Lärm im Hinterhof eines Wohnkomplexes durch Nachbarn. Was ist erlaubt und was nicht?

Es handelt sich um Berlin, die WG befindet sich im Vorderhaus eines 5Stöckigen Gebäudes (Altbau, hohe Decken), ich befinde mich im HinterhausQuergebäude derselben Hausnummer. Weswegen benötigst du diese Informationen? Was kannst du daraus schließen oder ableiten? Ich habe dir im Anhang eine Skizze angehängt. Ich rot, WG grün. Alle Gebäude drum herum sind vom gleichen Baustil.
 

Anhänge

  • Untitled.jpg
    Untitled.jpg
    132,7 KB · Aufrufe: 52
Zuletzt bearbeitet:
nuja, wahrscheinlich willst es ned hören...
aber ich lese "berlin"...

...und das erste, was mir einfällt ist "willkommen in einer *millionen -und hauptstadt*".
is ja kein dorf ned.
ergo wirst ansprüche wie am waldrand ned durchkriegen.
ist ja das integrale kennzeichen der großstadt: viele leut auf wenig raum.

klar, gibts auch andersrum und weit schlimmer.
großstädter, die sich ein haus im voralpen/alpengebiet zulegen, und anschließend gegen glocken um die hälse von weidevieh zu gericht ziehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: _killy_, ThomasK_7, Felix# und eine weitere Person
th3o schrieb:
Muss ich es dann ertragen können dass die Nachbarn den hellhörigen Hinterhof durch schallendes (sprichwörtlich) Gelächter und Unterhaltungen auf der Terrasse stundenlang beschallen und es sich so anfühlt für einen als würden die im eigenen Wohnzimmer gerade sitzen? kann.
Ja das musst Du wohl. Denn es gibt noch keine Gesetze das man nicht leben darf! Es gibt nun mal nur die gesetzliche Nachtruhe. Das einzige was Dir bleibt ist eine neue und ruhigere Gegend /Wohnung zu suchen. Oder wenn Du Dir Stress machen willst halt auf Konfrontation gehen. Kostet Dich aber nur Leidenszeit da die andere Seite das sicher lächerlich findet und evtl das ganze noch eskaliert.

PS: ich würde auch gerne oftmals lautlos leben können-. Nur leider ist das mit anderen Menschen oftmals unmöglich. Hier heißt es eben selbst gelassener zu werden. Leicht gesagt aber es ist wirklich so.
Ergänzung ()

whats4 schrieb:
...und das erste, was mir einfällt ist "willkommen in einer millionen -und hauptstadt".
is ja kein dorf ned.
Ein klassisches Vorurteil. ich habe auch schon oft auf dem Dorf gewohnt. Und da kann es lauter sein als in Berlin!
Ergänzung ()

Froki schrieb:
An Sonn- und Feiertagen herrscht ganztägig Ruhezeit.
Ja das stimmt wohl. Was aber sicher nicht beim TE greift wenn Menschen sich treffen und Spaß haben! Er kann versuchen dagegen zu klagen und sich das leben selber schwer machen. Am Ende wird es sicher nicht besser sein. Weil es sicher immer irgendwo irgendwie zu laut ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SleepW4lk3r
cyberpirate schrieb:
Es gibt nun mal nur die gesetzliche Nachtruhe.
Nö.

Immer dann, wenn Geräusche zu einer erheblichen und damit unzumutbaren Beeinträchtigung führen, müssen sie nicht mehr hingenommen werden - die Zimmerlautstärke darf auch außerhalb der Ruhezeiten nicht überschritten werden (vgl. statt vieler: AG Bonn, BeckRS 2014, 8777). Die Zimmerlautstärke ist immer dann überschritten, wenn sie tagsüber 40 Dezibel und während der Nachtruhe 30 Dezibel überschreitet ( vgl. statt vieler: LG Kleve, BeckRS 1991, 30946859).

Ob die von der WG ausgehenden Lärmbelästigungen jetzt so erheblich und unzumutbar sind, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: th3o
Zurück
Oben