Erkekjetter
Rear Admiral
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@MrMorgan Du kannst dir relativ sicher sein, dass deine Gebäudeversicherung wegen so einer Lappalie nicht kündigt und auch nicht bedingt dadurch teurer wird. Auch wirst du das Geld so schneller sehen, da deine Versicherung erstmal eintritt und bezahlt und wann und was sie von der anderen Versicherung sich zurückholt, ist dann deren Bier und wirst du nichts von merken. Du hast quasi alles richtig gemacht, nachdem du deine Versicherung kontaktiert hast. Auch brauchst du auf dem Weg keinen Anwalt, hier leistet deine Gebäudeversicherung quasi einen passiven Rechtsschutz, in dem sie sich ihr Geld vom Verursacher bzw. seiner Versicherung zurückholt und zwar in der Regel so viel sie kann. Oder auch nicht, aber das tangiert dich ja dann nicht mehr. Anwalt wäre erst nötig, wenn deine Versicherung ggf. muckt.
Ein Anwalt, denn dann die gegnerische Versicherung zahlen würde, bräuchtest du in dem Fall, wenn du keine Gebäude bzw. Gebäude mit Fahrzeuganprall gehabt hättest.
Alles schick also, lass dich nicht verunsichern und warte entspannt ab, was deine Versicherung dir sagt bzw. bezahlt.
PS: hier übrigens schön erklärt: https://gewerbe-profi.de/glossar/fahrzeuganprall
Fahrzeuganprall ist ein typischer Fall, wo letztlich 2 Versicherer leisten, da Kfz Schäden grundsätzlich von der Kfz Haftpflicht abgedeckt werden, das aber eben nur zum Zeitwert. Die Gebäude hingegen versichert den Neuwert. Umhin zahlt die KFZ-Haft einen Teil, der den Zeitwert entspricht, den Rest zum Neuwert fehlend die Gebäude.
Ein Anwalt, denn dann die gegnerische Versicherung zahlen würde, bräuchtest du in dem Fall, wenn du keine Gebäude bzw. Gebäude mit Fahrzeuganprall gehabt hättest.
Alles schick also, lass dich nicht verunsichern und warte entspannt ab, was deine Versicherung dir sagt bzw. bezahlt.
PS: hier übrigens schön erklärt: https://gewerbe-profi.de/glossar/fahrzeuganprall
Fahrzeuganprall ist ein typischer Fall, wo letztlich 2 Versicherer leisten, da Kfz Schäden grundsätzlich von der Kfz Haftpflicht abgedeckt werden, das aber eben nur zum Zeitwert. Die Gebäude hingegen versichert den Neuwert. Umhin zahlt die KFZ-Haft einen Teil, der den Zeitwert entspricht, den Rest zum Neuwert fehlend die Gebäude.
Natürlich. Er ist dort versichert, es liegt ein Versicherungsfall vor. Alles andere regeln die Versicherer unter sich. Normales vorgehen und regelmäßig in diversen Versicherungsbereichen der Fall.Robert-Chase schrieb:Die haben erstmal überhaupt gar nichts miteinander zu tun.
Daran ist absolut null realitätsfremd, du hast nur offenbar keine Ahnung von der Materie. Muss man wohl leider so deutlich sagen.Robert-Chase schrieb:Ganz ehrlich Leute, lasst es doch einfach euch irgendwelche realitätsfremde Geschichten auszudenken.
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