Laptop verkauft - Käufer meint es sei defekt

unexy0

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Ich habe heute Mittag über eBay Kleinanzeigen einen Laptop verkauft und der Käufer meint nun das die Tastatur defekt sei.

Der Käufer hat den Laptop abgeholt und vor Ort einmal getestet heißt - Er hat sich vor Ort die Systemspezifikationen angeschaut im Geräte Manager also CPU,GPU usw. und hat das Ladegerät angeschlossen um zu schauen ob es lädt.

Danach habe ich ihm den Laptop gegen Bares übergeben.

Nun habe ich direkt am Abend einen Anruf von ihm bekommen und er meint das die Tastatur wohl defekt sei weil die C Taste nicht funktioniert und weil beim drücken der O Taste gleichzeitig auch ein P und K kommt obwohl er nur die O Taste drückt.

Muss ich den Laptop nun zurücknehmen? Die Tastatur hat zu 101% funktioniert

Lg
 
hast du garantie, gewährleistung und rücknahme ausgeschlossen in deiner anzeige?
 
unexy0 schrieb:
Muss ich den Laptop nun zurücknehmen?
Nein musst du nicht.

Er hat sich vor Ort von der Funktion des Laptops vergewissert und bei der Übergabe funktionierte der Laptop zu 100%.

Du kannst nichts dafür wenn der Käufer in auf dem weg nach Hause oder zuhause dann beschädigt.

@chris12 Garantie und rücknahme muss man nicht ausschließen und Gewährleistung ist hier egal, wurde ja vor Ort getestet und hat funktioniert.
 
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unexy0 schrieb:
Muss ich den Laptop nun zurücknehmen?

Nein da wie beim Auto kauf:

Gekauft wie gesehen.



War beim Notebook hinten ein Windows Lizenz Sticker drauf? Wenn ja kann er auch da dran Interesse haben und da er ihn nun hat braucht er das Notebook nicht mehr und will es zurück geben.
 
Danke euch ich werde gleich nochmal mit dem Köufer telefonieren..
Ob auf der Rückseite vom Laptop ein Windows Sticker drauf weiß ich gar nicht da habe ich nicht drauf geachtet.
 
Das war nur ein Beispiel, das ist nicht relevant.
Wenn ich etwas in einem Wohnhaus kaufe, dann kann ich davon ausgehen, dass das ein Privatverkauf ist. Da hat man keine Gewährleistung.

Die Frage ob mein gegenüber Privat oder Gewerblich agiert, stellt sich nur im Internet.
Zeig etwas Mitgefühl für den schaden und lass ihn freundlich abblitzen.
Mach bloß keine Zusagen Alla "Ich kann das gerne Prüfen..."
Dann bleibst du auf dem Schaden am ende sitzen!
 
Genau, als Privatperson kann ich die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Mache ich davon keinen Gebrauch, kann der Käufer sich selbstverständlich darau berufen.

Garantie oder Rücknahme muss ich dagegen als Verkäufer nicht ausschließen, da es hierfür schlichtweg keinen Grund gibt.
 
Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag oder ähnliches abgeschlossen aber in der Beschreibung folg. erwähnt

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Das sollte j völlig ausreichend sein oder?
 
unexy0 schrieb:
Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag oder ähnliches abgeschlossen
Doch.

Ihr habt euch ja via Kleinanzeigen auf einen Preis und Abholung geeinigt, das ist ein schriftlicher Kaufvertrag.
 
Also auch bei Privatkauf gilt Gewährleistung und kann auch nur begrenzt ausgeschlossen werden. Trotzdem gestalten sich Ansprüche und Nachweispflichten anders als beim gewerblichen Händler.

Nachdem eine Prüfung vor Ort stattgefunden hat, bist du ziemlich auf der sicheren Seite. Bonus wäre wenn du einen Zeugen hättest.
Dazu wenn du dich für den Fall einer Klage absichern wolltest könnte es hilfreich sein, wenn du und wenn vorhanden ein etwaiger Zeuge ein Gedankenprotokoll der Prüfung und Übergabe anfertigt.

Ansprüche durchsetzen kann der Käufer ja nur über Klage, und sollte es dazu wirklich kommen ist deine Aussage glaubhafter wenn du 2 Wochen nach dem Ereignis etwas festgehalten hast, als wenn du dich ein Jahr später an Details erinnern sollst.

Das es aber überhaupt dazu kommt ist bei einem Streitwert unter dem vierstelligen Bereich aber extrem unwahrscheinlich.
Menschlich solltest du dich fragen, wie sicher du bist, das das Gerät in Ordnung war. Das ist aber eher eine Frage fürs eigene Gewissen als eine Rechtliche.

Anders sähe es aus, wenn die Mängel versteckt wären und somit bei einer Prüfung nicht direkt auffallen Bzw. noch Verschwiegen und Kaschiert wären. Dann könnte das Thema Betrug auf deinem Tisch landen.
Sehe ich aber bei Tastaturfehlern absolut nicht.
 
DuckDuckStop schrieb:
Doch.

Ihr habt euch ja via Kleinanzeigen auf einen Preis und Abholung geeinigt, das ist ein schriftlicher Kaufvertrag.
Die Zusage gab es erst vor Ort denn er schrieb nur dass er den Laptop gerne anschauen würde aber da wir über KA kommuniziert haben sollte ja ersichtlich sein

Leider war er vorhin nicht erreichbar aber er wird sich schon zurück melden.. ist ja in seinem Interesse.

Den Laptop habe ich bis zum Verkauf jeden Tag genutzt also weiß ich zu 100% das alles i.O war
 
Je nachdem was für ein Laptop das war, kann das auch ne Masche sein. Ala defekte Tastatur für lau auf Ebay holen, austauschen, funktionierende verkaufen.
Oder er hatte den gleichen Laptop und seiner war defekt.
Vielleicht wurde er auch nur unsachgemäß von ihm transportiert o.Ä.

Wenn du dir sicher bist, dass dieser funktioniert hat, musst du aber nichts großartig machen.
Im Endeffekt lohnt es sich halt nicht für ne defekte Tastatur vor Gericht zu gehen.

Als letztes würde mir noch einfallen, dass Windows Updates die Probleme verursachen. Hatte sowas bei nem Medion Convertible von ner Freundin. Medion kriegts es oftmals nicht auf die Reihe mit ihrem Hinge Service - heißt der Dienst, der die Tastatur aktivieren/deaktivieren soll, je nachdem weit die Tastatur aufgeklappt ist.
Da musste man dann per Hand den Hinge Service deaktivieren und aktivieren wenn man ihn braucht oder die Updates zurücksetzen. Kann mir vorstellen, dass andere Hersteller auch teilweise Probleme haben.
 
unexy0 schrieb:
Muss ich den Laptop nun zurücknehmen?
das kommt drauf an:
Wenn du die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen hast, musst du den Laptop zurück nehmen bzw. Abhilfe leisten.

Wenn du den verdeckten Mangel kanntest, aber verschwiegen hast, dann must du den Laptop zurück nehmen, egal ob du Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast oder nicht.


unexy0 schrieb:
Die Tastatur hat zu 101% funktioniert
Das können wir schlecht nachvollziehen. Wenn du sagst das die Tastatur okay war, müssen wir erstmal davon ausgehen dass das stimmt. Ich bezweifle aber dass du die Funktion jeder einzelnen Taste vor dem Verkauf geprüft hast. Deine Aussage dass die Tastatur zu "101%" funktioniert hat ist daher etwas unglaubwürdig. Dir war vermutlich einfach kein Fehler bekannt.
 
@h00bi Der Käufer hatte die Möglichkeit zu prüfen. Gekauft wie gesehen.

Danach könnte die Tastatur auch bei ihm den Defekt bekommen haben. Das kann man schwer nachvollziehen und badet rechtlich normal nicht der Verkäufer aus. Gefahrenübergang war bei der Übergabe.
 
hallo7 schrieb:
Gekauft wie gesehen.
gekauft wie gesehen gilt nicht bei bekannten und verschwiegenen Mängeln.

Ebenso annuliert "gekauft wie gesehen" nicht die Sachmangelhaftung, wenn diese nicht ausgeschlossen wurde. Die Prüfung vor Ort ist jedoch ein (sehr) starkes Indiz zugunsten des Verkäufers, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht bestanden hat.
 
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