Snowcrash000
Ensign
- Registriert
- Juli 2016
- Beiträge
- 134
Ich hatte vor ca. einem Jahr eine Bewertung verfasst, in der ich sehr sachlich den schlechten Service eines Mitarbeiters bemängelt hatte. Nun habe ich eine Nachricht von Google in der es heißt, ich hätte die Persönlichkeitsrechte des des Beschwerdeführer's (also des Unternehmens) verletzt und sei nie dort gewesen oder hätte Kontakt mit dem "Mandanten" gehabt. Was natürlich eine dreiste Lüge ist, da diese Begegnung nun mal stattgefunden hat.
Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber steht hier nicht Aussage gegen Aussage und wird nicht im Zweifel für den Beklagten entschieden? Muss mir also nicht das Unternehmen nachweisen, dass diese Begegnung nicht stattgefunden hat, anstatt umgekehrt? Ich habe dazu den folgenden Text gefunden, der dies zu bestätigen scheint, denn eine "starke Herabwürdigung" ist in meiner Bewertung definitiv nicht gegeben. (zu "Beweisbarkeit und Beweistlast runterscrollen):
https://www.it-recht-kanzlei.de/gegen-negative-bewertungen-vorgehen.html
Wie gehe ich hier also am besten weiter vor? Das ganze scheint mir eine gehaltlose Drohgebärde zu sein, aber wie schmettere ich die am besten ab? Gibt es dazu Standardtexte?
Beweisen kann ich das natürlich nicht, aber steht hier nicht Aussage gegen Aussage und wird nicht im Zweifel für den Beklagten entschieden? Muss mir also nicht das Unternehmen nachweisen, dass diese Begegnung nicht stattgefunden hat, anstatt umgekehrt? Ich habe dazu den folgenden Text gefunden, der dies zu bestätigen scheint, denn eine "starke Herabwürdigung" ist in meiner Bewertung definitiv nicht gegeben. (zu "Beweisbarkeit und Beweistlast runterscrollen):
https://www.it-recht-kanzlei.de/gegen-negative-bewertungen-vorgehen.html
Wie gehe ich hier also am besten weiter vor? Das ganze scheint mir eine gehaltlose Drohgebärde zu sein, aber wie schmettere ich die am besten ab? Gibt es dazu Standardtexte?