Das kannst Du jetzt vermutlich mangelns Interna nicht wissen, aber es gibt dafür diverse Richtlinien, die sich streng nach BSI-Richtlinien und Grundschutz richten. Und hier muß man unterscheiden, was für Geräte in Betrieb sind. Wenn es eine Desktoplösung ist, wo vertrauliche Daten verwaltet werden, muß eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden. Und die kann nicht erfüllt werden, wenn das Gerät durch ein unbekanntes WLAN versorgt wird. Für den mobilen Einsatz, wie oben erwähnt, gibt es speziell gehärtete System, die aber dann entsprechend beantragt werden müssen (und die auch nicht jeder bekommt).Raijin schrieb:Abgesehen davon ist das Verbot für WLAN in diesem konkreten Anwendungsfall jedoch weitestgehend unangebracht und auch nicht sinnvoll. Ja, der Laptop hinge dann zwar nicht direkt in einem potentiell gefährlichen WLAN wie zB einem unverschlüsselten Hotspot am Bahnhof, o.ä., aber dafür wäre er eben per Kabel mit einem Netzwerk verbunden, das vielleicht, vielleicht auch nicht einen (un)verschlüsselten WLAN-Zugang bietet. Unterm Strich käme es auf dasselbe hinaus, weil es für einen Angreifer keine Rolle spielt ob ein Gerät per LAN oder WLAN verbunden ist, wenn er erstmal das WLAN geknackt hat (ggfs gar unverschlüsselt).
Egal, ob das einem paßt oder nicht, man hat einen (Arbeits-)vertrag geschlossen mit diversen Verpflichtungen, an die man sich halten MUSS. Wenn es zu einem Sicherheitsvorfall kommt, und dem MA diese Verfehlungen nachgewiesen werden können, kommt es zu einer Klage, Kündigung und eventuellen Schadensersatzforderungen. Das würde ich so nicht riskieren wollen.
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Das ist Deine Aufgabe, wenn Du meinst, per HO arbeiten zu müssen (worauf es bis heute keinen richtigen rechtlich begründeten Anspruch gibt). Oder Du gehst eben ins sicherere Office, um Risiken zu vermeiden. Du darfst aber auf keinen Fall gesetzte Sicherheitsrichtlinien ignorieren und sie auf Deine Weise interpretieren. Bitte beachten, jeder Ratschlag von Euch hier ist kontraproduktiv und verleitet den Fragesteller nur, etwas falsches zu tun. Ich würde das tunlichst unterlassen, weil die Konsequenzen für ihn unüberschaubar werden. Ich müßte beispielsweise, wenn ich von solchen "Vorfällen" erfahre, sie umgehen an oberer Stellen sofort melden..one schrieb:Aber wer bezahlt denn Material und Aufwand, wenn es tatsächlich nur um Homeoffice geht? Das würde ich auch nicht machen.
Richtig. Wenn es wirklich nicht anders geht, Ausnahmegenehmigungen schriftlich einholen, keine eigene Lösung basteln, die sicherheitstechnisch fragwürdig ist..one schrieb:Der einfachste Weg ist es doch, mit dem AG zu sprechen und zusammen festzulegen, dass das Vorhaben so gestattet ist und der Lack ist gegessen.
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Nein, das mag für den Laien so erscheinen, tatsächlich gibt es sehr wohl dazu fundierte Richtlinien.[/QUOTE]Azghul0815 schrieb:Es hat was mit Pseudo Sicherheit zu tun...
Je nach Behörde, ÖD und Minsterien - ja.Azghul0815 schrieb:Wenn das Netz zu Hause per se als Unsicher eingestuft wird, würde der AG gar kein Homeoffice erlauben, USB porte sind auch abgeschaltet?
Und es gibt sehr wohl gefährliche Angriffsszenarien über WLAN, die Richtilinie gibt es nicht umsonst.
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