Und ich warte immernoch darauf, dass du wenigstens ein Mal was vorbringst um wirklich zu zeigen dass ich falsch liege.ryzen- schrieb:Was ist denn der Sinn und Zweck deiner Falschdarstellungen?
Bisher ist das nämlich nur eine Behauptung deinerseits.
Interessant dass dieses "Argument" immer nur von den Leuten kommt die nichts außer ad hominem vorbringen.ryzen- schrieb:wie du nur versuchst zu trollen.
Wenn du dich dann besser fühlst, von mir aus. Ich muss mich im Internet nicht anonymen anderen gegenüber mit meinem Studium profilieren.ryzen- schrieb:Bezweifle etwas, dass du ein BWL Studium abgeschlossen hättest, bei deinem Textverständnis.
Hast immernoch nicht kein Argument gebracht warum ich falsch liege das mehr als ein Ad Hominem ist.ryzen- schrieb:denn man kann das nicht alles falsch verstehen.
Aber bleib du Mal bei deinen 3 Reparaturen, während im Gesetzestext ziemlich eindeutig "zweimal" und "Nacherfüllung" stehen.
Habe ich iwo behauptet dass das nicht der Fall ist WENN(!!) der Kunde das unterschrieben hat oder darüber informiert wurde?ryzen- schrieb:Bis dahin bleibt es dabei, der Kunde muss das Passwort selber zurück setzen oder heraus rücken, worauf man hingewiesen wird. Der Kunde hat in diesem Fall sogar eine Belehrung unterschrieben.
Weißt du ob der Kunde das unterschrieben hat oder vermutest du das? Weißt du ob er darüber aufgeklärt wurde oder vermutest du das?