Media Markt Umtauschsrecht

Don-DCH

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Guten Mittag,
aufgrund der schlechten Liefersituation um das Nokia Lumia 920 wollte ich heute im Media markt mal vorbeischauen.
Doch falls ich ein Pixelfehler oder so etwas habe gibt es ja eigentlich keine Garantie, die da greift.

Nun kann ich bei Amazon die Ware 30 Tage zurücksenden, gibt es dies auch ähnlich bei Media markt hab etwas von 14 Tägigem Rückgaberecht gelesen auf der Homepage mit original Karton.
Dabei steht aber nicht ob der offen sein darf, sprich die Ware ausprobiert sein.


Weiß da jemand mehr?

Grüße
 
Wenn Du beim MediaMarkt Deines Vertrauens anrufst, wird man Dir das bestimmt genau erklären können.

Grundsätzlich gibt es in diesem Fall kein Umtauschrecht, man ist hier auf die Kulanz des Händlers angewiesen, bzw. auf die Garantiebedingungen vom Hersteller oder Garantien, die der Händler zusätzlich anbietet. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass man das alles auch schriftlich bekommt.
 
Muss ich leider zustimmen, du bist auf die Kulanz deines Händlers/Herstellers angewiesen.

Leider sind hier Märkte wie Saturn/Media Markt und auch die "Billighersteller" (Medion...etc) meist extrem unkulant...
 
Don-DCH schrieb:
Guten Mittag,
aufgrund der schlechten Liefersituation um das Nokia Lumia 920 wollte ich heute im Media markt mal vorbeischauen.
Doch falls ich ein Pixelfehler oder so etwas habe gibt es ja eigentlich keine Garantie, die da greift.

wieso darfst du bei einem Pixelfehler nicht reklamieren? Genau dafür ist die Gewährleistung da, falls von Anfang an ein Fehler besteht.

Und im Gewährleistungsfall hast du die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch (Händler kann bei Unverhältnismäßigkeit den Austausch verwehren Beispiel neues Auto gekauft und nur Seitenspiegel ist kaputt da macht es kein Sinn neues Auto zu verlangen und wäre Unverhältnismäßig), dann wird nur repariert.

Ich würde dir trotzdem zu Amazon raten, sind deutlich Kundenorientierte als Mediamarkt. Beim Mediamarkt musst du wirklich dich gut mit der Rechtslage auskennen, damit du auch einen Austausch bekommst. Zumindest ist so meine Erfahrung.

Übrigens kannst du versuchen mit dem Mediamarkt vor Ort zu vereinbaren das du das Gerät 3 Tage testen darfst und falls nicht gefällt zurück geben darfst. Lass dir das nur schriftlich sowas bestätigen. Solche Vereinbarungen sind Verpflichtend. Genauso wenn der Mediamarkt von sich aus eine Rücknahme anbietet, ist sie nach Kaufabschluss nicht mehr freiwillig sondern verpflichtend (aber achte hier auf die Bedingungen für die Rückgabe, die macht der Verkäufer).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer ein Umtauschrecht gewährt, dann kann der Käufer dieses Recht auch wahrnehmen, solange er sich an die Umtauschbedingungen hält.
 
Leider ist weder das Lumia 920 noch das 820 bei Amazon verfügbar (zumindest nicht direkt von Amazon).
Bei Saturn und Mediamarkt (und bestimmt auch diversen anderen lokalen Anbietern) gibt es das Handy dagegen schon seit Release von vor knapp 2 Wochen. Noch dazu war Saturn für das Lumia 820 der günstigste Anbieter, kein Onlineshop konnte den preis mitgehen. Daran hat sich bis heute kaum etwas geändert (zumindest wenn man die Versandkosten mit berücksichtigt).

Ich würde an deiner Stelle einfach zu Saturn/Mediamarkt gehen und fragen, was ist wenn du dort einen Pixelfehler hast bzw. unter welchen Bedingungen du das Handy zurück geben darfst. Evtl. darfst du das Handy ja auch testen, bevor du es kaufst.
 
Wieso bestellst du es nicht einfach Online bei Media-Markt und holst es im Markt einfach ab?!

Oder du gehst zum MM und lässt dir das schriftlich geben, dass du innerhalb con 14 Tagen, bei einem Defekt das Gerät zurückgeben möchtest.
 
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Nein kann ich nicht. Aber du kannst dich ja mal auf die Suche begeben oder einen Musterprozess führen.
 
Sicher ich könnte. Obwohl ich bleibe lieber dabei, dich nicht ernst zu nehmen. Das ist für mich glaubwürdiger. Dabei hab ich wirklich geglaubt du zeigst mir was, was mir bis dato nicht bekannt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xyn, falls es dir hilft: ich habe persönlich einen solchen Rechtstreit begewohnt. Es ging um einen Pixelfehler bei einem TFT-Monitor.
Dort hat der Richter geurteilt, dass kein Gewährleistungsanspruch besteht. Die Rahmenbedingungen dort waren aber:

- Der Kunde wurde vom Verkäufer informiert das bis zu x Pixel defekt sein könnten.
- Die maximale Anzahl defekter Pixel wurde auf dem Kaufbeleg vermerkt und vom Kunden separat per Unterschrift bestätigt.

Der Richter hier auch bei seiner Begründung explizit auf Pixelfehlerklassen hingewiesen. Auch das der Hersteller das gleiche Gerät mit einem besseren Panel anbieten (zum höheren Preis) wurde angemerkt.
Die Aussage war das schlussendlich, dass man immer das bekommt was man auch bezahlt.

Das ganze ist bereit ca. 10 Jahre her, ein Aktenzeichen habe ich nicht parat, falls das jetzt auch gefordert wird. Ich war in der Sache übrigens Angesteller beim Beklagten und habe als Zeuge ausgesagt.
Ob dieses Urteil jeder Richter so fällen würde sei dahingestellt.
 
Der von dir geschilderte Fall ist eindeutig und kann im Grunde gar nicht anders entschieden werden, weil schon keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt.

Fraglich ist aber, ob alleine irgendwelche Pixelfehlerklassen zu einer vereinbarten oder üblichen und erwartbaren Beschaffenheit führen. (Bei Gelegenheit muss ich im Ordner mal nachsehen, ich erinnere mich an ein oder zwei ältere Entscheidungen hierzu.)
 
Ja ich stimme dem zu, DocFoster. Gerichte müssen sich ja nicht an irgendwelche ISO-Normen halten, allerdings werden diese ja durchaus als Argumentationsgrundlage herangezogen.

Und sobald es technisch wird kann man den "übliche Beschaffenheit" mal einwerfen. Somit ist es meines Erachtens also nicht so abwegig, dass die übliche Beschaffenheit eines TFT-Monitors nunmal auch Pixelfehler beinhalten kann.

Letzendlich aber ist es immer eine Einzelfall-Entscheidung. Darum ist der beste Rat wohl, denn Verkäufer darum bitten den Monitor einmal kurz anzuschliessen so das man sich selbst ein Bild machen kann. Oder eben per Fernabsatz kaufen und ggf. Widerrufen.
 
Danke dir, aber wie DocFoster schon sagt der Fall war relativ eindeutig. Die Frage die ich mir stelle, in wie weit kann man heute verlangen ein Gerät ohne Pixelfehler zu kriegen. Die Technik entwickelt sich ja stets weiter und auch die Fertigungsprozesse werden verbessert.

Und wenn man bedenkt dein Fall liegt ca. 10 Jahre zurück und welchen Fortschritt wir bereits hatten, wäre die Sache heute auch ohne die Kenntnisnahme der Pixelfehler durch den Kunden möglicherweise anders ausgegangen.
 
Pixelfehler werden ohne Probleme in der Gewährleistung oder im Garantiefall, bei einem Smartphone behoben.
Kann jeder selber Testen: In dem er bei einem Smartphone mit Pixelfehler, das Gerät zur Reparatur abgibt.

Ich hatte in den letzten Jahren keinen Fall, wo Pixelfehler nicht als Sachmangel oder Garantiefall angenommen wurden.
 
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So kenn ich das auch, dachte aber Feuerferkel hatte Wissen welches ich nicht hatte diesbezüglich. Alles andere hätte mich auch überrascht.
 
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