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mistral7
Gast
Hallo,
Beispiel:
Ein Verkäufer verkauft sein vermietetes Mehrfamilienhaus über einen Makler.
Ein Käufer will das Haus kaufen. Der Käufer nimmt überhaupt keinen Kontakt zu dem Makler auf.
Kann es sein, dass der KÄUFER trotzdem eine Maklergebühr bezahlen muss?
Man findet dazu viel im Internet, aber ich glaube bei Mehrfamilienhäusern ist das anders als bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Da gelten andere Regeln, glaube ich.
Oder ist es so?:
Egal wie der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler ausgestaltet ist:
Der KÄUFER muss keine Maklergebühr zahlen, weil er keinen Kontakt zum Makler aufgenommen hat?
Was Verkäufer und Makler unter sich vereinbart haben, kann dem Käufer egal sein. Der Käufer muss nichts an den Makler zahlen.
Verkäufer und Makler können nicht vereinbaren, dass der Käufer die Maklergebühr zahlen muss. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Beispiel:
Ein Verkäufer verkauft sein vermietetes Mehrfamilienhaus über einen Makler.
Ein Käufer will das Haus kaufen. Der Käufer nimmt überhaupt keinen Kontakt zu dem Makler auf.
Kann es sein, dass der KÄUFER trotzdem eine Maklergebühr bezahlen muss?
Man findet dazu viel im Internet, aber ich glaube bei Mehrfamilienhäusern ist das anders als bei Einfamilienhäusern und Wohnungen. Da gelten andere Regeln, glaube ich.
Oder ist es so?:
Egal wie der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Makler ausgestaltet ist:
Der KÄUFER muss keine Maklergebühr zahlen, weil er keinen Kontakt zum Makler aufgenommen hat?
Was Verkäufer und Makler unter sich vereinbart haben, kann dem Käufer egal sein. Der Käufer muss nichts an den Makler zahlen.
Verkäufer und Makler können nicht vereinbaren, dass der Käufer die Maklergebühr zahlen muss. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter.