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Hallo,
bin heute auf eBay-Kleinanzeigen auf die "Angebot"-Funktion gestoßen. Interessant fand ich dabei vor allem den Hinweis:
so long and greetz
bin heute auf eBay-Kleinanzeigen auf die "Angebot"-Funktion gestoßen. Interessant fand ich dabei vor allem den Hinweis:
Wie bitte? Grundsätzlich kann ich diese Funktion verstehen, denn sie gibt dem Verkäufer ein klein bisschen Sicherheit vor lästigen Nachverhandlungen, sofern sich das Produkt im beschriebenen Zustand befindet. Was ist aber nun, wenn das nicht der Fall ist? Dann hat der Käufer einen Kaufvertrag mit einem Produkt am Hals, das nicht seinen Vorstellungen entspricht? Das kann doch auch nicht richtig sein. Mich würde deshalb mal interessieren, wieviel Rechtssicherheit dieser angebliche Kaufvertrag hat. Im Gegensatz zum sonstigen Onlinehandel schließen Privatverkäufer Rücknahme oder Umtausch explizit aus. Wenn dem Käufer der Artikel vor Ort nicht gefällt, inwiefern kann sich der Verkäufer auf den Kaufvertrag berufen?eBay Kleinanzeigen schrieb:Die Annahme des Angebotes ist verbindlich. Wenn Sie es annehmen, kommt ein Kaufvertrag zustande.
so long and greetz