Wenn das mildest mögliche Mittel, um einen Einbrecher von seinem Einbruch abzuhalten, ein Brett mit 9 Zoll langen Nägeln ist, dann ist dem so. Das mildest mögliche Mittel ist erst einmal, sich auf die staatliche Sicherungsmacht (aka. Polizei) zu verlassen. Die versagt hier im Grenzland auf ganzer Strecke. Danach steht es dir frei, quasi alles einzusetzen. Du musst dich nicht selbst in Gefahr begeben, das heißt: Ich muss einem unbewaffneten Angreifer nicht unbewaffnet oder nur mit ner kleinen Keule entgegen treten. Ich darf ihm genauso entspannt ins Bein schießen. Wenn ich dabei die Arterie erwische... ups.DerOlf schrieb:@Daaron
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Da ist es wieder, das deutsche Lieblingwort... "mutmaßlich".Natürlich kannst du das dann so drehen (die deutsche Rechtslage zur Notwehr, wie sie von Rechtsgelehreten und Richtern interpretiert wurde und wird), dass es deiner Raubtierthese entspricht, dann darfst du natürlich auch 3 präventive Kopfschüsse abgeben, sobald ein (mutmaßlicher Dieb) dein Gelände betritt.
Wenn sich einer nachts auf fremden Grund und Boden und an fremdem Eigentum zu schaffen macht, dann ist da gar nichts mehr mutmaßlich.
Ah, auch hier wieder... typisch Deutsch. Gleich auf den Nazi-Zug aufspringen, wenn einem was gegen den Strich geht. Sobald mal jemand verbrecherische Ausländer als Verbrecher bezeichnet, ist selbige Person ein Nazi.Oder beziehst du das tatsächlich nur auf die "Bagaluden" (oder Polaken, Kanaken, Kaffer es gibt so viele schön braune Begriffe dafür). Wenn ich noch ein paar so rechtspopulistisch bis "national Sozialistische" Begriffe hier höre muss ich wohl mal wieder richtig die Nazi-Keule rausholen.
"Bagalude" ist nichts anderes als ein Schimpfwort für einen allgemeinen Tunichtgut und im sächsischen Sprachraum recht weit verbreitet. Frag dazu doch mal die Suchmaschine deiner Wahl. Selbigen sächischen Einschlag findest du sogar in meinem offensichtlichen Schreibfehler, denn korrekt wäre eher "Bagalute" gewesen.
Ich will mal sehen wie du dich fühlst, wenn du so n verranzten Osteuropäer um dein Grundstück schleichen siehst. Da geht dir auch das Messer in der Tasche auf und das Luftgewehr liegt leicht in der Hand.
Es gibt keinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32 StGB.html#verhaeltnismaessigkeitDie Verhältnismäßigkeit, die JEDER Notwehrsituation per Gesetz immanent sein MUSS, ist in dem Fall echt nicht gegeben. Menschen töten um die Kaffekasse oder den Schmuck behalten zu dürfen - also bitte, gehts noch?
Es gibt Bagatellfälle, aber Schmuck zählt hier schon nicht dazu. Wenn dir einer ne 100€-Uhr klaut, oder deinen Diamant-Verlobungsring, ist das keine Bagatelle mehr.
Haus- bzw. Landfriedensbruch sowie Absicht, dem noch Einbruch/Diebstahl hinzuzufügen -> bereits gegen den Hausfriedensbruch darf man in Notwehr handeln. Man muss nicht erst warten, bis etwas passiert ist.Ausserdem habe ich noch nie was von "Gefahr im Verzug" als Notwehrbegründung gehört, präventiv geht also schonmal garnicht, egal wie.
Nochmal: Es gibt keine Verhältnismäßigkeit.Sich wehren, jemanden kampfunfähig schlagen, stechen oder meinetwegen sogar Schießen (wenn man zu der gemeldeten Waffe denn auch den Waffenschein hat), das geht unter Umständen als Notwehr durch, aber auch da ist das mit der Verhältnismäßigkeit wieder so 'ne Sache. ... Die Tötung eines Menschen ist meist nicht die der obigen Formulierung entsprechende Handlungsweise.
Du darfst alle dir zu gebote stehenden Mittel verwenden, um, ohne Gefährdung deiner Person, ein Verbrechen zu verhindern bzw. zu beenden. Es muss das mildest-mögliche genutzt werden, aber wenn das mildest-mögliche Mittel, dass du ohne Risiko deines Lebens einsetzen kannst, eben eine Spitzhacke auf Schulterhöhe ist, dann ist dem so.
Das Recht muss sich nicht dem Unrecht beugen. Du musst NICHT erst darüber nachdenken, ob du den netten Herrn erst freundlcih um Einstellung seiner strafbaren Handlung bittest. Du musst auch nicht erst 20 Minuten nach ner Nerf-Keule suchen, damit du ihn nicht zu sehr verletzt. Wenn du ihn schwer verletzt und er daran stirbt... tja.
Und siehe
http://www.wiete-strafrecht.de/Entscheidungen/BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403_02.html
Selbst ein paar freundliche Hinweise mit nem Küchenmesser von hinten durch die Kehle zählen als Notwehr.
DU verzapfst hier geistigen Dünnpfiff, indem du in Unkenntnis jeglicher Sachlage und ohne auch nur eine kurze Recherche durchzuführen einfach blind die Nazikeule schwingst.Aber eigentlich habe ich keinen Bock mich hier um derart braune Soße zu streiten. Das ist einfach nur geistiger Abfall, eben Dünnpfiff.
Was bist du, ein verkappter Linker, der hinter jeder Aussage gleich die Gaskammer vermutet?
Komisch nur, dass solche Sozi-Labersäcke wie du nie ein Argument gegen die bestehenden Tatsachen bringen können... Lies die Kriminalstatistik vom Raum Dresden, dem Erzgebirgskamm und der Lausitz. Mal sehen, ob du dann noch jeden präventiv als Gutmensch abstempelst. Woher kommt denn z.B. das ganze Meth, dass Sachsen überflutet? Aus Brandenburg sicher nicht. Wohin verschwinden denn die ganzen Autos, die in Dresden geklaut werden? Auch nicht nach Brandenburg.
Da die Polizei keinerlei Erfolg mit ihren Methoden hat, müssen sich Bürger im Grenzgebiet selbst helfen. Wenn dabei ein paar Einbrecher ein Bein verlieren, tja... Berufsrisiko.
Auf nem Foto aus der Lausitz hab ich ein schönes Schild gesehen: "Wirst du hier nachts angetroffen, wirst du hier morgens aufgefunden!"