eBay - Käufer meint iPhone sei defekt

boarder-winterman schrieb:
Transaktionsabbruch bei EBay = Gebühren zurück.
Das muss der Käufer aber wieder bestätigen. Wenn der ihm noch nachträglich eins reinwürgen will, wird der gar nichts tun.
 
Ich würde das jetzt erstmal vorschlagen.
Wenn der Käufer darauf eingeht ist alles gut, sonst muss halt weiter gestritten werden.
 
Antwort auf meine Antwort zum Fall:

"Sie können schreiben, was Sie wollen. Das Handy funktioniert mit meinen 3 verschiedenen SIm-Karten nicht. Und deshalb kann ich es nicht gebrauchen. Angenommen hat es übrigens meine Frau, es kam zu spät Bezahlt mit paypal am 16.2., erhalten am 25.2.!!!"

Und ich wiederhole mich nochmal: mehrere Male entschuldigt für die Verspätung, blöd gelaufen, mein Fehler.. aber passiert.

Was kann ich dafür wenn seine SIM-Karten nicht funktionieren.
 
Schlage ihm vor die Transaktion abzubrechen.
PayPal wird eh wahrscheinlich für den Käufer entscheiden.
 
Danke für deine/n Rat/Meinung, wenn es so sein sollte werde ich ihm sein Geld zurückerstatten, aber ich sehe weitere Fehler meinerseits nicht ein und werde ihn das auch nicht durchgehen lassen.

edit:
""Nee, bin ich nicht! Sie haben zu spät verschickt. Ich kann auch nicht dafür, dass Karneval war. Dann hätten Sie dahin gehen oder fahren müssen, um rechtzeitig zu versenden!!!""

Okaaay.


edit2:
er wird nun wie ich auf den Käuferschutz warten.,
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist echt erschreckend, was für Volldeppen mittlerweile bei ebay frei rumlaufen dürfen. Ich weiß schon, warum ich eBay nur noch zum Kaufen nutze...
 
Habe so einige Verkäufe getätigt aber bei sowas vergeht mir auch die Lust.

Andere Frage:
ein anderer eBayer meint zu mir, dass wernn er das iPhone ohne Absprache verschickt (und sogar ohne einen Fall zu eröffnen) stehen seine Chancen schlechter, das mögen die vom Käuferschutz wohl nicht wenn jemand außerhalb vom "System" verschickt und Geld erstattet haben möchte.

Stimmt das? :)
 
Kaffeesatzleserei. Da sitzt heute Sachbearbeiter X, morgen Y und je nachdem wie sein Morgenpups war wird dann entschieden.

Es ist einfach ein lächerlicher Verein.
 
Alles klar.

Sollte eBay aus irgendeinem Grund (den ich aber jetzt nicht nachvollziehen könnte) zu seinen Gunsten entscheiden, "droht" mir da irgendwas? Bzw. läuft es am Ende darauf hinaus, dass ich das iPhone behalte und ihm das Geld erstatten muss?

Gruß
 
Theoretisch schon. PayPal wird dein Konto halt ins Minus ziehen und von dir verlangen, dass du es ausgleichst. Die drohen dann auch schnell mit Inkasso, etc. wenn man deutlich macht, dass man es nicht ausgleichen wird (selbst erlebt).

Rein rechtlich betrachtet kann dir hier aber niemand etwas.

Ich würde den Verkäufer anschreiben und ihm sagen, dass du ihm das Ding zurückschickst, sobald er dir die Versandkosten dafür überwiesen hat - alternativ Abholung.
Sollte PayPal Probleme machen, würde ich mit Verweis auf deine Beweise (das Video) deutlich machen, dass du nichts zurückerstattest. PayPal wird dann drohen, vermutlich aber nichts machen. Weil was sollen sie machen? Vor Gericht ziehen und sich darüber beklagen, dass du ein rechtmäßig verkauftes Smartphone nicht zurückgenommen hast?
 
Mit den Versandkosten wird das nichts, die übernimmt höchstens eBay (so wie ich das verstanden habe) wenn ich den Fall gewinne.

Dann vielen Dank, ich werde euch auf dem Laufenden halten :)
 
rein rechtlich betrachtet habt ihr weiterhin einen Gültigen Kaufvertrag und der Käufer ist in Zahlungsverzug.
Paypal ändert ja nix am Kaufvertrag...

aber da ist es dann doch einfacher, einen neuen Käufer zu finden.
 
florian. schrieb:
rein rechtlich betrachtet habt ihr weiterhin einen Gültigen Kaufvertrag und der Käufer ist in Zahlungsverzug.
Paypal ändert ja nix am Kaufvertrag

Wieso ist denn der Käufer in Verzug? Er hat doch bezahlt? Er will vom Vertrag zurücktreten aufgrund eines seiner Meinung nach bestehenden Mangels. (seine SIM-Karte funktioniert ja angeblich nicht)

@se7Ro ganz ehrlich: Ich weiß aus eigener Erfahrung, was du gerade durchmachst, sowohl mit dieser Art von Käufer, als auch mit PayPal.

Und ich kann auch voll und ganz verstehen, dass du dich im Recht fühlst. Nach der aktuellen Schilderung bist du das sogar. Aber PayPal hat leider sein eigenes Verständnis von Käufer(!)Schutz. Früher waren die Käufer die Gelackmeierten, wenn es Probleme gab, heute sind es (dank PP) meistens die Verkäufer. Deswegen biete ich diesen Zahlungsdienst auch schon lange nicht mehr an. Wie bereits geschrieben wurde: Das letzte Wort hat der Servicemitarbeiter von denen und die Chancen stehen, selbst mit Video, mit Hand- und göttlichem Beistand, eher schlecht für dich. PP entscheidet oft, für den Verkäufer nicht nachvollziehbar, zu Gunsten des Käufers.

Wenn ihr euch vorher gütlich einigen könnt, kannst du vielleicht den Roten noch verhindern.

Und btw: Ich würde nicht riskieren, dass dein PP-Konto überzogen wird (weil ja leer) in der Hoffnung, dass es das dann damit war. Keine Ahnung wie weit PP mit dem Eintreiben seiner Forderungen dann geht, aber das Konto ist natürlich weg und ich glaube kaum, dass man bei denen auf das Geld verzichten wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich meine natürlich sofern paypal das geld zurück gibt.
das ändert nichts am Kaufvertrag.
der Käufer hat dann also offensichtlich nicht bezahlt mit all seinen folgen.
 
PayPal sieht sich selber, und dem stimmt der Verkäufer mit der Nutzung dieses Bezahldienstes zu, als eine Art "außergerichtliche Instanz". PayPal hat mit dem Antrag auf Käuferschutz in diesem Fall das letzte Wort. Wenn der Käufer sein Geld zurückbekommt, ist der Kaufvertrag in deren Augen nichtig Du kannst ja mal Versuchen, diese Entscheidung mit dem Argument "Kaufvertrag" gerichtlich anzufechten. Viel Glück und willkommen in der Welt von PayPal :)
 
Ich kann mir denken warum das Gerät mit manchen Karten geht und anderen wieder nicht.

Da T Mobile und Vodafone Netze gehen, blau de (das ist E Netz) aber nicht, liegt vermutlich ein simpler Netlock auf D Netze vor. Wenn das der Fall ist hätte es in die Beschreibung gehört, damit der Käufer weiss was Sache ist. Wenn das Iphone gebraucht gekauft wurde vom TE, oder der ursprüngliche Laden nichts davon erwähnt hatte beim Kauf, wäre das ziemlich dumm nun für alle Beteiligten. Handyläden vergessen gerne diese Info zu geben, da gesperrte Geräte auf spezielle Anbieter oder eben Netze extra bezuschusst werden und der Laden so mehr verdient. Die Netzbetreiber machen das auch, um den Käufer an das eigene Netz zu binden. man kennt das ja von Prepaid, bei dem nur genau dieses Gerät mit der beigelegten Karte funktioniert und mit sonst keiner anderen.

Der ganze Aufriss wegen einer simplen fehlenden Info.

http://iphone-tricks.de/anleitung/4147-checken-ob-euer-iphone-einen-sim-oder-netlock-besitzt

Hier kann man es testen ob ein Lock vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte durchaus hinkommen. In Beitrag #3 wurde ja auch geschrieben:
das iPhone ist ein Vertragshandy bei ePlus gewesen

Würde sich dann natürlich beißen mit der Info bei eBay, wo in der Beschreibung und der Überschrift jeweils "ohne Simlock" steht.
 
Bazza2006 schrieb:
PayPal sieht sich selber, und dem stimmt der Verkäufer mit der Nutzung dieses Bezahldienstes zu, als eine Art "außergerichtliche Instanz". PayPal hat mit dem Antrag auf Käuferschutz in diesem Fall das letzte Wort. Wenn der Käufer sein Geld zurückbekommt, ist der Kaufvertrag in deren Augen nichtig Du kannst ja mal Versuchen, diese Entscheidung mit dem Argument "Kaufvertrag" gerichtlich anzufechten. Viel Glück und willkommen in der Welt von PayPal :)


Rrrrrichtig! Deswegen sind ja auch schon soooo viele Fälle bekannt in denen Paypal nen anschließenden Negativsaldo eingeklagt hat. Als Hinterhofhändler kann ich auch nicht in meine AGB schreiben "Mit Verkauf tritt mir der Käufer sein gesamtes Hab und Gut ab und die gesamten Familienmitglieder dürfen ab da Zwangsarbeit leisten". ...
 
Zuletzt bearbeitet:

PayPal ist also mit einem "Hinterhofhändler" zu vergleichen und ihre Handlungen mit denen von "Verurteilung zu Zwangsarbeit"

W00t ... in was für einer Welt wir doch leben. Ungeheuerlich. :freak:
 
Dieser Vergleich ist sicher nicht ganz unnütz - so zeigt sich, dass der einzige Unterschied die Größe des Händlers ist, und dass man allein aufgrund dieser Größe meint, PayPal wäre im Recht.

Die Verurteilung zur Zwangsarbeit ist auch kein ganz unpassendes Bild: PayPal meint eben, wie ein Gericht Gewalt zu haben, Zwang ausüben zu können.
 
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