h00bi schrieb:
Ist doch egal. Ist ja nicht ihr Account. War ja nur ihre Zahlungsart.
Aber ihr Bankkonto, wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe.
Als ich noch aktiv WoW gespielt habe, und in den Communities aktiv war, gabs hin und wieder beschwerden ueber gekuendigte Abos aufgrund einer Ruecklastschrift. Meistens wenn zum Abbuchungszeitraum kein Geld mehr da war.
Fuer die betroffenen User war damit ein Zahlen per Lastschrift auf Dauer nicht mehr moeglich, da hat Blizzard auch keinerlei Ausnahmen gemacht. Und es gab Berichte das auch neue Abos, bei denen ein betroffenes Bankkonto verwendet werden sollte, dieses nicht akzeptiert hat.
Gut, ein Netflixkonto ist kein WoW Abo, ein Netflixkonto ist wie ein anderes, aber Netflix koennte, und duerfte auch - es gibt steuerrechtliche Speicherpflichten - die Identitaet auch nach Beendigung des Abos speichern, und entsprechend flaggen.
h00bi schrieb:
Firmen unter 50 Angestellten werden rechtlich in einigen Fällen dem Verbraucher gleichgestellt.
Das wusste ich nicht.
Aber das ist nicht in allen Aspekten so, oder? Das man als Firma, auch wenn man klein ist, zB vom Widerrufsrecht gebrauch machen kann habe ich noch nie irgendwo gehoert.
Arcturus128 schrieb:
Das sollte nicht passieren, wenn es korrekt gehandhabt wird und Netflix per Brief darüber informiert wird, dass sie dort keine Lastschriften mehr einziehen dürfen.
Dann kannste auch gleich in den Brief schreiben das du kuendigen willst.
Hier im Thread wurde aber mehrfach ernsthaft vorgeschlagen bei einem Unternehmen was einem bei einer Kuendigung Steine in den Weg liegt ueber die Bank das Mandat zu entziehen.
Das kannst du ja auch jederzeit machen: Sag deiner Bank dass das SEPA Mandat nicht mehr gueltig ist, was du nichtmal begruenden musst, und das betroffene Unternehmen kann nicht mehr einziehen.
Nur ist das halt keine Kuendigung, und kann Konsequenzen haben.