@ Daaron
Es ist richtig, dass man auch eine Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss; aber, und das meinte ich, wenn man nun einfach mal loslegt und einige Kunden akquiriert und denen die entsprechenden Leistungen erbringt, brauuht man sich um diese Anmeldung keinen Kopf zu machen; wenn man sieht, dass sich ein Geschäft daraus entwickelt, kann man das immer noch erledigen. Wenn man keinen Erfolg hat und keine Einnahmen erzeielt hat, lässt man es !
Denn wenn man das nicht erledigt, passiert auch nichts ! Die Nichtanmeldung einer Tätigkeit beim Finanzamt ist weder bußgeld- noch strafbewehrt ! Erst wenn man nach Ablauf des ersten Jahres Gewinne erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Geschäfte ausgeführt hat, können Straftatbestände beinnen, falls man dann seine Einkünfte nicht ordnungsgemäss erklärt ! Man ist also auf der sicheren Seite, wenn man beim Erzielen von Einnahmen seine Anmeldung quasi konkludent mit der pflichtgemässen Abgabe der Steuererklärung vornimmt !
Und was die freiberufliche Tätigkeit betrifft, ist es auch richtig, dass das Finanzamt das prüfen wird und dass es da ziemlich enge Vorschriften und Auslegungen gibt; wenn Du aber nur beratend tätig bist, bist Du auf der sicheren Seite !
Aber auch hier gilt: Selbst wenn das Finanzamt die aufgenommene Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkennen würde, machte das auch keinen Unterschied; das einzige wäre dann eine Veranlagung zur Gewerbesteuer, die aber bis zu einer Ertragshöhe von € 24.500 freigestellt ist und auch danach noch bis € 72.000 im Staffeltarif abgerechnet wird ! Für unseren Entrepreneur sind das astronmische Summen, von denen er im ersten Jahr ja wohl nicht einmal zu träumen wagen wird: wie gesagt; es geht hierbei um Gewinn - nicht um Umsatz !!!
Auch die Gewerbeanmeldung ist kein Problem, wenn das Finanzamt später entscheidet, dass die Tätigkeit nicht freiberuflich ist ! Dann meldet man eben das Gewerbe nach der Entscheidung des Finanzamtes entsprechend an; gut, theoretisch könnte das dann vielleicht 10 oder 20 Euro Bußgeld kosten wegen verspäteter Anmeldung; aber in so einem Fall, wo die Entscheidung über die Gewerblichkeit erst durch das Finanzamt ergeht, würde in der Regel auch kein Bußgeld beim Gewerbeamt erhoben; falls doch, na und ! Die paar Kröten kann man sicherlich verschmerzen, falls das Geschäft inzwischen wirklich brummen sollte !
Deshalb nochmal: Wer etwas unternehmen will in der besprochenen Richtung, braucht sich nicht erst mal die Eier kirre machen zu lassen von vermeintlichen bürokratischen Hürden; das ist alles halb so wild und kann immer noch comme ci comme ça erledigt werden !
Viel viel wichtiger ist zunächst mal, geschäftliche Ideen zu entwickeln und anzufangen, diese erfolgreich umzustetzen; darauf sollte man zunächst allen Schweiß verwenden, denn da handelt es sich um ein wirklich schwieriges Feld, wenn man nicht über irgendwelche Alleinstellungsmerkmale verfügt, sondern in den rauen wirtschaftlichen Wettbewerb einsteigt !
Es gilt also weiter: Keine Panik auf der Titanic und sich Kopfzerbrechen machen über bürokratischen Krams ! Erst mal sehen, ob überhaupt was läuft und dann kann man immer noch seine Pflichten gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden erfüllen !