Mein Gott es geht doch
nicht um die UVP ich hätte ja auch sagen können er hat den Artikel für 200€ ausgeschrieben und er Kassiert 220€ ab - ich Zahle ohne was mitzubekommen und schwupps PGH - schon oft Passiert da die Kassensysteme des öfteren nicht mir den Preisen innen "synchron" Laufen - vor allem bei MM und Saturn anzutreffen
da geb ich das Zeuch dann meist zurück und hols mir gar nicht. Aber auch bei Discountern ist das ab und an anzutreffen - bisher alles per Kulanz gelaufen - aber versuchen tun die das erstmal. Von daher würd ich auch sagen lmaa und mit dem Teil aus dem Laden latschen...
EDIT:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine
Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten,
wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger
Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche
Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen
werden.
Also doch UVP: "Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen
werden". Für Otto normal als wesentlich das diese Preisempfehlung eher unterschrittel anstatt überschritten wird. Ausserdem kann man diese Entscheidung nur anfechten aber bestimmt nicht vor Ort aufheben. Und wegen 20€ rennt kein Händler vor Gericht. Zumal anzunehmen ist, dass es eine solche Kaffeemaschiene wirklich für 35€ gibt (sofern das für den Händler immernoch über dem Einkaufspreis leigt).
Klasse finde ich auch das: § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung:
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder
vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Da kann man so argumentieren: "Ich war geistig umnachtet als ich mir das MacBook gekauft habe - das design hat mich geblendet - aber im nachhinein muss ich sagen das ich dem Kauf nie zugestimmt hätte da der Preis für das gebotene einfach zu hoch ist" Da wären dann auch sämtliche Kaufhandlungen im Sexshop null und nichtig da dort ein anderer Part das Denken übernimmt...
Es kommt immer auf den Einzelfall an - und die Kassiererin kann das sicherlich anfechten - ob es vor Gericht durchgeht ist eine ganz andere Frage.