Klimaanlage für HP Omen Laptop - eure Meinung

Stormfirebird schrieb:
Die Garantie ist davon aber genauso wenig betroffen.
Bei der Gewährleistung wäre ich da noch bei dir. Das könnte man in der Regel gegenüber einem Händler noch einklagen.
Bei der Garantei kannst du das natürlich versuchen gegen den Hersteller. Wie da deine Erfolgsaussichten sind, kann man sich denken.
Grundlegend kann der Hersteller seine Garantiebestimmungen frei festlegen, wenn er damit nicht nur eine Garantie vortäuscht indem er total unerwartete Dinge reinschreibt wie: Motorhaube darfste nicht aufmachen, Notebook darf nicht eingeschaltet werden etc. Der Austausch der Wärmeleitpaste gehört wohl weniger zu den Dingen, die bei einem Laptop innerhalb der Garantie gemacht werden müssten. Über das Aufschrauben kann man hier noch sprechen, bei einem Desktop wirst du es wohl auch für die Garantie nicht wirklich ausschließen können. Und spätestens, wenn ungeschulte Kundschaft daran rumschraubt, ist doch eh alles verloren. Dafür wirst wohl auch du nachweisen müssen, dass der Fehler schon war bevor du dran rumgedoktort hast.

Geeky26 schrieb:
Was wenn ich euch sage, dass das Gerät im EU-Ausland gekauft wurde? :P
Was wenn ich dir sage, dass du dann durchaus noch durch HP Garantie haben könntest?^^
Aber ansonsten schraubs einfach auf und schau nach ;)



Stormfirebird schrieb:
Was man mit dem Gerät machen darf gehört ja erstmal nicht zur Frage, aber nur durch den Bruch dieser Siegel darf dir der Hersteller nicht den Garantie Anspruch verweigern, alles andere ist hier verschwendete Zeit.
Es geht aber genau darum, und dass du den Gedanken der Garantie und deren Bedingungen nicht verstehen möchtest. Der Käufer wird dadurch nicht unangemessen benachteiligt und HP schreibt keine Wartung im Sinne einer Erneuerung der WLP vor. Es kommt schlicht darauf an WO das Siegel ist bzw. welchen Eingriff es dir verwehrt. Steht eigentlich auch schon in meinem Beitrag.
Aber denk dir, du hast Recht, dann hab ich meine Ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was man mit dem Gerät machen darf gehört ja erstmal nicht zur Frage, aber nur durch den Bruch dieser Siegel darf dir der Hersteller nicht den Garantie Anspruch verweigern, alles andere ist hier verschwendete Zeit.
 
Garantie wird eh nicht in Anspruch genommen. A) dauert sowas oft viel zu lange und B) wenn ich es mache weiß ich wenigstens, dass es ordentlich gemacht wurde. Bei Großfirmen weiß man nie.
 
Deswegen heißt es mittlerweile auch Notebook und nicht mehr Laptop
aber es geht hier um folgendes: Klimaanlage für HP Omen Laptop - eure Meinung XD
 
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