Maxdome Kündigung nicht möglich?

XRichX

Cadet 2nd Year
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Hallo liebe CB-Gemeinde,

vor wenigen Tagen bin ich auf GMX auf ein (scheinbar) verlockendes Angebot von Maxdome gestoßen. Man könne ein großes Angebot (Premium-Paket) 3 Monate kostenlos testen.

Daraufhin habe ich mich auch gleich angemeldet.

Leider ist mir später irgendwann aufgefallen, dass die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate beträgt (was mir während der Anmeldung leider nirgends aufgefallen ist).

Nun will ich schnellstmöglichst da wieder raus (20€ im Monat nach der Testzeit viel zu teuer, kein gutes Angebot und das schlimmste: die Filme ruckeln-egal in welcher Einstellung).

Was ich bisher versucht habe:

-kostenlosen Kundendienst angerufen (08001009447) - die Dame sagte mir, dass man jederzeit während der Testphase kündigen könne, allerdings läuft der Vertrag trotzdem das komplette Jahr und erst dann wirkt die Kündigung

-01805035035 angerufen, was man dazu laut der offiziellen Seite tun sollte, leider geht dort nie einer ran

Was mich auch wundert ist, dass man bei letzterer Telefonnumer angeben muss, ob man noch in der Testzeit ist (per Tastatureingabe). Dasnn müsste es ja eigentlich gehen.


Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand in irgendeiner Weise helfen könnte, da wieder rauszukommen. Sonst hätte ich verdammte 180€ zum Fenster rausgeschmissen :(
 
innerhalb von 14 tagen ist jeder vertrag kündbar zurückgebbar wie auch immer


also nen brief nehmen und ihn als einwurfeinschreiben oder besser als einschreiben mit rückantwort kopie des briefes mit dem ankommensschein abhäften und dann warten was maxdome macht.


dann sollte das gegessen sein ...
 
[SET]-=JENNER=- schrieb:
innerhalb von 14 tagen ist jeder vertrag kündbar zurückgebbar wie auch immer


also nen brief nehmen und ihn als einwurfeinschreiben oder besser als einschreiben mit rückantwort kopie des briefes mit dem ankommensschein abhäften und dann warten was maxdome macht.


dann sollte das gegessen sein ...

Genau so wird gemacht :)
 
Das Premiumpaket kann man während der Testphase jederzeit kündigen, ganz ohne MVLZ 12 Monate, deshalb nennt sich das auch Testphase;) Erst wenn die Testphase abgelaufen ist, gilt die MVLZ. Hatte das Paket auch schon 2x kostenlos getestet :)

Achja, da man seit einiger Zeit nicht mehr online Kündigen kann, so kann man einfach einen kurzen Brief schreiben, 1-2 Tage später erhält man die Bestätigung per eMail. So spart man sich die teure Hotline. Bei Kündigung per hotline erhält man uU. das Paket auch für €10 im Monat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich mir die Webseite ansehe, dann sehe ich da nichts von Testphase. Da steht lediglich, die ersten 3 Monate kostenlos. Von testen steht da nix.

zeig mal dein Angebot
 
gmx ist da ab und an schon sehr reißerisch aufgemacht, was Werbung betrifft. Deshalb in Zukunft immer Screenshot machen und aufbewahren, zwecks beweisführung.
Darüber hinaus ist in Zukunft ein wenig Misstrauen nicht verkehrt. Diese Werbung lebt von Ahnungslosen, die spontan reinafllen und sich nicht zu wehren wissen. Niemand hat was zu verschenken!

Die 14 tage Rückgaberecht sind aber unausweichlich, also handeln!!
 
Innerhalb des Bestellprozesses für GMX-Kunden wird das P-Paket mit Testphase angeboten. Früher waren das mal 3x Monate + Receiver für €50, heute ist es nur noch 1 Monat + Receiver für €70 (optional). Sollte das seit der letzten Promo geändert worden sein, so muß man, wie oben erwähnt, widerrufen (per Einschreiben!).
 
innerhalb von 14 tagen ist jeder vertrag kündbar zurückgebbar wie auch immer

Quatsch. Das 14tägige Widerrufsrecht gilt bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften und Verbraucherdarlehensverträgen. Keinesfalls gibt es ein allgemeines Kündigungsrecht für jeden Vertrag.

Die 14 tage Rückgaberecht sind aber unausweichlich, also handeln!!

Hmm, bei einem Kaufvertrag kann ich mir unter Rückgaberecht ja noch was vorstellen, bei einem Dienstleistungsvertrag eher weniger. Oder wie sollen geleistete Dienstleistungen zurückgegeben werden.

Darum spricht man korrekterweise auch von einem Widerrufsrecht.

@ TE XRichX

Alle vorherigen Ratgeber haben einen wichtigen Punkt übersehen.

Meiner bescheidenen Auffassung nach, steht dir kein Widerrufsrecht mehr zu.

Aber der Reihe nach: Dein abgeschlossener Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag und ein Fernabsatzvertrag, da er über das Internet abgeschlossen wurde. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht steht dir also grundsätzlich zu.

Aber gehen wir das einzeln noch mal durch. Auf dieser Seite bist du ja gewesen. Also ich empfinde deine Überraschung, sich plötzlich für 12 Monate zu binden, als etwas naiv. Das sollte man eigentlich schon mit dem gesunden Menschenverstand durchschauen, dass niemand eine derartige Leistung ohne jegliche Gegenleistung anbietet. Natürlich sind die Formulierungen reißerisch, aber wenn es heißt "die ersten drei Monate kostenlos und danach monatlich 19,99 €...blabla... sollte eigentlich einem alles sagen. Auch sollte man immer gucken, was hinter einem Sternchen steht..dann wäre das mit der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten endgültig klar gewesen...;)

So jetzt aber zum Punkt, warum ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Deinem "Sachverhalt" zufolge hast du bereits Filme heruntergeladen. Du hast also bereits Dienstleistungen in Anspruch genommen. Diese Dienstleistung kannst du auch nicht mehr zurückgeben. Der Dienstleister wäre in diesem Fall stark benachteiligt, da er für seine bereits geleisteten Dienste keinerlei "Ausgleich" bekäme.

In den AGB´s von maxdata heißt es unter 13.3. "Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn MAXDOME / 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Abruf von Inhalten des maxdome-Angebots).".

Diese AGB scheint mir auch rechtmäßig zu sein, da der Gesetzgeber dieses aus den bereits von mir angeführten Gründen ähnlich sieht -> siehe § 312d III BGB (mit der gleichen Formulierung)

Wie ich schon schrieb, der Gesetzgeber musste diese Lücke schließen, da die Möglichkeit des Missbrauchs auf Seiten des Verbrauchers und zu Lasten des Unternehmers zu groß gewesen wäre.

mfg Edzard
bei weiteren Hilfestellungen stehe ich ansonsten gerne auch über PM zur Verfügung...
 
@ Edzard
Auf die verlinkte Seite bin ich soweit ich mich erinnern kann nicht gekommen. Sonst hätte ich den Sch... wahrscheinlich nicht gemacht. Ich wurde von GMX direkt zum Anmeldevorgang weitergeleitet.
Einen Brief werde ich, wie die anderen schon vorgeschlagen haben, wohl mal schreiben müssen. Ich kann nur hoffen dass das auch funktioniert.

Dass ich da etwas vorschnell gehandelt habe ist mir vollkommen klar. Sonst mach ich sowas eigentlich auch nicht. Aber ich dachte eben, dass ich testen kann und wenns mit nicht zusagt, einfach kündigen kann.

Ich danke schon mal allen Beteiligten sehr für ihre Mithilfe. Für weitere Ratschläge bin ich natürlich offen.
 
Ich habe nun einen Widerrufs-Brief geschrieben und gestern eine Antwort erhalten. Wie Edzard bereits geschieben hat, ist der Widerruf nach Abruf von Inhalten nicht mehr möglich.


Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Widerrufs. Ein Widerruf der
maxdome-Paket-Bestellung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der
Dienst maxdome bereits genutzt wurde. Dies ist nach den uns vorliegenden
Unterlagen der Fall.

Daher haben wir Ihr Schreiben als fristgerechte Kündigung des
Premium-Paketes akzeptiert und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin
19.07.2010 eingetragen.


Nun stellt sich mir die Frage ob ich nun endgültig Pech gehabt habe oder ob es noch einen Weg gibt, da raus zu kommen. Ich freue mich auf jede Antwort.
 
Dein Problem ist Deine Neugier gewesen, dadurch das Du "mal reingeschaut hast" hast Du Dir das Widerrufsrechts verwirkt.... leider

hier ein Auszug aus dem Fernabsatzgesetzt:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. .....
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

Aus dem Schlamassel kommst Du nur raus, wenn auf der Maxdome Seite, das Widerrufsrecht anders geregelt ist, wirds wohl nicht sonst macht der Antwortbrief keinen Sinn.
Ich rate Dir Dich an die Verbraucherzentrale zu richten und dort den Fall zu schildern, vielleicht kennen die noch eine Hintertür.
Ergänzung ()

Eine Möglichkeit der Kündigung wäre noch das Ruckeln der Videos, wenn das wirklich unzumutbar ist, kannst Du Dich auf erhebliche Mängel in der erbrachten Leistung berufen. Beweise müssen aber vorliegen, z.B. Teilvideomitschnitt, wo der Film 2 Minuten hakt und dann erst weiterläuft etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ TBMule

Vom Ergebnis her zwar richtig, aber deine angebotene Rechtsnorm passt dafür umso weniger.

Weder stammt dein Auszug aus dem Fernabsatzgesetz, sondern aus § 312d IV Nr. 2 BGB, noch passt der Auszug in dem konkreten Fall zum Vertragstyp und Leistungsgegenstand. Es geht hier nicht um entsiegelte Videoaufzeichnungsdatenträger!

Man muss nicht immer auf deubel komm raus, etwas Neues oder überhaupt irgendwas zu jedem Thema schreiben.

Im Prinzip habe ich die Rechtssituation schon weitgehend abschließend bereits ausformuliert.
 
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