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LKW gegen Hauswand - Abzug von Sowiesokosten der Versicherung - Recht?
naja jetzt hab ich nächste Woche Termin bzgl. der Gebäudeversicherung. WENN die die Differenz ggfls übernimmt dann ist es halt so, wenn nicht werde ich mal ein Info Gespräch mit einem RA in Angriff nehmen.
Bedenke, dass du ggf. den Schaden über die Gebäudeversicherung zu regulieren sich negativ auf deine künftigen Versicherungsbeiträge auswirken könnte.
Warum machst DU dir so einen Kopf, wenn jemand fremdes den Schaden verursacht hat?
Ab zum Anwalt und ihn machen lassen. Genau dafür sind sie da.
Notfalls wird der Streit vor Gericht ausgetragen und je früher du den Anwalt mit ins Boot holst, desto weniger Zweifel entstehen und desto besser wirst du vertreten. Die gegnerische Versicherung wird alles unternehmen um möglichst wenig Geld zu zahlen. Warum willst du dich damit abfinden?
Es geht hier immerhin nicht nur um eine Hauswand, sondern um deine finanzielle Sicherung / dein Eigentum. Wir reden hier immerhin nicht von einem Handy was jemand aus Versehen beschädigt hat....
Und vertrau nicht auf irgendwelche Links aus dem Internet...geh zu einem Experten.
Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei einer schadensersatzbedingten Erneuerung der beschädigten Sache der Geschädigte die Kosten für die Erneuerung nicht in voller Höhe ersetzt verlangen kann, sondern einen Abzug "neu für alt" hinnehmen muss.
Der Geschädigte soll nur so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde, aber nicht besser.
Ich denke, das Grundprinzip ist unstreitig. Es geht meines Erachtens eher darum, dass der TE die maximale Summe aus dem Versicherungsladen herauspresst und ggf. auch noch andere Ansprüche stellen kann, inkl. irgendwelcher Kleinbeträge für Auslagen etc., an die normale Leute gar nicht denken. Vielleicht hat der TE ja auch regionalen Medieneinfluss oder so und kann das Delta durch legales Druckausüben auf den Fuhrunternehmer weiter verringern - auch das kann aber im Einzelfall nur geklärt werden.
Und das geht in aller Regel nur mit einem Rechtsanwalt und es geht besser und es hält Bürokratieshit von einem selbst fern.
Es gibt meines Erachtens keinen einzigen Grund in solchen Fällen keinen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Insgesamt ist es oft ratsam, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte eines Falls angemessen berücksichtigt werden.
Vielleicht hat der TE ja auch regionalen Medieneinfluss oder so und kann das Delta durch legales Druckausüben auf den Fuhrunternehmer weiter verringern
Geh doch gleich hin. Bezahlen müssen muss die Versicherung des Fuhrunternehmers den eh und der macht alles schriftlich und ggf. gerichtlich. Das Mandat ist für dich als Geschädigten komplett kostenlos und am Ende gibt es Geld.
ich gehe zu meiner Versicherung (Gebäudeversicherung)
Nochmal, ich habe mittlerweile diverse Rechtssprechungen gesehen, das scheint nunmal Fakt zu sein (auch wenn ich das richtig assi finde).
Das heißt für mich, das maximale was ein Anwalt rausholen könnte wäre vermutlich das die Versicherung statt der 60% etwas mehr übernimmt.
Ich kläre jetzt erstmal ab, OB meine Gebäudeversicherung hier greift und ggfls. die Differenz übernimmt und WENN JA - zu welchen Konditionen (sprich wird die VS dann teurer etc).
Wenn ich all diese Infos zusammen habe und mir der Ausgang nicht passt, werde ich nächste Woche einen Anwalt einschalten.
Wenn MEINE VS das jetzt aber übernimmt ohne das z.b. der Beitrag steigt, dann lass ich das eben so laufen.
Deine Versicherung zu informieren ist meines Erachtens sowieso deine Pflicht. Wenn die sich für den Schaden zuständig fühlen, werden die in der Regel auch mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen.
Im worst case streiten sich natürlich die beiden Versicherungen darum wer wie viel zahlen soll und es dauert bis du dein Geld siehst. Deswegen bleibt auch hier der Rat, das von einem Fachmann überwachen zu lassen.
Ggfs. übernimmt die Gebäudeversicherung ja die Differenz zwischen Haftpflichtsumme und tatsächlichen Kosten.
SF-Klassen gibt es in der Gebäudeversicherung ja nicht aber im Regelfall haben die nach einer Leistung ein Kündigungsrecht und mit einer vom Versicherungskonzern gekündigten Vorversicherung findet man so schnell dann keine neue. Oder sie bieten an nicht zu kündigen aber die Beiträge zu erhöhen.
Hab ich durch nach dem dritten Wasserschaden in unserem alten Haus (BJ. 1918) wollte die Gebäudeversicherung auch eine Tarifsanierung (nannten sie echt so) und die Prämie war dann doppelt so hoch.
Jetzt im neuen Haus (Umzug ist auch schon wieder 11 Jahre her ^^) fingen wir dann aber natürlich wieder mit normal-niedrigen Prämien an.
Ich hatte das in den Raum geworfen. Deine Gebäudeversicherung (so fern du solche Schäden mitversichert hast) übernimmt dann alles und holt sich das, oder die Differenz, von dem Verursacher zurück.
Schreib einen gescheiten Text mit allen Informationen. Fassade 1 und Fassade 2? Was soll das überhaupt heißen. Wir kennen dein Haus nicht. Ich kenne nur Häuser mit einer Fassade. Der Fall heißt Abzug Neu für Alt. Wenn jemand deine 1990 Küche abbrennt, dann kriegst du nicht das Geld für eine neue 2024 Küche.
Weil die beiden Versicherungen auch so viel miteinander kommunizieren 😂 Die haben erstmal überhaupt gar nichts miteinander zu tun.
Ganz ehrlich Leute, lasst es doch einfach euch irgendwelche realitätsfremde Geschichten auszudenken. Das hilft em TE in keinster Weise weiter und ist exakt gar nicht sachdienlich.