Kinofilme auf Youtube legal!?

Beim letzten Beispiel sieht man ziemlich gut, dass der Film gespiegelt wurde.
Ansonsten wäre er wahrscheinlich schon entfernt worden. ;)
 
amiga600 schrieb:
auf solche feinheiten sollte man in rechtsnormen schon achten.

Google mal nach "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage."
Du wirst zahlreiche Texte von Anwälten finden welche den § 53 anders interpretieren als du ...
 
Jetzt kommen sicher die CB-Nerds und melden die Videos mehrfach, dass es bloß nichts böses Illegales gibt. :D
 
Meines Erachtens werden solche Bagatellen bewusst nicht verfolgt und auch zukünftig nicht verfolgt. (Abgesehen davon bin ich der Auffassung, dass das Anschauen strafrechtlich und auch schadensersatzrechtlich nicht relevant sein dürfte.)

Es ist etwas anderes, wenn es sich um einen gerade im Kino angelaufenen Streifen in HD handelt, aber diese eventuell aus dem Fernsehen aufgenommenen Schnipsel interessieren doch keine S**. Und das ist gut und vernünftig so.

Würde man jetzt (von Seiten der Contentindustrie oder von Staatsseite) dagegen massiv vorgehen, würde man mehr Schaden anrichten als zu nutzen. Abmahnenede Rechtsanwälte würden wahrscheinlich als einzige profitieren. Die Rechteinhaber hätten vermutlich eine Stange Kosten, auf denen sie sitzen bleiben, das Risiko des Scheiterns in x-ter Instanz nach y Jahren Rechtsstreit und einen erheblichen Imageschaden. Ebenso die Politik, wenn sie durch noch härtere Gesetze das ganze in die Wege leiten würde.

Aus meiner Sicht ist der einzige Weg, dieses Thema zu entschärfen, der, die Preise für diese Produkte deutlich zu reduzieren. M. E. arbeiten die Produktionsfirmen absolut nicht wirtschaftlich und es hat sich leider eine Kultur eingebürgert, wo schlechte Produkte noch so einigermaßen verkauft werden, aber gute Produkte extreme Gewinne abwerfen. Inhalteindustrie ist nun mal ein Teilmonopol, das reguliert werden muss. Der Markt ist dazu nicht in der Lage. Kinopreise werden vorgegeben. Musik kostet das, was der xy-Store sagt. Es gibt dort keinen Wettbewerb.

Solange dieses schlechte System so bleibt, wird es diese Diskussion geben. Ich kann nur hoffen, dass sich der deutsche Staat nicht einfach auf die eine Seite schlägt.

P.S.: Abmahnen halte ich für rechtsstaatswidrig, da es gegen das Prinzip "Machtmonopol des Staates" drastisch verstößt. Das ist der erste Schritt zum Chaos (vgl. auch Kopfgeldjäger in Amerika)
 
amiga600 schrieb:
das tue ich. zwar ist das lesen eine notwendige aber keine hinreichende bedingung, wie man in deinem fall sieht. denn eine sache gehört auch dazu - nämlich verstehen.

mit "oder" wird ein neuer tatbestand eingeführt, der unabhängig zum vorherigen tatbestand steht, ansonsten würde ein "und" stehen. auf solche feinheiten sollte man in rechtsnormen schon achten.

Das ist eine interessante Frage:
Ist laut §53
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
eine
öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
bereits ausreichend oder muss es eine
offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
sein?


Viele Anwälte schreiben auf ihren Seiten selber "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage", aber amiga600 Leseweise klingt logischer?!
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben