Der Geltungsbereich des Sarbanes-Oxley Acts erstreckt sich über amerikanische Unternehmen und Prüfungsgesellschaften auch auf ausländische Prüfungsgesellschaften und Unternehmen mit einer amerikanischen Börsennotierung.
[1] Die daraus resultierende extraterritoriale Wirkung des Sarbanes-Oxley Act führte international zu Diskussionen über mögliche Konflikte mit nationalen Vorschriften; so sieht das Sarbanes-Oxley Act beispielsweise die Individualhaftung von Vorstandsmitgliedern vor, die im deutschen Recht nicht verankert ist. Darüber hinaus verlangt der Sarbanes-Oxley Act z. T. von
Rechtsanwälten Handlungen und Verhaltensweisen, die in Deutschland als
Parteiverrat oder Bruch der Verschwiegenheitspflicht zu standes- oder gar strafrechtlichen Sanktionen führen können. Wie diese Konflikte gelöst werden können, ist größtenteils noch ungeklärt.
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Der Begriff Sarbanes-Oxley Act ist weit verbreitet, was dazu führt, dass entsprechende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgangssprachlich unter dem Begriff
EuroSOX sowie vergleichbare Regelungen in
Japan unter J-SOX geführt werden.