Mehrfamilienhaus ohne Makler kaufen, Maklergebühr sparen?

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mistral7

Gast
Hallo,

Beispiel:
Ein Verkäufer verkauft sein vermietetes Mehrfamilienhaus über einen Makler.
Ein Käufer will das Haus kaufen. Der Käufer nimmt überhaupt keinen Kontakt zu dem Makler auf.

Kann es sein, dass der KÄUFER trotzdem eine Maklergebühr bezahlen muss?

Man findet dazu viel im Internet, aber ich glaube bei Mehrfamilienhäusern ist das anders als bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Da gelten andere Regeln, glaube ich.

Oder ist es so?:
Egal wie der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler ausgestaltet ist:
Der KÄUFER muss keine Maklergebühr zahlen, weil er keinen Kontakt zum Makler aufgenommen hat?
Was Verkäufer und Makler unter sich vereinbart haben, kann dem Käufer egal sein. Der Käufer muss nichts an den Makler zahlen.

Verkäufer und Makler können nicht vereinbaren, dass der Käufer die Maklergebühr zahlen muss. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter.
 
Schau in den Vertrag mit dem Makler. Das sollte darin geregelt sein.
 
Der Verkäufer macht einen Vertrag mit einem Makler.
Soll der Verkäufer das Haus verkaufen, ohne den Makler zu informieren. Dann ist eine Provision fällig.
Ich glaube, das steht im Vertrag.
 
Eigentlich nimmt man sich einen Makler um solche Scherereien nicht zu haben. Käufer an der Makler verweisen.

Es ist leider nicht ersichtlich, ob du Käufer oder Verkäuferseite darstellst.
 
@catridge:
Genau das gilt ja gerade nicht für Mehrfamilienhäuser.
Ich habe das jetzt nicht alles gelesen.
Ergänzung ()

Bully49 schrieb:
Der Verkäufer macht einen Vertrag mit einem Makler.
Soll der Verkäufer das Haus verkaufen, ohne den Makler zu informieren. Dann ist eine Provision fällig.
Ich glaube, das steht im Vertrag.
Woher weißt du dass das im Vertrag steht?
 
Es kommt doch auf dem Vertrag zwischen Verkäufer und Makler an, ob der Verkäufer überhaupt das Haus auch frei verkaufen darf. Wenn nicht, dann fällt dennoch die Maklerprovision an, egal ob der Makler überhaupt ein Handschlag gemacht hat oder nicht.

Deshalb sollte man auch als Verkäufer sehr gut prüfen, ob man überhaupt ein Makler braucht und zu welchen Bedingungen.

Wir hier können nur raten - ganz genau weiß es der Verkäufer.

PS es ist völlig egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus - der Maklervertrag ist entscheidend.
 
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mistral7 schrieb:
Woher weißt du dass das im Vertrag steht?
Ich kenne das aus einem Verwandten. Klar, irgendwo im Vertrag muss eingetragen sein.
Es gibt doch verschiedene Verträgen. Wie in deinem Fall aussieht, kann man nicht wissen.
 
mistral7 schrieb:
Genau das gilt ja gerade nicht für Mehrfamilienhäuser.
Genau "was" soll nicht gelten? Wenn das Gesetz keinen Unterschied macht, gilt es für alle möglichen Fälle.
mistral7 schrieb:
Ich habe das jetzt nicht alles gelesen.
Glaube ich dir auf's Wort!
 
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Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" greift nicht für Mehrfamilienhäuser, das ist soweit richtig.
Das Gesetz hat für Käufe über Einfamilienhäuser und Wohnungen durch Verbraucher geregelt, dass nicht mehr, wie zuvor mitunter gängig, die Kosten für einen vom VK beauftragten Makler komplett vom Käufer zu tragen sind.
Im Grunde ist das aber bereits da Quatsch. Die logische Schlussfolgerung ist, dass sich der vom VK akzeptierte Kaufpreis um den Anteil/den (Brutto-)Betrag erhöht, den er nun dem Makler zahlen muss. Somit darf der Käufer darauf auch noch Grunderwerbsteuer zahlen.
Generell einigt man sich doch bei einem Immobiliengeschäft einfach auf Konditionen, die beiden Parteien passen. Ob der Geldfluss jetzt K->Makler oder K->VK->Makler ist, ist "gehupft wie gesprungen." Letztlich zahlt der Käufer insgesamt Betrag X (Kaufpreis + NK), der VK geht mit Gesamtbetrag Y (Kaufpreis - ggf. anfallende Aufwände, bspw. Makler) raus und auf die Höhe hat man sich geeinigt.
 
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mistral7 schrieb:
Hallo,

Beispiel:
Ein Verkäufer verkauft sein vermietetes Mehrfamilienhaus über einen Makler.
Ein Käufer will das Haus kaufen. Der Käufer nimmt überhaupt keinen Kontakt zu dem Makler auf.

Kann es sein, dass der KÄUFER trotzdem eine Maklergebühr bezahlen muss?
Hallo, Du hast Recht. Der Käufer muss keine Maklergebühr bezahlen, da er keinen Makler beauftragt hat und in keinem Vertragsverhältnis mit ihm steht.
Der Verkäufer kann bei Umgehung des Maklers unter Umständen dem Makler gegenüber schadenersatzpflichtig werden. Das kommt dann auf die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufer und Makler an. Das wäre aber ein Problem des Verkäufers.

Das Ganze setzt natürlich einen direkten Kaufvertrag Verkäufer-> Käufer voraus.
Wenn der Makler notarielle Verkaufsvollmacht hat, dann bestimmt er, was im Notarvertrag drinnen steht.
Aber dann muss der Käufer ja Kontakt mit dem Makler aufnehmen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Hallo, Du hast Recht. Der Käufer muss keine Maklergebühr bezahlen, da er keinen Makler beauftragt hat und in keinem Vertragsverhältnis mit ihm steht.
Der Verkäufer kann bei Umgehung des Maklers unter Umständen dem Makler gegenüber schadenersatzpflichtig werden. Das kommt dann auf die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufer und Makler an. Das wäre aber ein Problem des Verkäufers.

Das Ganze setzt natürlich einen direkten Kaufvertrag Verkäufer-> Käufer voraus.
Wenn der Makler notarielle Verkaufsvollmacht hat, dann bestimmt er, was im Notarvertrag drinnen steht.
Aber dann muss der Käufer ja Kontakt mit dem Makler aufnehmen.
Danke. Endlich mal jemand, der es verstanden hat.

In den Beiträgen davor wurde ja viel Müll geschrieben.

Also ist es für den Käufer möglich, den Makler zu umgehen und dadurch die vollständige Maklergebühr zu sparen (bei einem Mehrfamilienhaus) ?!
 
Theoretisch ja, aber warum sollte der VErkäufer, der ggf. trotzdem zahlen muss, das machen? Er wird dich an den Makler verweisen.
 
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Oder er preist es eben mit ein. Aber Du glaubst, du hast den Makler "gespart".
 
Erkekjetter schrieb:
Theoretisch ja, aber warum sollte der VErkäufer, der ggf. trotzdem zahlen muss, das machen? Er wird dich an den Makler verweisen.
Der Verkäufer macht das weil der Kauf sonst platzt. Weil der Käufer will die Maklergebühr nicht zahlen.

Der Verkäufer vereinbart ja meistens mit dem Makler, dass der Käufer die Maklergebühr zahlen muss.
Aber der zahlt ja nichts.

Verkäufer und Käufer profitieren beide wenn niemand den Makler bezahlen muss.
 
Und du bist sicher der einzige Interessent.

Aber mach mal. Sicher wird im Vertrag drin stehen, dass die Maklergebühr einfach nichtig wird, wenn der Käufer halt nicht will.
 
(Fast) alle Maklerverträge haben eine Exklusivitätsvereinbarung für eine bestimmte Zeit. Selbst wenn der Verkäufer an einen Dritten verkauft, ohne Maklerbeteiligung, wird die Provision fällig. D.h. der Verkäufer müsste sie zahlen also wird er nicht an dich verkaufen ohne Makler.
 
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Ich kenne den Maklervertrag zwar nicht, aber in diesem Fall hat der Verkäufer mit dem Makler vereinbart, dass der Käufer die Maklergebühr zahlt.

Aber der Käufer muss ja keine Maklergebühr zahlen, solange er keinen Kontakt zum Makler aufnimmt.
 
Wenn du den Maklervertrag nicht kennst, woher weiß du denn von einer Vereinbarung?
 
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Wow, du hast den Makler ausgetrickst. Der hat bestimmt nicht an diese Möglichkeit gedacht. Im Vertrag ist das sicher nicht geregelt. Es gilt Exklusivität und der Käufer zahlt die Provision. Sollte der Käufer nicht zahlen, dann kriegt der Makler einfach nichts.
 
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