Guten Tag,
Situation und die Masche: Ich möchte meinen Vertrag bei Fitnessking kündigen. Leider habe ich nach einiger Zeit immer noch keine Kündigungsbestätigung bekommen und mal gegoogelt: Dummerweise ist der Anbieter anscheinend extrem asozial, ignoriert Kündigungen einfach oder es werden keine Bestätigungen geschickt. Jahre später wird dann mittels eines Inkasso-Unternehmens auf einmal dreistellig oder vierstellig Geld gefordert, weil man angeblich die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hätte, und wenn man dann die Kündigung nicht nachweisen kann, muss man dem Folge leisten.
Allgemeinen Informationen rundum Kündigung:
Gesetzliche Rechten und Pflichten um die Kündigung selbst:
Das Problem bei den "sicheren" Briefen mit Einschreiben ist:
Pragmatische Lösung: Toll, wie soll das denn gehen: Quer durch Deutschland fahren zum Kündigen mit einem Freund? Gerichtsvollzieher ist wohl auch nicht realistisch.
Das beste scheint wohl zu sein, mit Zeugen (die man auch möglichst langfristig noch kennt) zusammen zur Post zu gehen, den Zeugen die Briefinhalte (die gleiche Kündigung zwei mal) zeigen, und unter ihrer Sicht diese in einen Umschlag zu verpacken und in ihrem Dasein der Post zu übergeben (ggf. auch noch Fotos bei dem Vorgang machen): Und zwar eine Kündigung als Einwurfeinschreiben und und die zweite gleiche Kündigung als Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem die Bestätigungen der Post sicher archivieren (und auch die Kündigungsbestätigung, falls man eine bekommen würde, was aber nicht gegeben sein muss, s.o.). Wenn Jahre später ein Inkassounternehmen auftritt, und behauptet, man habe nicht gekündigt und kein Geld für die Mitgliedschaft bezahlt, kann man die Kündigung mithilfe der Zeugen und der Bestätigungen der Post nachweisen. Außerdem ist auch zu sichern, dass kein weiteres Geld mehr entsprechend der Kündigung eingezogen wird per Lastschrift bzw. Lastschrift widerrufen.
(Außerdem, Postrückmeldung und ggf. Bestätigung warten; falls Brief abgelehnt wird, über alle Kanäle solange Druck machen, bis eine Bestätigung kommt; aber das kann man nicht erzwingen.)
Offene Frage
Ja, schon traurig, so eine Kündigung. Einfach wirklich unglaublich, aber den Unmut von mir, kann sich glaube ich jeder vorstellen. Die Frage im Moment lautet:
Die Kündigung mit Einwurfeinschreiben und Rückschein gibt es mit "Eigenhändig" und ohne "Eigenhändig":
Ohne Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "
Mit Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "
Der Unterschied ist also, dass bei Eigenhändig ein Empfangsberechtigter auch annehmen kann, während bei Eigenhändig schon eine andere Person schriftlich bevollmächtigt sein muss. Die Anschrift, an die ich adressiere, ist:
FitnessKing GmbH
Carl-Zeiss-Str. 10
56070 Koblenz
Würde auch ein Empfangsberechtigter ausreichen in diesem Fall oder muss dieser schriftlich Bevollmächtigt sein? (Sonst behauptet der eigentliche Empfänger noch, er habe die Kündigung nicht erhalten, weil ihm das nicht gegeben wurde?)
Ich will bei diesem *-Laden auf absolut Nummer sicher gehen. Für Antworten wäre ich SEHR sehr dankbar.
Situation und die Masche: Ich möchte meinen Vertrag bei Fitnessking kündigen. Leider habe ich nach einiger Zeit immer noch keine Kündigungsbestätigung bekommen und mal gegoogelt: Dummerweise ist der Anbieter anscheinend extrem asozial, ignoriert Kündigungen einfach oder es werden keine Bestätigungen geschickt. Jahre später wird dann mittels eines Inkasso-Unternehmens auf einmal dreistellig oder vierstellig Geld gefordert, weil man angeblich die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hätte, und wenn man dann die Kündigung nicht nachweisen kann, muss man dem Folge leisten.
Allgemeinen Informationen rundum Kündigung:
Gesetzliche Rechten und Pflichten um die Kündigung selbst:
- Es besteht kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung
- Der Kündigende ist im Streitfall trotzdem in der Beweispflicht, dass er gekündigt hat
Das Problem bei den "sicheren" Briefen mit Einschreiben ist:
- Briefe versendet mit Empfänger-Unterschrift-Einschreiben (alle Einschreibevarianten außer Einwurfeinschreiben, bei dem der Einwurf vom Briefträger bestätigt wird) können ggf. einfach nicht angenommen und ignoriert werden (z.B. Tür wird nicht geöffnet).
- Briefe mit Einwurfeinschreiben gelten auch nicht sicher als zugegangen, da der Empfang durch eine Person ausschlaggebend ist und auch der Postbote beispielsweise den Brief in einen falschen Postkasten geworfen haben könnte (da gibt es wirklich die unwahrscheinlichsten Begründungen). Diese Verstandart scheint aber noch am ehsten zu funktionieren.
Pragmatische Lösung: Toll, wie soll das denn gehen: Quer durch Deutschland fahren zum Kündigen mit einem Freund? Gerichtsvollzieher ist wohl auch nicht realistisch.
Das beste scheint wohl zu sein, mit Zeugen (die man auch möglichst langfristig noch kennt) zusammen zur Post zu gehen, den Zeugen die Briefinhalte (die gleiche Kündigung zwei mal) zeigen, und unter ihrer Sicht diese in einen Umschlag zu verpacken und in ihrem Dasein der Post zu übergeben (ggf. auch noch Fotos bei dem Vorgang machen): Und zwar eine Kündigung als Einwurfeinschreiben und und die zweite gleiche Kündigung als Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem die Bestätigungen der Post sicher archivieren (und auch die Kündigungsbestätigung, falls man eine bekommen würde, was aber nicht gegeben sein muss, s.o.). Wenn Jahre später ein Inkassounternehmen auftritt, und behauptet, man habe nicht gekündigt und kein Geld für die Mitgliedschaft bezahlt, kann man die Kündigung mithilfe der Zeugen und der Bestätigungen der Post nachweisen. Außerdem ist auch zu sichern, dass kein weiteres Geld mehr entsprechend der Kündigung eingezogen wird per Lastschrift bzw. Lastschrift widerrufen.
(Außerdem, Postrückmeldung und ggf. Bestätigung warten; falls Brief abgelehnt wird, über alle Kanäle solange Druck machen, bis eine Bestätigung kommt; aber das kann man nicht erzwingen.)
Offene Frage
Ja, schon traurig, so eine Kündigung. Einfach wirklich unglaublich, aber den Unmut von mir, kann sich glaube ich jeder vorstellen. Die Frage im Moment lautet:
Die Kündigung mit Einwurfeinschreiben und Rückschein gibt es mit "Eigenhändig" und ohne "Eigenhändig":
Ohne Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "
Mit Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "
Der Unterschied ist also, dass bei Eigenhändig ein Empfangsberechtigter auch annehmen kann, während bei Eigenhändig schon eine andere Person schriftlich bevollmächtigt sein muss. Die Anschrift, an die ich adressiere, ist:
FitnessKing GmbH
Carl-Zeiss-Str. 10
56070 Koblenz
Würde auch ein Empfangsberechtigter ausreichen in diesem Fall oder muss dieser schriftlich Bevollmächtigt sein? (Sonst behauptet der eigentliche Empfänger noch, er habe die Kündigung nicht erhalten, weil ihm das nicht gegeben wurde?)
Ich will bei diesem *-Laden auf absolut Nummer sicher gehen. Für Antworten wäre ich SEHR sehr dankbar.
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