Zur Frage nach besseren Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung:
Grundsätzlich ist ja erstmal die Frage, ob man denn überhaupt irgendwas braucht. Wie im Kommentar geschrieben und auch vom Justizminister bestätigt, gibt es keine Beweise für die Notwendigkeit.
Tatsächlich gibt es einiges, was klar dagegen spricht. Schaut man sich z.B. die
Entwicklung bei den Tötungsdelikten (Terroranschläge eingeschlossen) in Deutschland an, dann ist die ausgesprochen erfreulich. Heutzutage gibt es nur noch ca. halb so viele Delikte und Opfer, wie noch vor 20 Jahren. Und besonders bemerkenswert ist, dass in diesem Zeitraum, in dem sowohl das Internet als auch Mobiltelefone ihren Siegeszug angetreten haben, die Aufklärungsquote immer besser geworden ist und seit Jahren auf einem extrem hohen Niveau liegt (meist über 95%). Und das (die meiste Zeit) ganz ohne Vorratsdatenspeicherung, heimliche Onlinedurchsuchungen usw.
Die zweite Frage ist, ob die VDS denn überhaupt wirkt.
Dazu gibt es ja dank der zeitweise schon praktizierten VDS inzwischen nicht nur theoretische Studien (die bestenfalls irgendwas um 0,01% besserer Aufklärungsquote nahegelegt haben), sondern auch konkrete, reale Zahlen. Die Aufklärungsquoten sanken laut Kriminalitätsstatistik sogar leicht gegen den positiven Trend, in dem Zeitraum (2008/9), in dem die VDS, in extremerer Form als jetzt geplant, praktiziert wurde. Einen Abschreckungseffekt hatte sie auch nicht.
Da kann man doch leicht zu dem Schluss kommen, dass man weder die VDS noch irgendeinen Ersatz braucht. Manchmal ist es das beste, einfach gar nichts zu ändern.
Allerdings kann man auch argumentieren, dass die guten Aufklärungsquoten in der Vergangenheit vielleicht auch etwas damit zu tun haben, dass auch ohne VDS-Gesetz von den Providern schon immer auf eigene Faust viele Verbindungsdaten gespeichert wurden, auf die dann (neben Abmahnanwälten) Strafverfolger zugreifen konnten. Diese Speicherung erfolgte/erfolgt oft unter Verletzung des geltenden Datenschutzgesetzes.
Würde man das Datenschutzgesetz zukünftig konsequenter durchsetzen, könnten die Aufklärungsquoten theoretisch schlechter werden und zumindest sowas wie "Quick Freeze", also eine verdachtsabhängige Verbindungsdatenspeicherung, nötig machen.
Bevor man sich über sowas Gedanken macht, würde ich aber, mit Blick auf die erste Frage nach der Notwendigkeit, erstmal abwarten, wie es sich unter solchen Umständen weiter entwickelt. Bis jetzt sieht es definitiv überhaupt nicht nach einer Notlage aus, die so eine extreme Maßnahme wie die VDS nötig machen könnte. Auch wenn es in den Schlagzeilen der MAssenmedien meist anders wirkt. Niemals lebte man in Deutschland sicherer als heute und niemals wurde ein so hoher Anteil der Täter überführt.
Unter solchen Umständen sollte man wohl sogar eher darüber nachdenken, ob man nicht die eine oder andere schon praktizierte Überwachungsmaßnahme zu Gunsten von Bürgerrechten und Datenschutz zurückfahren kann. Aber da fällt wohl eher Weihnachten und Ostern zusammen, als dass das passiert.