Hayda Ministral
Banned
- Registriert
- Nov. 2017
- Beiträge
- 7.835
Grüße, Erdlinge.
Ich hab da mal eine Frage. Situation: ich bin selber auch Radfahrer. Versuche möglichst oft das Auto stehen zu lassen. Bin aber auch seit kurz nach der Erfindung des Gummistiefels Autofahrer, also routiniert. Entsprechend der Kombination versuche ich als Radfahrer umsichtig zu fahren und als Autofahrer möglichst keinen Radfahrer umzubügeln. Klappt meist gut. Neulich hätte ich aber fast einen Kameraden umgenietet.
Situation: Radfahrer auf dem Gehweg mit Radfahrer frei. Ich fahre an ihm vorbei. Fahre noch ein paar Dutzend Meter, dann nächste Kreuzung wo ich rechts ab muss. Radfahrer weit hinter mir. Ich muss aber halten weil Fußgänger queren.
Schaue im Rückspiegel (es war dunkel) - Radfahrer scheinbar noch ausreichend weit weg. Fahre an - großes Geschrei, der hat Bergab Gas gegeben und wollte rechts an mir vorbei.
Ist gerade nochmal gut gegangen. Glück für ihn und natürlich auch für mich.
Nun aber meine Frage: in gleicher Situation hätte ich auf dem Rad gebremst um den Autofahrer abbiegen zu lassen.
Ich war mit dem Auto an der Kreuzung, Radfahrer kam von hinten. Er wollte mich rechts überholen und dabei hätte es geknallt.
Wie ist denn da nun die Lage aus Sicht der StVo? Hätte ich Schuld bekommen weil er ja durchfahren und ich abbiegen wollte? Hätte ich Teilschuld bekommen weil ich auch für ihn als schwächer geschützten Verkehrsteilnehmer Fürsorgepflicht habe? Hätte er volle Schuld bekommen weil Rechts überholen bäbä ist?
Ist wie gesagt gut ausgegangen und sollte mir so schnell nicht wieder passieren. Aber rein aus Neugierde würde ich gerne Wissen wie nahe ich mit meiner Sicht an der StVo bin.
Wer weiß was?
Ich hab da mal eine Frage. Situation: ich bin selber auch Radfahrer. Versuche möglichst oft das Auto stehen zu lassen. Bin aber auch seit kurz nach der Erfindung des Gummistiefels Autofahrer, also routiniert. Entsprechend der Kombination versuche ich als Radfahrer umsichtig zu fahren und als Autofahrer möglichst keinen Radfahrer umzubügeln. Klappt meist gut. Neulich hätte ich aber fast einen Kameraden umgenietet.
Situation: Radfahrer auf dem Gehweg mit Radfahrer frei. Ich fahre an ihm vorbei. Fahre noch ein paar Dutzend Meter, dann nächste Kreuzung wo ich rechts ab muss. Radfahrer weit hinter mir. Ich muss aber halten weil Fußgänger queren.
Schaue im Rückspiegel (es war dunkel) - Radfahrer scheinbar noch ausreichend weit weg. Fahre an - großes Geschrei, der hat Bergab Gas gegeben und wollte rechts an mir vorbei.
Ist gerade nochmal gut gegangen. Glück für ihn und natürlich auch für mich.
Nun aber meine Frage: in gleicher Situation hätte ich auf dem Rad gebremst um den Autofahrer abbiegen zu lassen.
Ich war mit dem Auto an der Kreuzung, Radfahrer kam von hinten. Er wollte mich rechts überholen und dabei hätte es geknallt.
Wie ist denn da nun die Lage aus Sicht der StVo? Hätte ich Schuld bekommen weil er ja durchfahren und ich abbiegen wollte? Hätte ich Teilschuld bekommen weil ich auch für ihn als schwächer geschützten Verkehrsteilnehmer Fürsorgepflicht habe? Hätte er volle Schuld bekommen weil Rechts überholen bäbä ist?
Ist wie gesagt gut ausgegangen und sollte mir so schnell nicht wieder passieren. Aber rein aus Neugierde würde ich gerne Wissen wie nahe ich mit meiner Sicht an der StVo bin.
Wer weiß was?