Mantarrochen
Cadet 4th Year
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
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Jawohl, ich bin einer der wohl sehr wenigen, die noch über so ein "altes" 1156er Mainboard verfügen, der Unterbau für eine Sandybridge. In meinem Fall ein P67A-C45 von MSI.
Diese Boards hatten zu Anfang des vergangenen Jahres das Problem, im B2-Stepping ausgeliefert worden zu sein, welches dazu führt, dass im Laufe der Jahre die "normalen" SATA-Ports ausfallen (im Gegensatz zu den zwei "schnellen" SATA-Ports, die nicht betroffen waren). Bei mir tritt nun genau der Fehler auf.
Hat jemand einen Vorschlag, mit welcher Forderung ich dem Onlinehändler nun gegenübertreten soll? Ich habe deren AGB gelesen, bin über entsprechende Paragraphen im BGB informiert und bin der Meinung, dass diese "Rückrufaktion" vom Lieferanten Intel auch jetzt noch Bestand haben sollte.
Mir stellt sich das so dar, dass ich vv-computer Möglichkeit zur Nacherfüllung geben sollte, welcher sie nachkommen müssen, da ihnen durch die vom Lieferanten (Intel) zur Verfügung gestellten Mittel keine Nachteile entstehen. Trotzdem werden sie höchstwahrscheinlich versuchen, das ganze abzuwiegeln und abzutun - eine Nacherfüllung anbieten, die ein Einschicken des Boards erfordert, möglichweise mit zusätzlichen Kosten verbunden, und mich elend lange Wochen ohne einen Ersatz zurücklässt. 6 Wochen ohne Mainboard? Das ist inakzeptabel.
Was also anbieten? Ein anderes Board bei denen kaufen und den Betrag bei Erhalt des zurückgesendeten Boards gutschreiben lassen? Das wäre jetzt meine naive Vorstellung. Und welches Board kommt denn da überhaupt in Frage?
Fragen über Fragen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser alten Umtauschaktion oder insbesondere auch mit vv-computer? Welche Vorgehensweise ist sinnvoll?
Diese Boards hatten zu Anfang des vergangenen Jahres das Problem, im B2-Stepping ausgeliefert worden zu sein, welches dazu führt, dass im Laufe der Jahre die "normalen" SATA-Ports ausfallen (im Gegensatz zu den zwei "schnellen" SATA-Ports, die nicht betroffen waren). Bei mir tritt nun genau der Fehler auf.
Hat jemand einen Vorschlag, mit welcher Forderung ich dem Onlinehändler nun gegenübertreten soll? Ich habe deren AGB gelesen, bin über entsprechende Paragraphen im BGB informiert und bin der Meinung, dass diese "Rückrufaktion" vom Lieferanten Intel auch jetzt noch Bestand haben sollte.
Mir stellt sich das so dar, dass ich vv-computer Möglichkeit zur Nacherfüllung geben sollte, welcher sie nachkommen müssen, da ihnen durch die vom Lieferanten (Intel) zur Verfügung gestellten Mittel keine Nachteile entstehen. Trotzdem werden sie höchstwahrscheinlich versuchen, das ganze abzuwiegeln und abzutun - eine Nacherfüllung anbieten, die ein Einschicken des Boards erfordert, möglichweise mit zusätzlichen Kosten verbunden, und mich elend lange Wochen ohne einen Ersatz zurücklässt. 6 Wochen ohne Mainboard? Das ist inakzeptabel.
Was also anbieten? Ein anderes Board bei denen kaufen und den Betrag bei Erhalt des zurückgesendeten Boards gutschreiben lassen? Das wäre jetzt meine naive Vorstellung. Und welches Board kommt denn da überhaupt in Frage?
Fragen über Fragen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser alten Umtauschaktion oder insbesondere auch mit vv-computer? Welche Vorgehensweise ist sinnvoll?