Mal angenommen: CR => übertakten => CPU wird beschädigt (Freu mich schon auf den ersten Kommentar: das heißt aber SoC und nicht CPU, informiere dich doch mal. )
Wenn also Aufgrund dessen dein Handy (das ist aber ein Smartphone und kein Handy) einen nachweisbaren Schaden davon trägt, dann wird dir die Gewährleistung, auch innerhalb der ersten 6 Monate nichts bringen, noch die freiwillige Herstellergarantie.
Genauso kannst du auch nicht sagen, in den ersten 6 Monaten nehme ich mein Handy mit in die Badewanne, wenn es rein fällt, ich habe ja Gewährleistung und dazu noch das Dingens mit den 6 Monaten (Beweislast und so).
Sollte allerdings (beispielsweise!!!!) unverschuldeterweise dein Ladegerät abrauchen, um mal eine andere "Komponente" zu nennen, dann spielt es keine Rolle ob du ein CR of dein Smartphone hast, weder für die Gewährleistung noch für die freiwillige Garantie. Oder ein anderes Beispiel: dein Smartphone hat einen bekannten Materialfehler, dann spielt es keine Rolle ob du ein CR drauf hast oder nicht. Genauso wird dir ein seriöser Händler, deinem Gewährleistungsanspruch entsprechen, selbst wenn du dein Smartphone vor 6 Monaten und einen Tag gekauft hast. Wenn nicht, hätte dieser Händler wohl auch schon Problem gemacht, selbst wenn das Smartphone erst 5 Monate und 24 Tage alt gewesen wäre und hätte versucht den Vorfall auf den Hersteller bzw. auf die Herstellergarantie abzuwälzen.