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Das muss der Käufer aber wieder bestätigen. Wenn der ihm noch nachträglich eins reinwürgen will, wird der gar nichts tun.boarder-winterman schrieb:Transaktionsabbruch bei EBay = Gebühren zurück.
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Das muss der Käufer aber wieder bestätigen. Wenn der ihm noch nachträglich eins reinwürgen will, wird der gar nichts tun.boarder-winterman schrieb:Transaktionsabbruch bei EBay = Gebühren zurück.
florian. schrieb:rein rechtlich betrachtet habt ihr weiterhin einen Gültigen Kaufvertrag und der Käufer ist in Zahlungsverzug.
Paypal ändert ja nix am Kaufvertrag
das iPhone ist ein Vertragshandy bei ePlus gewesen
Bazza2006 schrieb:PayPal sieht sich selber, und dem stimmt der Verkäufer mit der Nutzung dieses Bezahldienstes zu, als eine Art "außergerichtliche Instanz". PayPal hat mit dem Antrag auf Käuferschutz in diesem Fall das letzte Wort. Wenn der Käufer sein Geld zurückbekommt, ist der Kaufvertrag in deren Augen nichtig Du kannst ja mal Versuchen, diese Entscheidung mit dem Argument "Kaufvertrag" gerichtlich anzufechten. Viel Glück und willkommen in der Welt von PayPal