Karikatur strafbar?

IsLaYa

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Ich wollte wissen, ob es strafbar ist die 'Mohammed Karikaturen' abzubilden bzw. nachzuzeichnen. Das soll keine Diskussion sein, sondern nur eine Frage. Die Frage bezieht sich juristisch gesehen auf Deutschland.

Zur Klarstellung: Ich bin selbst Moslem und habe nicht vor, welche abzubilden.
 
Du kannst damit machen was du willst, verbrennen, radieren, abpausen, kopieren, abmalen, einscannen, verändern, ausmalen oder was dir sonst noch dazu einfällt. Deiner Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Nennt man ganz einfach künstlerische Freiheit.

Selbiges darfst du selbstverständlich auch mit einer Papst-Karikatur oder mit einer Christus-Karikatur tun. Dein eigener Geschmack und dein Anstand setzt hier die Grenzen. Kein Gesetz. Warum soll denn das hier strafbar sein ? Es gibt keinen erkennbaren Grund dafür.

Wenn du willst, mach.
Wenn du nicht willst, laß es sein.
Mir ist das piepegal ...
 
Naja, ich weiß nicht, ob es als Verleumdung zählt, bzw. sonst irgend eine Art von Beleidigung. Ich bin kein Jurist, daher meine Frage.
 
naja...du brauchst zumindest die Erlaubnis des Künstlers.
Is sein Eigentum und er hat das Copyright drauf...bzw die Zeitung an die er die Bilder verkauft hat.
Alles andere den Inhalt der Karikaturen betreffend is kein Problem. Freiheit der Kunst steht sogar im Grundgesetz und afaik is Gotteslästerung (egal um welche religiöse Figur es geht) in Deutschland nicht strafbar.
-edit-
Ok...Gotteslästerung is strafbar (§166StGb) aber nur wenn sie geeignte is, den öffentlichen Frieden zu stören.

§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Inwieweit das auf die Karikaturen zutrift wäre ne Entscheidung zwischen Grundgesetz und Strafgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab in diversen Artikeln zu diesem vielbehandelten Thema die Aussagen das die Karikaturen keinen Verstoss gegen ein Gesetz in Deutschland sind. Jedoch wurde diese Frage nie "offiziell" geklärt, allerdings räumen wohl die meisten einer eventuellen Klage (u.a. auch auf Verleumdung) keine Chance ein.

Genaue Auskunft über sowas wird nur ein RA oder ein Jurist geben können. Aber selbst die werden keine Gewissheit bieten bis nicht wirklich eine Entscheidung von einem Gericht vorliegt.
 
man sollte hier aber dringend unterscheiden zwischen Veröffentlichung und Nichtveröffentlichung. Ich ging von zweitem aus.
 
Ich wollte wissen, ob es strafbar ist die 'Mohammed Karikaturen' abzubilden bzw. nachzuzeichnen.
Nein die Abbildung ist (zur Zeit) nicht strafbar wenn der Urheber nichts dagegen hat.
Zur Klarstellung: Ich bin selbst Moslem und habe nicht vor, welche abzubilden.
Na dann stellt sich doch die Frage für dich nicht ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es nur eine Zeichnung für das Zimmer oder so ist, ists sicher legal. Auch wenn du es in der Schüler/Unizeitung abdruckst dürfte sich eigentlich niemand beschweren! Also von dem her, male was du willst...
 
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