Kameras vom Nachbar stört

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MIC778 schrieb:
ok, ich gehe nicht mehr darauf ein, was ich mache. Ich dachte es gäbe einfachere, technische Mittel, um dieses Problem zu lösen. Die Behörden zu rufen und einen Krieg anzuzetteln ist wirklich nicht meine Art.
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich bestimmt irgendwie zurechtfinden, ohne illegal zu handeln. ;)
Ein einfaches technisches Mittel, um die Technik des Nachbars zu stören? Du könntest sicherlich deine Fensterscheibe verspiegeln, aber vermutlich alles andere (außer vllt ein Laserpointer, wobei selbst das fraglich ist) ist zu recht illegal.
 
Nicht der Nachbar ist dir gegenüber nachweispflichtig, dass er rechtens handelt - sonder du müßtest nachweisen, dass er ein Vergehen begeht. Eine Vermutung wird in vielen Fällen nicht ausreichen und könnte sogar dir eine Klage einbringen.
 
MIC778 schrieb:
ok, ich gehe nicht mehr darauf ein, was ich mache. Ich dachte es gäbe einfachere, technische Mittel, um dieses Problem zu lösen. Die Behörden zu rufen und einen Krieg anzuzetteln ist wirklich nicht meine Art.
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich bestimmt irgendwie zurechtfinden, ohne illegal zu handeln. ;)
Du schreibst hier Du möchtest keinen Krieg anzetteln, aber auf der anderen Seite Einsatz von Störsendern.
Da blüht ja der Frieden in der Nachbarsachaft so richtig auf.

Zum Störsender: Erstmal müsstest du rausfinden was dortfür Kameras verwendet werden. (Wlan, Funk, Lan oder ähnliches)
Den Universal-Störsender wirds nicht geben und wenn du nun so einen Störsender (Wlan oder Funk) einsetzt, werden sich deine anderen Nachbarn auch sehr darüber freuen. Denn wenn in der Nachbarschaft das Wlan streikt, Opa Herbert seine Funkkopfhörer nicht mehr verwenden oder das Babyfon ausfällt und dann noch rauskommt das du dafür verantwortlich bist.: Dann hast du Krieg in der Nachbarschaft.

Fazit: Rüber gehen zum Nachbar und das !freundliche! Gespräch suchen. Positiver Nebeneffekt, man lernt seinen neuen Nachbarn auch mal kennen. Vielleicht hat er auch Beweggründe für den Kameraeinsatz
 
@Ost-Ösi Und genau das kann er nicht. Die meisten Kameras lassen sogenannte private Zonen zu, man kann da bestimmte Bereiche unkenntlich machen. Selbst wenn man meint das die Kamera einen erfasst, muss das noch lange nicht sein.

Das einzige was hilft wäre ein Sichtschutz, alles andere kann man nicht überprüfen. Einen Störsender kann man aber zu 100% nachweisen.
 
@winterblut der TE ist sich doch nicht einmal sicher, dass sein Grundstück wirklich von der Kamera erfasst wird und der Nachbar hat ja auch die entsprechende Frage verneint. Im Artikel von der Stiftung Warentest steht ebenfalls, dass eine Aufnahme des eigenen Grundstücks erlaubt ist und nicht von den Nachbarn verhindert werden kann.
 
Woher weist Du das die Kamera auch Aufnahmen von Deinem Fenster bzw. Deinem Grundstück macht`?
Nein das ist eine Annahme, die Du nicht beweisen kannst. Du kannst nur die Unterlassung per RA fordern, wenn Du das belegen kannst. Grundlage Persönlichkeitsrecht und Eigentumsstörung Deines Grundstücks.
Er darf auch nicht öffentlichen Raum vor Deinem Grundstück filmen, weil das wäre ja eine Überwachung des Zugangs Deines Grundstücks durch ihn.
Wenn Du also jetzt das alles forderst per RA dann wird er belegen, das die Kamera nicht Dein Grundstück und auch nicht den öffentlichen Bereich vor Deinem Grundstück filmt. Damit ist es dann gut und Du zahlst nicht nur Deine RA-Kosten, sondern auch seine RA-Kosten. So etwas würde man nur machen wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat wo Rechtsstreitigkeiten für Grundstücke mit versichert sind.
Als erstes würde ich mal checken ob das WLAN Kameras sind. Das kann man ja leicht mahen mit Handy im vorbei gehen. Oder einfach mal den WLAN-Kanal im Router auf den Kanal des Nachbarn setzen.
 
Ich glaub der Autor des Beitrags hat sich schon aus der Diskussion gezogen. Und ich denke er ist ausreichend über seine legalen Möglichkeiten informiert worden.
Und zusätzlich über mögliche Konsequenzen von illegalen und/oder amoralischen Handlungen.

Alle weiteren Versuche hier zu klären sind glaube ich das Pendant zu Perlen vor die Säue werfen.
 
Myron schrieb:
@winterblut der TE ist sich doch nicht einmal sicher, dass sein Grundstück wirklich von der Kamera erfasst wird und der Nachbar hat ja auch die entsprechende Frage verneint. Im Artikel von der Stiftung Warentest steht ebenfalls, dass eine Aufnahme des eigenen Grundstücks erlaubt ist und nicht von den Nachbarn verhindert werden kann.

jo aber die scheint so zu hängen das auch nachbargrundstücke erfassen werden können, was er (captain kamera) erzählt tut nichts zu sache, das ist ja kein beleg.
 
Ich glaube, Beratung und Diskussion hat hier ausreichend stattgefunden.
Da der TE beratungsresistent zu sein scheint, ist hier mal zu.
 
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