Heretic Novalis
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wenn der käufer zur zahlung verdonnert wird, bekommt der verkäufer alles bezahlt. nur bei einer niederlage vor gericht muss der verkäufer alles (auch die gegenseite) zahlen. bei einem vergleich trägt jeder seine kosten selbst im verhältnis des vergleichs. desweiteren braucht man dazu nichtmal eine gerichtsverhandlung wenn man es richtig anstellteXEC-XTX schrieb:Klar, rein rechtlich hat er Recht, aber die 70€ vom Anwaltsbrief zahlt ihm keiner
nicht nur riskant, sondern - im wahrsten sinne des wortes - asozial. würde das ein verkäufer machen, wären die leute, die hier auf diese vorgehensweise plädieren, aber sofort auf den barrikaden und würden mit paragraphen, urteilen und drohungen um sich werfen. sowas nennt sich eben doppelmoral und bestenfalls rudimentäre entwicklung der psyche. es gibt leider keinen reifetest, um als "erwachsen" zu gelten...spraadhans schrieb:Verträge sind einzuhalten, darauf hoffen, dass der Verkäufer nicht auf Kaufpreiszahlung und Abnahme klagt, halte ich bei der eindeutigen Rechtslage für äußerst riskant.
@te
schreib den verkäufer an und erklärs ihm vernünftig. wenn du seine reaktion siehst, können wir weiterreden. im moment sind alles nur mutmaßungen und das bringt niemanden wirklich weiter.
desweiteren ist ebay kein spielplatz (auch wenn eineige leute hier das so sehen und sich auch dementsprechend verhalten). hier liegt ein rechtsgültiger kaufvertrag vor und es ist nichts anderes, als hätte er sich den roller in nem "normalen" laden bestellt und sich anschliessend entschieden "och ne, den will ich doch nicht". es hängt nunmal alles vom verkäufer ab.
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