Kündigung wird ignoriert

DoS007

Lieutenant
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Guten Tag,

Situation und die Masche: Ich möchte meinen Vertrag bei Fitnessking kündigen. Leider habe ich nach einiger Zeit immer noch keine Kündigungsbestätigung bekommen und mal gegoogelt: Dummerweise ist der Anbieter anscheinend extrem asozial, ignoriert Kündigungen einfach oder es werden keine Bestätigungen geschickt. Jahre später wird dann mittels eines Inkasso-Unternehmens auf einmal dreistellig oder vierstellig Geld gefordert, weil man angeblich die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hätte, und wenn man dann die Kündigung nicht nachweisen kann, muss man dem Folge leisten.

Allgemeinen Informationen rundum Kündigung:

Gesetzliche Rechten und Pflichten um die Kündigung selbst:
  • Es besteht kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung
  • Der Kündigende ist im Streitfall trotzdem in der Beweispflicht, dass er gekündigt hat
Transport/Zustellung der Kündigung:

Das Problem bei den "sicheren" Briefen mit Einschreiben ist:
  • Briefe versendet mit Empfänger-Unterschrift-Einschreiben (alle Einschreibevarianten außer Einwurfeinschreiben, bei dem der Einwurf vom Briefträger bestätigt wird) können ggf. einfach nicht angenommen und ignoriert werden (z.B. Tür wird nicht geöffnet).
  • Briefe mit Einwurfeinschreiben gelten auch nicht sicher als zugegangen, da der Empfang durch eine Person ausschlaggebend ist und auch der Postbote beispielsweise den Brief in einen falschen Postkasten geworfen haben könnte (da gibt es wirklich die unwahrscheinlichsten Begründungen). Diese Verstandart scheint aber noch am ehsten zu funktionieren.
Die sicherste Zustellungsart ist per Gerichtsvollzieher oder einem Zeugen.

Pragmatische Lösung: Toll, wie soll das denn gehen: Quer durch Deutschland fahren zum Kündigen mit einem Freund? Gerichtsvollzieher ist wohl auch nicht realistisch.

Das beste scheint wohl zu sein, mit Zeugen (die man auch möglichst langfristig noch kennt) zusammen zur Post zu gehen, den Zeugen die Briefinhalte (die gleiche Kündigung zwei mal) zeigen, und unter ihrer Sicht diese in einen Umschlag zu verpacken und in ihrem Dasein der Post zu übergeben (ggf. auch noch Fotos bei dem Vorgang machen): Und zwar eine Kündigung als Einwurfeinschreiben und und die zweite gleiche Kündigung als Einschreiben mit Rückschein.

Außerdem die Bestätigungen der Post sicher archivieren (und auch die Kündigungsbestätigung, falls man eine bekommen würde, was aber nicht gegeben sein muss, s.o.). Wenn Jahre später ein Inkassounternehmen auftritt, und behauptet, man habe nicht gekündigt und kein Geld für die Mitgliedschaft bezahlt, kann man die Kündigung mithilfe der Zeugen und der Bestätigungen der Post nachweisen. Außerdem ist auch zu sichern, dass kein weiteres Geld mehr entsprechend der Kündigung eingezogen wird per Lastschrift bzw. Lastschrift widerrufen.

(Außerdem, Postrückmeldung und ggf. Bestätigung warten; falls Brief abgelehnt wird, über alle Kanäle solange Druck machen, bis eine Bestätigung kommt; aber das kann man nicht erzwingen.)


Offene Frage
Ja, schon traurig, so eine Kündigung. Einfach wirklich unglaublich, aber den Unmut von mir, kann sich glaube ich jeder vorstellen. Die Frage im Moment lautet:

Die Kündigung mit Einwurfeinschreiben und Rückschein gibt es mit "Eigenhändig" und ohne "Eigenhändig":

Ohne Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "

Mit Eigenhändig: "Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten. Sie bekommen die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers zugesendet. "



Der Unterschied ist also, dass bei Eigenhändig ein Empfangsberechtigter auch annehmen kann, während bei Eigenhändig schon eine andere Person schriftlich bevollmächtigt sein muss. Die Anschrift, an die ich adressiere, ist:

FitnessKing GmbH
Carl-Zeiss-Str. 10
56070 Koblenz

Würde auch ein Empfangsberechtigter ausreichen in diesem Fall oder muss dieser schriftlich Bevollmächtigt sein? (Sonst behauptet der eigentliche Empfänger noch, er habe die Kündigung nicht erhalten, weil ihm das nicht gegeben wurde?)

Ich will bei diesem *-Laden auf absolut Nummer sicher gehen. Für Antworten wäre ich SEHR sehr dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ja alles zusammengefasst.

Ich habe bei sowas auch schon 5 normale Briefe im Abstand von ein paar Tagen mit Zeugen verschickt. Die Chance, dass die alle verloren gegangen sein sollen, ist gering und bei entsprechenden Firmen dann auch bei Gericht schon als Masche bekannt.

Gerichtsvollzieher ist aber schon sehr cool.
 
Idon schrieb:
Ich habe bei sowas auch schon 5 normale Briefe im Abstand von ein paar Tagen mit Zeugen verschickt
coole Idee

Alternativ zum Gerichtsvollzieher könnte man auch einen Notar damit beauftragen, obs billiger ist, weiss ich nicht.
 
Die haben sowohl eine Anschrift als auch eine Email und eine Faxnummer im Impressum angegeben, irgendwann ist das Bestreiten des Empfangs der Kündigung auf drei separaten Wegen nicht mehr sonderlich glaubwürdig.


Mir persönlich wäre so etwas nicht mal die 80 Cent für eine Briefmarke wert, der Rechtsweg steht ihnen frei, sofern sie sowohl mein Fax als auch meine Mail nicht erhalten haben wollen.
 
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So nem Verein ist meine Frau auch mal aufgelaufen.
Sie kündigt, entzieht SEPA-Mandat, kündigt zur Vorsicht nochmal … nachdem keine Rückmeldung kam war sie aber nervös und hat das ganze dann an nen darauf spezialisierten Anwalt abgegeben der das gegen eine Pauschale übernommen hat.
Leider finde ich den grade nicht mehr.

Ende vom Lied war dann, dass nach einiger Zeit TROTZDEM ein Inkasso-Büro Kohle von uns wollte. Zweimal.
Die haben dann halt beim ersten mal allen Schriftverkehr bekommen und beim zweiten Mal von mir nen Einlauf, was der Scheiß soll, denn sie haben schon alles und sollen sich an den Anwalt wenden. Haben das angeblich dann intern weitergegeben und/oder mit dem Fitnessfutzi geregelt.

Seitdem ist gut ein halbes Jahr vergangen und Ruhe.


@knoxxi erstens: sehr cool. zweitens: Für die Zukunft, wie funktioniert das? Weil es liest sich so, dass die eig. nur was machen wenns ein Urteil oder so Schmu gibt ..?
 
Das ist ganz einfach. Anrufen, Termin machen, Schriftstück vorbeibringen. Sollte offen sein, denn der Inhalt wird (im Gegensatz zu einem Einschreiben) auch bescheinigt. Kostet meist 10 bis 15 Euro.
 
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onesworld schrieb:
Das ist ganz einfach. Anrufen, Termin machen, Schriftstück vorbeibringen. Sollte offen sein, denn der Inhalt wird (im Gegensatz zu einem Einschreiben) auch bescheinigt. Kostet meist 10 bis 15 Euro.
So günstig, hätte ich nicht gedacht, Ein sehr guter Tipp mit dem Gerichtsvollzieher.
 
Verstehe ich das richtig, dass der Gerichtsvollzieher dann das Schriftstück (hier) an das Fitnesstudio übergibt?

Also ähnlich (bildlich gesprochen) wie in den ganzen amerikanischen Serien/Filmen mit "Sind sie X? - hier ist ihre Vorladung!" ?

Falls ja, verdammt. hätte ich mir damals Geld sparen können. Wird abgespeichert fürs nächste Mal!

Edit um den Thread nicht zu blähen: @knoxxi unter mir: Ja Perfekt, für nächste Mal mach ich das dann so :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Frage,
warum reichst Du die Kuendigung nicht im Studio selber ein und laest Dir den Empfang bestaetigen? Das hat bei uns damals recht gut funktioniert bei einer anderen Kette...
 
ImpactBlue schrieb:
Verstehe ich das richtig, dass der Gerichtsvollzieher dann das Schriftstück (hier) an das Fitnesstudio übergibt?

Korrekt genau so. Das meinte ich mit dem psychologischen Effekt, denn das ist den meisten peinlich hoch 10.
 
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DaishoCB schrieb:
warum reichst Du die Kuendigung nicht im Studio selber ein und laest Dir den Empfang bestaetigen?

Das Problem bei solchen Läden ist, dass sie es dann trotzdem versuchen. Man könnte fast meinen, die arbeiten mit Inkassobüros zusammen. Dir kann zwar eigentlich nichts passieren, aber es nervt doch. Daher ist der Vorschlag mit dem Gerichtsvollzieher hier gut, denn du machst von vorn herein deinen Standpunkt klar. Und zwar deutlich.
 
Kann auch sein das der Laden die Briefkästen wegmacht oder nicht aufmacht dann nimmt er es mit zum Gericht
 
Na ganz so einfach ist es nicht und ganz dämlich sind Gerichtsvollzieher nun auch nicht.
 
Günstigste Variante ist hier doch eher ein Fax mit mit qualifiziertem Sendebericht oder nicht? Sicher, so ein Gerichtsvollzieher macht Eindruck aber es scheint mir, dass man hier mit Kanonen auf Spatzen schießt.
 
Soweit ich weiß ich son Sendebericht leider nicht gerichtlich verwertbar im Sinne eines Beweises, sondern lediglich als Indiz, welches weiteren Erklärungsbedarf des Empfängers auslöse.
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/faxsendebericht-als-zugangsnachweis.html
Zitat: "
Es entspreche der ständigen Rechtsprechung des BGH, die "OK-Vermerke" in Sendeberichten als Indiz anzusehen. "

Ein Gerichtsvollzieher ist da schon "sicherer", zumal bei den geringen Kosten (hier in Anbetracht des wohl nicht ganz unbekannten Empfängers)
 
dämlich sind Gerichtsvollzieher nun auch nicht.

Und was will er machen wenn keiner aufmacht oder kein Briefkasten zu finden ist? Das ist kein Durchsuchungs oder Pfändungsbeschluß.

Kumpel von mir hat das so durchgezogen, weil er dachte sein AG wird ihn so nicht los. Klingelschild weggemacht, Briefkastenschild weg und nicht aufgemacht. War dann ein Zettel drin vom Gerichtsvollzieher, das er das ganze am Amtsgericht abholen kann/soll.

geringen Kosten (hier in Anbetracht des wohl nicht ganz unbekannten Empfängers)

Wie gering sind die denn tatsächlich? Man liest ja von Kilometergeld usw. Ein Einschreiben z.b. mit Rückschein kostet ja nicht die Welt.

Ich mache immer die Einwerfen mit Zeugen Variante, sofern möglich.
 
Dass ein Fitnessstudio den Laden schließt und sein Schild vom Briefkasten nimmt, damit auch ja keine Post ankommt, möchte ich doch stark bezweifeln. Dann hat es nämlich ganz andere Probleme.

Der GV kostet wie ich erwähnte je nach Lage 10 bis 15 Euro inkl. aller Auslagen.
 
Also ich habe in solchen Fällen die besten Erfahrungen mit einem klassischen Fax mit Sendebericht gemacht.
Viele Faxgeräte drucken die gesendete Seite 1 auf dem Sendebericht hinter dem Status "OK" aus, da muss man schon sehr gut argumentieren können um zu behaupten, man hätte nichts bekommen.

Beliebt ist so eine Masche übrigens auch bei Zeitschriftenbuden.
 
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