Lohnsteuer?!

Spi12

Commander
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Hi Leute, vll. könnt ihr mir helfen....

Ich wollte eigentlich nur mal wissen, ob azubis im ersten Lehrjahr Lohnsteuer zahlen, hab leider gerade keine Auszug aus meinem Gehaltsschein zur Hand...

Hintergrund: Ich will wissen ob ich Pendlerpauschale beziehen kann, da mein Fahrtweg mehr als 21 km sind, genauer gesagt sogar 26km, auf dem weg zur berufsschule sogar 100km...

Hoffe ihr könnt mir helfen....

MFG Spi12
 
Als Azubi bezahlt man keine Steuern.
 
wiso keine steuern :freak:
muß er keine beiträge für krankenkasse, rente usw.
abführen

wo ich azubi war hab ich das gezahlt
 
@098529812
Beiträge für die Krankenkasse, Rente etc. muss du auch zahlen. Das ist aber ja keine Lohnsteuer, die du als Azubi auch nicht zahlen musstest.
 
Auszubildende sind in der Regel in die Lohnsteuerklasse I (ledig, und ohne Kinder ) eingestuft. Da die Ausbildungsvergütungen überwiegend unter 896,99 Euro liegen, braucht in der Lohnsteuerklasse I von der Ausbildungsvergütung nach der derzeit gültigen Monatslohnsteuertabelle keine Lohnsteuer abgeführt zu werden.
 
@AvenDexx, HisN:
Wo habt Ihr denn gelesen, daß Azubis keine Lohnsteuer zahlen müssen? :rolleyes:

@Spi12:
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. §1(1)S1 EStG lautet:
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Allerdings wird jedem Steuerpflichtigen gemäß §32(1)S1,2 ein Grundfreibetrag i.H.v. 7664 € eingeräumt. Das heißt vereinfacht, daß nur der Teil des Einkommens versteuert wird, der diesen Grundfreibetrag übersteigt.
Auf gut deutsch: Es ist egal, ob Du Azubi bist oder nicht, die Höhe deines Einkommens insgesamt ist eintscheidend für die Frage, ob Du Lohnsteuer zahlst oder nicht.

Nun zur Pendlerpauschale: Die kann niemand "beziehen". Die Pendlerpauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, d.h. wer bisher ein zu versteuerndes Einkommen von sagen wir 20.000 € hat und eine Pendlerpauschale von 4.000 € gültig machen kann, der braucht nur noch 16.000 € versteuern!
 
Gut, vielleicht ein wenig dumm ausgedrückt. Halt vereinfacht.

Im Grundsatz muss natürlich auch ein Azubi Lohnsteuer zahlen, aber nur in dem Fall, in dem sie einen bestimmten Betrag überschreiten.

Ich gelobe besserung und genauere Ausführungen, wenn diese Frage mal wieder auftaucht. In diesem Fall war ich der Meinung, es nicht komplizierter machen zu müssen, als es teilweise für die EStG-Nichtkenner eh schon ist.

Mein Fehler.
 
wiesel201 schrieb:
Nun zur Pendlerpauschale: Die kann niemand "beziehen". Die Pendlerpauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, d.h. wer bisher ein zu versteuerndes Einkommen von sagen wir 20.000 € hat und eine Pendlerpauschale von 4.000 € gültig machen kann, der braucht nur noch 16.000 € versteuern!
Glaube, das war ihm schon klar. Sonst hätte er nicht danach gefragt ob er überhaupt Lohnsteuer zahlt, wenn er davon ausging, dass er das Geld auf die Hand bekommt. ^^
 
leute, wenn ich euch einen tip geben darf, der bares GELD wert ist (gerade für die, die noch in der Ausbildung sind):

meldet beim Finanzamt einen Verlustvortrag nach §10d EStG an (siehe WP: http://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag).

Damit könnt ihr euch entstandene Verluste (Fahrten zum Arbeitsplatz, Fortbildungskosten, Bücher, etc... im allgemeinen Werbungskosten und Sonderausgaben, Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920 EUR / Jahr nach §9 a) EStG geht immer) solange mitnehmen, bis ihr das erste mal Einkommensteuer bezahlt. Dann werden diese mitgenommenen Verluste von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und ihr erhaltet ne fette Steuerrückzahlung. Das ganze geht natürlich und gerade bei Azubis, die keine ESt abführen.

Also immer brav Steuererklärung machen und Verluste anmelden (natürlich nur in dem Rahmen, wie sie auch real entstanden / nachweisbar sind)

Gesetz: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10d.html


EDIT: das hier is natürlich KEINE Rechtsberatung :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ stiehl, tut mir leid, aber das kann ich so nicht stehen lassen ;)

Vorraussetzung für einen Verlustrüchtrag/Verlustvortrag i. S. d. §10d ist das man NEGATIVE Einkünfte hat. Demnach kann man auch keine Pauschbeträge als Verlust anmelden, denn Pauschbeträge verursachen keine Negativen Einkünfte.

Ein kleines Beispiel: wenn ich Einkünfte im Jahr 800€ aus nicht Selbständige Arbeit habe, dann habe ich grundsätzlich einen Pauschbetrag von 920€ wovon aber nur 800€ beansprucht werden. Die Einkünfte sind dann 0€.
Aber wenn ich tatsächlich 920€ nachweißen kann, dann kann ich auch diese komplett ansetzten. Erst dann habe ich negative Einkünfte von 120€ (sofern diese mit anderen positven Einkünften nicht verrechnet werden können).


Um negative Einkünfte aus nicht Selbstständiger Arbeit zu haben bedarf es schon einiges. Wenn Spi12 jetzt 6960€ im Jahr Brutto verdient, müsste er über 100km zur Arbeit fahren, dann ist er auch erstmal bei 0€.

Wie gesagt, wenn man negative Einkünfte nachweißen kann ist das kein Problem, aber es ist nicht so einfach als Azubi welche zu haben. Aber es für einen Azubi einfacher bezahlte Lohnsteuer wieder zu bekommen. Durch die ganzen Berufschulfahrten und Lehrmittel (Bücher, Schreibzeug, Hefte, etc.) kommt ja auch einiges zusammen. Aber dafür müsste man erstmal Lohnsteuer bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HiSn: so ein blödsinn. Natürlich müssen Azubis Lohnsteuer Zahlen. Das muss jeder ab einer gewissen Einkommensgrenze.

Ausserdem wie AvenDexx sagt sind die Sozialabgaben keine Lohnsteuer.

Bei mir waren es damals rund 7000 EUR (2001) als ich in der Aubildung war. Leider kam ich nie in den Genuß diese tolle steuer zu zahlen, weder in der ausbildung :( noch jetzt :king:

Infos findest du auch bei deiner Krankenkasse, Bürgermeiseramt/Einwohnermeldeamt oder im netz auf den entsprechenden seiten dieser Vereine. Das mit der Pendlerpauschale sollte dort auch zu erfahren sein.

Gruss Jens
 
@Mr.XY1986:
Danke für deine Richtigstellung :freaky: Dass der WK-Pauschbetrag keine negativen Einkünfte verursachen kann, ist klar. Hab mich da wohl mißverständlich ausgedrückt.

Aber mit dem Verlustvortrag nach §10 hab ich das so verstanden, dass man Aufwendungen solange vortragen kann, bis das erste mal Einkommensteuer fällig wird. Denn schließlich (und gerade) sollte im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch ein Arbeitnehmer, der unterhalb des Freibetrages liegt, das Recht haben seine Aufwendungen (und wenn es nur der WK-PB ist) geltend machen zu können, oder sehe ich das Falsch?

Soll heißen, dass der Threadersteller bei einer angenommenen 3-jährigen Ausbildung 3x den WK-PB i.H.v. 920 EUR (=2760 EUR) vortragen kann, bis er (angenommen nach der Ausbildung) über den Freibetrag kommt. Dann werden diese 2760 EUR von den Einkünften abgezogen und er erhält eine Steuerrückzahlung von 2760 EUR * Steuersatz. Bitte kläre mich auf, wenn ich das falsch sehen sollte.
 
--> Ich würd mich auch über eine Erklärung freuen ;) Denn es könnte sich für mich als nützlich erweisen
 
Ich weiß, unser Steuersystem ist sehr kompliziert :rolleyes:


Aber wenn man weiß wie man Gesetztestexte lesen muss, dann versteht man das auch besser.


Also, nach §10d EStG kann man keine Aufwendungen vortragen. Man kann nur negative Einkünfte Vortragen (auch nur dann wenn negative Einkünfte i.h.v. 511.500€ ins Vorjahr zurückgetragen wurden)

Das funktioniert ungefähr so: In Deutschland hat man 7 Einkunftsarten. Da werden alle Gewinne (Verluste) mit den Betriebsausgaben verrechnet, bzw. alle Überschüsse mit den Werbungskosten. Dann werden alle Einkunftsarten zusammengezählt §2 Abs. 3 EStG.

Erst wenn sich hier negative Einkünfte ergeben kann man einen Verlustabzug nach §10d EStG machen.

Achja, Sonderausgaben fallen hier nicht darunter, weil diese erst nach den G.d.E. (Gesamtbetrag der Einkünfte) berechnet werden. §2 Abs. 4 EStG.


Nochmal kurz: Aufwendungen (Werbungskosten) gehören immer in das gleiche Jahr. Sollten Die Aufwendungen so hoch sein, dass negative Einkünfte entstehen kann man einen Verlustabzug nach §10d EStG machen.

Und diese Aufwendungen müssen tatsächlich entstanden und nachweißbar sein. Demnach kann auch keine Pauschbeträge für den Verlustabzug heranziehen, weil diese keine negativen Einkünfte verursachen können §9a Satz 2.




@BrOokLyN R!ot ³, Du meinst den Grundfreibetrag. Im moment ist er bei 7.664€.
 
Bei mir lag die Grenze damals bei ~320€. Manche Arbeitgeber lassen aber auch mit sich verhandeln.
Bsp.: Du würdest 350€ Lohn bekommen und müsstest Lohnsteuer zahlen. Damit fällst du dann aber unter 320€ -> äußerst unbefriedigend.
Ich hab gehört das es Arbeitgeber gibt die dann sagen das sie dir z.B. 315€ zahlen und den Rest als Prämie oder Urlaubsgeld etc.

Da fällt mir noch ein Zitat ein aus 'Die Arche Norman': "Wer ist eigentlich dieser 'Finanzamt', und wieso kriegt er die Hälfte von meinem Lohn?" :D
 
Ich verdiene Brutto etwa 550 € und muss keine Lohnsteuer zahlen. Ich glaube erst ab etwa 800€ Brutto musst du diese Zahlen (egal ob du Azubi bist oder nicht).

Versicherungsbeiträge musst du allerdings schon zahlen. Z. B. für die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung. Das sind jedoch keine Steuern.
 
richtig hab die lohnsteuer mit den sozivers. verwechselt.
Für Lohnsteuer gelten folgende Grenzen: Angestellte € 1128,-- brutto, als Arbeiterin € 1130,-- (wenn keine Pendlerpauschale oder ein Freibetrag berücksichtigt wird)
 
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