AW: Mehr direkte Demokratie in Deutschland?
Der Daedalus schrieb:
Eben einer jener Kommentare die zeigen, dass die meisten Deutschen garnicht genug über Gesetze, die EU und vor allem ihre eigenen Rechte wissen und somit nicht qualifiziert sind um in Volksentscheiden über Dinge abzustimmen die für die Entwicklung unserer Nation entscheidend sind.
Es kann kein EU Gesetz Rechte beschneiden die durch das Grundgesetz garantiert werden! Sollte dies doch der Fall sein, so kannst du vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen eine Klage erwirken. Das ist das Recht jedes Bürgers!
Sorry lieber Daedalus, dann lese doch bitte mal den EU-Verfassungsvertrag:
Dort steht in Artikel I-6 explizit:
"Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten"
Einer Person, die ins EU-Ausland ausgeliefert wurde und dort aufgrund einer Regelung verurteilt wird, die in Deutschland nicht vom GG gedeckt wäre, hilft es wenig, daß sie vor dem BVerfG klagen kann.
Das BVerfG hat sich in der Tat mehrfach mit verschiedenen Europäischen Regelungen, wie z.B. dem Europäischen Haftbefehl beschäftigt. Die erste Fassung wurde sogleich als grundgesetzwidrig abgelehnt. Eine geänderte Variante (inklusive GG-Änderung) wurde danach umgesetzt und gilt momentan, obwohl es durchaus Zweifel gibt daß diese neue Regelung verfassungskonform ist.
Die zunehmende Dominierung des nationalen Rechtes inklusive des Grundgesetzes ist ein Dauerbrenner beim BVerfG. Kollisionen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und z.B. dem EuGH oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind durchaus denkbar. Wenn man dann noch bedenkt, daß die rechtliche Entwicklung innerhalb der EU zunehmend dahin geht, "dass das BVerfG keine Kompetenz besitze, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts am Maßstab des Grundgesetzes, insbesondere seines Grundrechtsteils zu prüfen" (Minderheitenvotum in Solange I) sieht man wohin die Reise geht. Im Solange II Urteil wurde dies dann auch so (unter der Prämisse, daß der EuGH einen gewissen Standard im Grundrechtsschutz einhält) umgesetzt. Fragt sich wie ein Solange III aussehen wird. (Wenn es der bisherigen Tendenz folgt, so wird das BVerfG zukünftig eine Überprüfung des EU-Rechts an im deutschen GG vorgesehen Grundrechtskatalog als überflüsig ansehen.)
http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_zum_Europäischen_Haftbefehl
Generell halte ich zudem für einen äußerst gefährlichen Gedanken, Bürgen die Qualifizierung abzusprechen, über Dineg entscheiden zu dürfen, die sie mittelbar oder unmittelbar betreffen, da dies die Grundlage für eine "wohlwollende Diktatur" ist, die die Freiheit der Menschen, nur zu ihrem Besten natürlich, einschränkt.
Der Spruch, daß die Sennerin auf der Alm unmöglich über die großen Lebensfragen eines Volkes entscheiden kann, stammt nicht von ungefähr von einem gewissen A.H. .