Bart S. schrieb:Frage: Gilt das Urteil rückwirkend, wenn ja gibts ne Frist wann es passiert ist??
Das ist ja eh nur ein Präzedenzfall. Wenn bisher nicht gezahlt wurde, kann man jetzt mithilfe der Aktenzeichen (AZ) der Urteile ( 2-24 O 231/12 und 12 O 16908/12) den Provider MÖGLICHERWEISE
zum schweigen bringen. Mglw. deshalb, weil die Urteile noch nicht rechtskräftig sind
(es könnte noch Berufung/Revision eingelegt werden).
Auf GAR KEINEN FALL an Inkassofirmen irgendetwas zahlen! Nur an den originalen Rechnungssteller!