Kennt noch wer B2-Stepping?

Mantarrochen

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Jawohl, ich bin einer der wohl sehr wenigen, die noch über so ein "altes" 1156er Mainboard verfügen, der Unterbau für eine Sandybridge. In meinem Fall ein P67A-C45 von MSI.

Diese Boards hatten zu Anfang des vergangenen Jahres das Problem, im B2-Stepping ausgeliefert worden zu sein, welches dazu führt, dass im Laufe der Jahre die "normalen" SATA-Ports ausfallen (im Gegensatz zu den zwei "schnellen" SATA-Ports, die nicht betroffen waren). Bei mir tritt nun genau der Fehler auf.

Hat jemand einen Vorschlag, mit welcher Forderung ich dem Onlinehändler nun gegenübertreten soll? Ich habe deren AGB gelesen, bin über entsprechende Paragraphen im BGB informiert und bin der Meinung, dass diese "Rückrufaktion" vom Lieferanten Intel auch jetzt noch Bestand haben sollte.

Mir stellt sich das so dar, dass ich vv-computer Möglichkeit zur Nacherfüllung geben sollte, welcher sie nachkommen müssen, da ihnen durch die vom Lieferanten (Intel) zur Verfügung gestellten Mittel keine Nachteile entstehen. Trotzdem werden sie höchstwahrscheinlich versuchen, das ganze abzuwiegeln und abzutun - eine Nacherfüllung anbieten, die ein Einschicken des Boards erfordert, möglichweise mit zusätzlichen Kosten verbunden, und mich elend lange Wochen ohne einen Ersatz zurücklässt. 6 Wochen ohne Mainboard? Das ist inakzeptabel.

Was also anbieten? Ein anderes Board bei denen kaufen und den Betrag bei Erhalt des zurückgesendeten Boards gutschreiben lassen? Das wäre jetzt meine naive Vorstellung. Und welches Board kommt denn da überhaupt in Frage?

Fragen über Fragen. Hat jemand hier Erfahrung mit dieser alten Umtauschaktion oder insbesondere auch mit vv-computer? Welche Vorgehensweise ist sinnvoll?
 
einfach freundlich beim shop nachfragen ?

6 Wochen ohne pc ?
oh nein [...] bau für die zwischenzeit am besten ein neues system auf

denke das wird schnell vonder bühne gehen, bekommst ja einfach nur neues P67 (b3) board was se auf lager haben

ist ja nicht wie beim garantie fall wo das erst getestet werden muss etc
 
Zuletzt bearbeitet:
das wird wohl über ne ganz normale rma laufen..also rma nummer beantragen (dabei gibt man ja in der regel ne genaue beschreibung an,da erwähnst du das B2 stepping)..wenn du die nummer hast eintüten und wegschicken.. wenn du nicht warten kannst, besorg dir n neues board, weil das kann durchaus bisschen dauern..grad msi sind net die schnellsten..
 
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Foxconn-Gigabyte-und-MSI-Update-1182218.html

"MSI formuliert deutlich vorsichtiger als Gigabyte und hat zwar "in der Zwischenzeit ... alle Verkäufe der P67- und H67 Mainboards an den Handel gestoppt", verspricht aber keinen vorsorglichen Austausch, sondern verweist auf laufende Gespräche mit Intel und daher erst einmal nur auf die übliche Garantie: "Unabhängig von dem aktuellen Fall können P67-/H67-Mainboards bei einem fehlerhaften Betrieb über die Garantie eingeschickt und getauscht werden." Kunden, die konkrete Probleme haben, dürfen sich auch direkt an das Service-Team wenden. Betroffen ist außer den Mainboards auch das Gaming-Notebook GT680."

Die verlinkte Seite vom Service-Team auf der MSI Homepage ist jedoch nicht mehr erreichbar.
Am besten direkt bei MSI anfragen, wenn du noch Garantie hast. Dauert dann halt seine paar Wochen.
 
Wieso Garantie? Der SATA Fehler ist noch innerhabl der gesetzlichen Gewährleistung die vv-computer geben muss aufgetreten. Also anmailen und Fall schildern.
 
Du hast 2 Jahre Gewährleistung und kA wieviele Jahre Garantie. Einfach hinmailen und wenn sie nett sind, dann schicken sie dir ein Austauschboard/Ersatzboard und das ganze ist gegessen. Mit Pech musst das Board hinschicken. Ein Recht auf Nachbesserung hat der Händler.
 
Der Vollständigkeit halber hier noch eine kleine Rückmeldung:

Ich habe vv-computer angemailt und den Fall geschildert. Die Antwort lautete, ein direkter Austausch des Mainboards sei leider nicht möglich. Die Platine würde, zwecks Chipsatztausch, an den Hersteller weitergeleitet.

Wie von mir im vorhinein schon vermutet. Und wie von mir im vorhinein ebenso wie in meiner Anfragemail klar dargelegt - inakzeptabel. Ich benötige ein funktionierendes Mainboard.

Geregelt wird dieser Fall nach dem BGB, das besagt, dass in diesem Fall zunächst dem Händler die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben wird. Das meint wohl einen Austausch des Boards. Sollte die Nacherfüllung dem Käufer nicht genügen - was in meinem Fall so ist, sollte der Austausch ein wochenlanges Einsenden beinhalten - so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet der Händler verlangt dann Wertersatz (das Board zurück), und der Käufer verlangt den Kaufpreis +Basiszinsatz +3%. Jetzt kann man sich ja überlegen, wer schlechter dabei wegkommt. (Deswegen formuliert man das auch so, dass dem Händler "zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben wird". Damit er den schlechteren Fall des Rücktritts vom Vertrag verhindern kann.)

Man sollte auch das besondere Wesen dieses Fehlers beachten. Dieser Fall geht über die übliche Gewährleistung hinaus, als der Fehler kurz nach Einführung der Boards herauskam, war das Geschrei groß. Und der Aktionismus. Extra Gelder wurden bereitgestellt vom Hersteller für das Abwickeln der "Rückrufaktion". Ich habe Meldungen im Kopf, die davon sprachen, dass selbst in 4 Jahren Besitzer eines solchen Boards problemlos ein neues erhalten. (Der Fehler konnte theoretisch halt naturbedingt auch erst nach Jahren auftreten.) Diese besondere MSI Seite ist mir bekannt - ebenso dass sie schon längst wieder verschwunden ist. Wie gesagt, Reue und Einsicht waren kurz nach Bekanntwerden vorhanden und sollten, so wurde beteuert, über Jahre bestehen. Nach einem halben Jahr wusste schon keiner mehr was davon.

Ich denke, ich werde es noch einmal telefonisch mit dem Service versuchen. Aber es scheint an Einsicht beim Händler zu mangeln. Bleibt halt nur der Rücktritt vom Vertrag.
 
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