Mal eine Frage zur StVo: Autofahrer biegt ab, Radfahrer...

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Grüße, Erdlinge.

Ich hab da mal eine Frage. Situation: ich bin selber auch Radfahrer. Versuche möglichst oft das Auto stehen zu lassen. Bin aber auch seit kurz nach der Erfindung des Gummistiefels Autofahrer, also routiniert. Entsprechend der Kombination versuche ich als Radfahrer umsichtig zu fahren und als Autofahrer möglichst keinen Radfahrer umzubügeln. Klappt meist gut. Neulich hätte ich aber fast einen Kameraden umgenietet.

Situation: Radfahrer auf dem Gehweg mit Radfahrer frei. Ich fahre an ihm vorbei. Fahre noch ein paar Dutzend Meter, dann nächste Kreuzung wo ich rechts ab muss. Radfahrer weit hinter mir. Ich muss aber halten weil Fußgänger queren.
Schaue im Rückspiegel (es war dunkel) - Radfahrer scheinbar noch ausreichend weit weg. Fahre an - großes Geschrei, der hat Bergab Gas gegeben und wollte rechts an mir vorbei.

Ist gerade nochmal gut gegangen. Glück für ihn und natürlich auch für mich.

Nun aber meine Frage: in gleicher Situation hätte ich auf dem Rad gebremst um den Autofahrer abbiegen zu lassen.
Ich war mit dem Auto an der Kreuzung, Radfahrer kam von hinten. Er wollte mich rechts überholen und dabei hätte es geknallt.

Wie ist denn da nun die Lage aus Sicht der StVo? Hätte ich Schuld bekommen weil er ja durchfahren und ich abbiegen wollte? Hätte ich Teilschuld bekommen weil ich auch für ihn als schwächer geschützten Verkehrsteilnehmer Fürsorgepflicht habe? Hätte er volle Schuld bekommen weil Rechts überholen bäbä ist?

Ist wie gesagt gut ausgegangen und sollte mir so schnell nicht wieder passieren. Aber rein aus Neugierde würde ich gerne Wissen wie nahe ich mit meiner Sicht an der StVo bin.

Wer weiß was?
 
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Reaktionen: Tinkerton
hallo7 schrieb:
Zum Thema: Ob der Fußweg mit Rad frei über die Straße führt kann ich dir aus der Ferne nicht sagen. Gibt es Bodenmakierungen neben dem Schutzweg, z.B. eine gestrichelte Linie die parallel zum Schutzweg verläuft?
Es gibt Aufkleber - symbolisierte Radfahrer - auf der Straße. Aber kein Schutzstreifen und keine Linie.

Oder das Gegenteil, eine Haltelinie am Ende des Fußweges für die Radfahrer?

Nein. Aber würde mich auch wundern, hast Du jemals am Ende eines Fußweges Haltelinien für Radfahrer gesehen?
Ergänzung ()

Nachtrag: beim googeln nach den einzelnen Stichworten bin ich jetzt über diesen Text gestolpert

Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; weiterhin haben Rechtsabbieger gem. § 9 Abs. 4 StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen (z. B. Radfahrer, die den für sie linken Radweg benutzen).

Für mich klingt das Eindeutig und nicht so als ob dem Radfahrer da eine Teilschuld zukommen würde. Demnach alleine mein Fehler. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen, mir hats als Weckruf gedient.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin seit den 80ern in der einen und dann anderen Form im Netz unterwegs. Ich habe schon viele Vermittlungsversuche erlebt und nicht immer war das was da vermittelt wurde mehr als ausgemachter Kokolores. Ich habe daher gelernt meinem Instinkt zu vertrauen und der hat mir bisher geraten die entsprechenden Wortmeldungen mit Vorbehalt zu akzeptieren.
 
Hayda Ministral schrieb:
Für mich klingt das Eindeutig und nicht so als ob dem Radfahrer da eine Teilschuld zukommen würde.
... wäre hier nicht der Gehweg mit schilderungsgemäß nicht ordnungsgemäßer Geschwindigkeit benutzt worden.
Es gab keinen Radweg und der Radfahrer fuhr nicht auf der Fahrbahn.

So eindeutig ist es eben nicht, doch die Beweisführung ist (sehr) schwierig. Daher: niemals ohne Weitwinkel-Dashcam (natürlich rechtssprechungskonform eingestellt) unterwegs sein, sonst ufert so ein Fall ganz schnell gewaltig aus, wie man sieht.
 
Ich hatte eine ähnlich Situation, nur war ich Linksabbieger und der Rennrad-Radfahrer fuhr auf der falschen Seite auf geteiltem Fuß-/Radweg. Es war hell und während meines Abbiegevorgangs ist der Radler in meine A Säule gedonnert und über mein Auto geflogen. Er fuhr mit Fullspeed auf eine rote Ampel für Fußgänger) zu, die direkt hinter der Kreuzung war.
Ich war mit Radverkehr von rechts beschäftigt, der ebenfalls über die rote Ampel fuhr. Mein Kontrollblick links erfolgte leider nur 1x, etwa 30 Meter freie Strecke...
Radfahrer ohne Helm, zitternd am Boden, nicht ansprechbar. RTW etc. das volle Programm.

1100 € Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot für mich, die Versicherung rechnete mit einer Teilschuld des Radfahrers ab. Keine Ahnung, wie es strafrechtlich für ihn ausging.

3 Wochen später sah ich denselben Radfahrer (hatte ihn zuvor im Krankenhaus besucht um mich zu entschuldigen) rechts an mir vorbeifahren, dieses Mal mit Helm, aber wieder über eine rote Ampel. Ein paar Meter zuvor hattet er mich bei einem Abbiegevorgang von rechts geschnitten...

Ich schaue seit dem Unfall doppelt und dreifach beim Abbiegen. Lesson learned. Hat etwas gedauert meine Schuld einzugestehen.

Bin selber Radfahrer, aber mit gesundem Menschenverstand, manche legen den im Straßenverkehr scheinbar ab. Manche fahren einfach nur lebensmüde... und so oft ohne Licht, Handzeichen, bei rot, kreuz und quer oder drängeln sich durch.
Wohne in Leipzig und was hier teilweise abgeht darfste keinem erzählen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wickedgonewild schrieb:
Ich war mit Radverkehr von rechts beschäftigt, der ebenfalls über die rote Ampel fuhr.
Verstehe nicht, wieso der beim Linksabbiegen interessiert. Auch in Leipzig nicht.
wickedgonewild schrieb:
1100 € Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot für mich, die Versicherung rechnete mit einer Teilschuld des Radfahrers ab.
Mit oder ohne Anwalt?
 
Tinkerton schrieb:
So eindeutig ist es eben nicht, doch die Beweisführung ist (sehr) schwierig. Daher: niemals ohne Weitwinkel-Dashcam (natürlich rechtssprechungskonform eingestellt) unterwegs sein, sonst ufert so ein Fall ganz schnell gewaltig aus, wie man sieht.
Es ist keine gute Idee sich auch noch selbst zu belasten … 😒
 
@cartridge_case ohne. Ich sage mir, es hätte auch ein Kind sein können, dass da über die Kreuzung brettert. Ich ärgere mich sehr oft über das Verhalten von Radfahrern im Straßenverkehr. Da fehlt es einigen deutlich an Empathie gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Gilt für KFZ Fahrer natürlich auch, allerdings sind diese Fleischsäcke besser geschützt.

Viele Radfahrer kennen ja noch nicht einmal die Grundregeln im Straßenverkehr. Woher auch... und Geflüchtete heben das ganze nochmal auf ein ganz neues Level, aber das ist ein anderes Thema.
 
wickedgonewild schrieb:
Viele Radfahrer kennen ja noch nicht einmal die Grundregeln im Straßenverkehr.
Da ist es wieder, das Totschlagsargument des Autoraserstammtisches.
Wie gut "erfahrene Autofahrer" die Verkehrsregeln kennen und beachten sieht man z.B. hier .
Und auch in den jährlichen Unfallstatistiken des statistischen Bundesamtes. sieht man es.
Da kann man regelmäßig errechnen, das Radfahrer etwa zu 50% an den Unfällen Schuld sind, an denen sie beteiligt sind.
Autofahrer verursachen aber ca. 75% der Unfälle mit Autobeteiligung. Und auch bei Unfällen zwischen Autos und Radfahrern bzw Fußgängern sind Autofahrer zu ca. zwei Dritteln schuld.

Ergänzung: Und warum wohl wurden die Begriffe spätgelb, dunkelgelb,kirschgelb erfunden ?
Der Stammtisch sagt doch: Nur Radfahrer fahren immer bei rot.
 
Zuletzt bearbeitet:
mkossmann schrieb:
Da ist es wieder, das Totschlagsargument des Autoraserstammtisches.

Fakt ist und bleibt nun mal, dass man fürs Auto einen Führerschein machen muss und fürs Fahrrad nicht.

mkossmann schrieb:
Autoraserstammtisches.

mkossmann schrieb:
Der Stammtisch sagt doch: Nur Radfahrer fahren immer bei rot.

Dass Dir der Radfahrrowdiestammtisch lieber ist wissen wir jetzt...
 
mkossmann schrieb:
[...]
Da kann man regelmäßig errechnen, das Radfahrer etwa zu 50% an den Unfällen Schuld sind, an denen sie beteiligt sind.
Autofahrer verursachen aber ca. 75% der Unfälle mit Autobeteiligung. Und auch bei Unfällen zwischen Autos und Radfahrern bzw Fußgängern sind Autofahrer zu ca. zwei Dritteln schuld.
[...]

Weil Nicht-Autofahrer gesetzlich privilegiert sind, da sie schwächer sind.

Ja, Autofahrer - auch ich - fahren immer mal wieder bei gelb durch und manchmal wird es knapp rot. Radfahrer, und das sind tägliche Beobachtungen, ignorieren aber immer wieder längeres Ampelrot (>1 Sekunde), was beispielsweise auch dann gilt, wenn zur Umfahrung der Ampel auf einen Gehweg o. ä. gewechselt wird; analog dem Umfahren einer Ampel via Tankstelle oder Einfahrt.


Das ist insoweit tragisch, als dass Fahrradfahrer eben tatsächlich schwächer sind. Ich fahre ja selbst Rad und erlebe knappe Überholmanöver etc., insofern mag es als Fahrradfahrer sinnvoll sein, nicht jede Lücke nutzen zu wollen. Ich verzichte z. B. konsequent auf meine Vorfahrt, wenn links neben mir ein LKW ist. Mit einem "Er hatte aber Vorfahrt!" auf dem Grabstein ist mir nicht geholfen.
 
@FrankenDoM
1. Einen Führerschein zu besitzen heißt aber nicht die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten. Siehe obigen Link . Auch der TE hat feststellen müssen, das er die Regeln nicht gekannt hat.
2. Die große Mehrheit der erwachsenen Radfahrer besitzt einen Führerschein
3. Im Rahmen der Verkehrserziehung wird in der in der Grundschule 4. Klasse eine Radfahrprüfung abgelegt
4. von den erwachsenen Radfahrern, die keinen Führerschein haben, hat ein Teil keinen Führerschein, weil er ihnen aus Sicherheitsgründen weggenommen wurde. Entsprechend verhalten Sie sich auch vermutlich auch als Radfahrer.
@Idon
Es ist zwischen Verkehrsrecht und Schadenersatzrecht zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht gibt es einem Hauptursacher des Unfalls und der bleibt Hauptverursacher auch wenn er der Schwächere ist. In den Statistiken werden die Hauptverursacher gezählt.
Erst im Schadenersatzrecht gibt es die Gefährdungshaftung.
Ich verzichte z. B. konsequent auf meine Vorfahrt, wenn links neben mir ein LKW ist
Das reicht nicht. Du must auch auf die LKWs hinter dir achten. Siehe https://twitter.com/Polizei_nrw_ms/status/1294235706068480000
 
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