News Online-Abonnements: Kündigung muss laut Urteil ohne Login möglich sein

Lemiiker schrieb:
Lächerliches Urteil. Das erhöht den Verwaltungsaufwand und -kosten für die Firmen um 200%, weil es jetzt nicht mehr automatisch ablaufen kann.

Wegen ein paar Dummies, die nicht mal die Passwort vergessen-Funktion benutzen können, erhöhen sich die Preise für alle.

BRD: Betreutes Leben, Eigenverantwortung Null.
GOOFY71 schrieb:
Kann dann nicht jeder kündigen, der meine E-Mail oder den Benutzernamen hat?
Das wäre nicht gut!!!
Ja, Ihr habt bestimmt alle schon für den Notfall vorgesorgt, falls Euch was passieren sollte und Ihr unerwartet nicht mehr verfügbar für eine Kündigung seid?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
leipziger1979 schrieb:
Dann muss sowas mit Postident durchgeführt werden.
Und das soll dann einfacher/schneller sein als einfach via Login?

FrAGgi schrieb:
Seit wann ist ein Account nur an irgendeinen Aktionstarif gebunden?
Oder was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Er meinte vermutlich: Man hat ein Abo abgeschlossen als es gerade irgendeine Aktion gab und hat dadurch gute Konditionen. Dann trollt dich einer und kündigt deinen Account, weil es recht einfach geht. Dann muss man ein neues Abo zu normalen (schlechteren) konditionen abschließen.

Viper2000 schrieb:
Grundkurs Recht im Studium ganz gut bedient.
Ich finde es halt falsch, in dem Zusammenhang das wort illegal zu gebrauchen, wir sind in einem Computerforum.
Was hat der Gebrauch das Wortes "illegal" mit dem Ort zu tun? Und was hat es mit deinem Grundkurs zu tun?
 
gaym0r schrieb:
Man hat ein Abo abgeschlossen als es gerade irgendeine Aktion gab und hat dadurch gute Konditionen.
Okay, so verstehe ich das. Danke für den Hinweis.
Ich glauber aber dennoch, dass das:
gaym0r schrieb:
Dann muss man ein neues Abo zu normalen (schlechteren) konditionen abschließen.
Dann dennoch nicht eintreten wird, wenn man das Problem schildert. Man hat schließlich ja nicht gekündigt und wird das sicher auch klären können.
 
s4v schrieb:
Deine Bedenken finde ich natürlich verständlich.

Bei meiner Schwester war es jetzt aber z.b. so, dass Ihr Netflix Konto über die Email von Ihrem Ex-Mann lief, von dem Sie sich hat scheiden lassen. Aber die Abrechnung über ihr Konto. Sie hatte dann die Zugangsdaten nicht mehr und konnte das Abo nicht kündigen bis er endlich mal nach ca. 1 Jahr reagiert hat.
Das wäre so natürlich viel besser gegangen.
In dem Fall hätte ich die Einzugsberechtigung entzogen. Da er der Vertragspartner ist, würde er dafür ja sorgen müssen die Kosten zu begleichen und eine neue Zahlungsmethode zu hinterlegen. Wenn der Account ebenfalls auf den Namen der Frau läuft müsste sie ja die Möglichkeit gehabt haben den Account für sie 'Wiederherzustellen'.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kuristina
s4v schrieb:
Aber die Abrechnung über ihr Konto.
Und als sie zur Bank ging und den Einzug widerrufen wollte passierte was? Security hat sie raus geschmissen? :freak:

Verstehe da nun wirklich das Problem nicht, Einzug widerrufen und gut ist - mit Paypal wahrscheinlich sogar noch einfacher als bei der Bank.
 
Es sollte die Möglichkeit geben (soweit mir bekannt gibt es die auch meistens) sowohl per Login als auch schriftlich per Brief/Fax zu kündigen.

In den Fällen, wo die E-Mail-Adresse des ehemaligen Partners aber das eigene Konto hinterlegt ist, ist unglücklich. Das ist dann aber eher ein Problem der Partnerwahl (Augen auf^^), als ein Problem des Anbieters. Notfalls Lastschrift widerrufen, dann muss der ehemalige Partner reagieren.

Die eigenen Daten hinterlegen und nicht mischen wäre vielleicht auch noch eine Idee. Also, wenn ich mich irgendwo registriere, nehme ich ja auch nicht die E-Mail-Adresse meiner Freundin und hinterleg da meine Bankdatan. Warum macht man sowas?
 
gaym0r schrieb:
Was hat der Gebrauch das Wortes "illegal" mit dem Ort zu tun? Und was hat es mit deinem Grundkurs zu tun?
Also ich würde dich bitten meinen Beitrag nochmal (ganz) zu lesen und der "Grundkurs" bezieht sich auf einen vorherigen Beitrag 😉.
 
Deshalb besser selbst überweisen und den Dauerauftrag löschen, wenn eine wirksame Kündigung nicht anerkannt wird.
 
Das Problem hab Ich der Zeit auch das man T-Offline wegen Ersatz Sim nicht Online Kontaktieren kann ohne Useraccount ...........

Und Hey natürlich werden illegal Daten weiter gegeben ohne Einwilligung nachweislich wenn man einen macht von daher muste Ich extra wegen solcher Spielchen in den Laden gehen 2x sogar da der Vertrag irgendeine Nummer nicht automatisch aufweist die anderswo stand ..............

Geht gar nicht sowas !
 
Xardas1988 schrieb:
Ich bin ja grundsätzlich dafür dass man leicht kündigen kann, aber eigentlich halte ich es schon für sinnvoll dass man sich authentifizieren muss um ein Abo zu kündigen. Warum soll jeder der meinen Namen und z.B. meine Adresse kennt meine Verträge kündigen können?
Also ich hatte schon Probleme mit Sky.
Ohne Kundennummer kann man kein Passwort zurück setzten, auch der Supportchat kann mit dir garnicht reden ohne Kundennummer. Mailadresse alleine reicht nicht zum PW zurück setzen. Die Kundennummer geben die nur nirgends bekannt.
Hatte denen dann ein Mail geschrieben mit der Abrechnungsnummer die bei Paypal stand, Name, Adresse und Mailadresse.
Von einer "NOREPLY" Adresse kam dann zurück, dass sie keinen Kunden haben unter den Angaben. Ich konnte also nichtmal antworten. Hab also einfach bei Paypal alle Abbbuchungen stornieren lassen. Alle weiteren automatischen Mails wegen Problemen bei der Abbuchung hab ich dann ignoriert bis sie das Abo selbst storniert hatten.
 
kachiri schrieb:
Ich bin da auch dabei: Ein Kündigen ohne Login ist Quark. Wenn wir schon digital sind, will ich doch nicht ein Formular ausfüllen.
Sehe ich völlig anders. Es kann nicht sein, dass ein Anbieter über komplizierte Umwege irgendwo einen Button versteckt, damit ich kündigen kann. Dahinter steckt ohnehin Taktik. Jede Kündigung, wo ich die Kundennummer und meinen Namen angebe, muss per email reichen. Die Kundennummer ist auch nur mir bekannt.
 
marakuhja schrieb:
Jede Kündigung, wo ich die Kundennummer und meinen Namen angebe, muss per email reichen.
Die Mail hat, letztes Jahr zumindest, Sky nicht interessiert. Kündigungen über diesen Weg können nicht ausgesprochen werden.
 
marakuhja schrieb:
Sehe ich völlig anders. Es kann nicht sein, dass ein Anbieter über komplizierte Umwege irgendwo einen Button versteckt, damit ich kündigen kann. Dahinter steckt ohnehin Taktik.
Das sind für mich zwei paar Schuhe. Einmal eingeloggt, sollte der Button nicht irgendwo im hintersten Menü versteckt sein. Da bin ich bei dir. Aber ob ich mich einloggen muss und einfach nur ein Button klicke oder ein ganzes Formular mit allen Angaben ausfülle. Come on. Das ist mehr Aufwand.
 
kachiri schrieb:
Aber Unternehmen sollen formlose Formulareingaben als Kündigung akzeptieren?
Richtig, denn Unternehmen sind keine Behörden. Die haben ja Verwaltungsvorschriften.
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
Die Mail hat, letztes Jahr zumindest, Sky nicht interessiert. Kündigungen über diesen Weg können nicht ausgesprochen werden.
Ob das Sky akzeptiert, wäre mir egal. Dann wird der Dauerauftrag gesperrt/Lastschrift zurückgezogen und auf die wirksame Kündigung verwiesen. Ich lasse mich doch nicht von Sky zum Narren halten.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Aber ob ich mich einloggen muss und einfach nur ein Button klicke oder ein ganzes Formular mit allen Angaben ausfülle. Come on. Das ist mehr Aufwand.
Es gibt nun mal keine Formvorgabe für eine Kündigung. Die müssen mich nur identifizieren können. Und das muss nicht über einen Button oder ein Formular laufen.
 
marakuhja schrieb:
Es gibt nun mal keine Formvorgabe für eine Kündigung.
Im Gesetz nicht, zumindest bei den meisten Verträgen. In den AGB aber im Zweifel schon. Und das ist zulässig.
 
Finde ich nicht sinnvoll, der Login ist nunmal online die zentrale Authentifizierung die vor jeder anderen Aktion stattfinden muss.

Da für Einzelfälle extra eine online Schnittstelle zu schaffen die am Login vorbei arbeitet erscheint mir übertrieben, man kann ja auch per Mail kündigen, den Support einschalten, die Einzugsermächtigung löschen...
 
Man könnte das ja verknüpfen mit einer E-Mail Bestätigung. Nach Kündigung geht ne Mail raus an die im Kundenprofil hinterlegte Mail Adresse mit nem Link der dann nochmal angeklickt werden muss zur Kündigungsbestätigung. Oder alternativ mit nem Link der die Kündigung rückgängig macht.

Sähe dann halt so aus:

"Sie möchten ihren Vertrag kündigen, dann klicken sie HIER um die Kündigung zu bestätigen"

"Sie haben ihren Vertrag gekündigt. Falls sie dies doch nicht wollen oder jemand anderes die Kündigung veranlasst hat, klicken sie HIER um die Kündigung rückgängig zu machen. Wenn sie nichts tun wird ihr Vertrag zum 01.01.2024 gekündigt"
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Col. Jessep und DiamondDragon
Ranayna schrieb:
Aber umgekehrt darf jeder mit deiner Adresse Vertraege abschliessen?
Denn mehr als einen Namen und eine Adresse braucht es oft nicht.
Quatsch, dazu braucht es eine Unterschrift …

Laut Paragraf 267 des Strafgesetzbuches macht sich jeder wegen Urkundenfälschung strafbar, der mit fremden Namen ohne Genehmigung des Namensträgers eine Urkunde unterschreibt. Eine solche Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden.
Ergänzung ()

Ranayna schrieb:
Womit du mit diesem Konto mit hoher Wahrscheinlichkeit dann niemals wieder ein Abo bei diesem, und womoeglich anderen Anbietern, abschliessen kannst.
Unwahrscheinlich wenn man sich meldet. Wird im Fall der Fälle nicht der einzige sein, der selbst kein Abo abgeschlossen hat.
Ranayna schrieb:
Und wenn der Anbieter pissig ist kassierst du auch noch eine zusaetzliche Forderung, denn eine Ruecklastschrift kostet Geld.
Auch die muss man nicht zahlen, wenn man den Vertrag nicht abgeschlossen hat. Weder die Forderung noch die Rücklastschrift sind dein Problem - der Anbieter wird vor Gericht (davor wird sowieso aufgegeben) nachweisen müssen, dass du den Vertrag abgeschlossen hast - was er selbstverständlich in dem Fall nicht kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: marakuhja
@MalWiederIch

Die meisten Online-Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig (z.B. Online-Abo, Online-Kauf etc.). Eine Urkundenfälschung findet da nicht statt.
Und die Verifizierung per Link in einer E-Mail oder per Code in einer zugeschickten SMS findet ja auch ausschließlich digital und ohne Unterschrift statt.
 
Zurück
Oben