrtumsrecht ist ein solcher Teilbereich. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, so schützen diese Vorschriften einzelne Vertragspartner trotz Abweichungen der formellen Grundlage.

Bzgl. der Voraussetungen und Spezifika in Deutschland kannst du "Google befragen". Aber ich glaube kaum, dass sich die Vorschriften von den österreichischen Regelungen unterschieden.
 
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