Meine erste Steuererklärung

homeros

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Okt. 2011
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Liebe CBler,
von meinem Arbeitgeber habe ich mein Lohnsteuerbescheid erhalten, dort steht:
330€ wurden an Lohnsteuer einbehalten, bekomme ich den vollen Betrag wieder? Habe nichts abzusetzen.
Letztes jahr waren es 120€ die einbehalten wurden, hatte mich aber nicht drum gekümmert.

Jetzt sprechen alle von eltster, was ist das genau, kann ich kein formular ausfüllen und an das finanzamt schicken?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde dir empfehlen, ein Steuererklärungsprogramm zu kaufen (kostenpunkt ca. 25€) und dort deine Daten vom Lohnsteuerbescheid eingeben. Dann siehst du direkt ob du etwas zurückbekommst. Weiter kannst du das Programm auch wieder direkt Absetzten (natürlich bekommst du nur einen Bruchteil vom Kaufwert).
Ich benutzte seit Jahren Steuersparerklärung und bin bis jetzt top zufrieden. Der errechnete Wert lag maximal im Einstelligen Eurobereich daneben.
Des weiteren gibt es einen roten Faden im Programm der dich auf Fehlerhafte und fehlende Eingaben hinweist.
Wenn du dann fertig bist kannst du die Erklärung elektronisch vie ELSTER an das Finanzamt übersenden.
Zusätzlich musst du noch eine verkürzte Erklärung ausdrucken und diese ebenfalls an das Finanzamt schicken.
Geht echt ganz einfach und durch das Spielen mit den Eingabemasken bekommt man auch ein gespür was zu einer Rückerstattung führt.
 
Würde ich auch empfehlen.

Gibt es eigentlich ein Programm das mehrere Jahre kann? Also z. B. 2012 und 2011? Oder können die Programme für das Steuerjahr 2012 automatisch auch 2011?
 
Mach es mit dem Programm Elster, ist gratis und genauso gut/schlecht wie die billigen Steuerprogramme. Die Daten vom Vorjahr können ins neue Jahr auch problemlos wieder übernommen werden.

Die Steuererklärung vom Vorjahr kannst getrost auch noch mitmachen, evtl. springt ja noch was bei raus.
 
Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast weisst du auch nicht ob du was absetzen kannst.Wenn es nur 330 EUR sind dürften auf der anderen Seite auch deine Einkünfte nicht sonderlich hoch sein. Wenn du dich nicht selber damit befassen willst was in welche Kategorie kommt in den diversen Steuerprogrammen - mach dich mal schlau bezüglich Lohnsteuerhilfeverein. Die kümmern sich soweit um alles. Das kostet allerdings etwas , je nach Höhe des Einkommens. Allerdings kannst du auch diese Gebühr wieder absetzen.
 
GOPL schrieb:
Zusätzlich musst du noch eine verkürzte Erklärung ausdrucken und diese ebenfalls an das Finanzamt schicken.
wenn man sich beim "Elster Zertifikat" (nennt man das so?) Anmeldet, dann geht das komplett Elektronisch.

Ich mach das ganze mit der Software "Steuer" von Buhl.
Hat auch nen Roten Faden, als einsteiger kommt man daher gut damit klar.
Am Schluss drückt man auf Abschicken und das ganze ist erledigt.


Steuererklärungen kann man 4 Jahre Rückwirkend abgeben.
Die Steuererklärung für 2011 solltest also gleich auch noch abschicken.
120€ haben oder nicht...
 
homeros schrieb:
Liebe CBler,
von meinem Arbeitgeber habe ich mein Lohnsteuerbescheid erhalten, dort steht:
330€ wurden an Lohnsteuer einbehalten, bekomme ich den vollen Betrag wieder? Habe nichts abzusetzen.
Letztes jahr waren es 120€ die einbehalten wurden, hatte mich aber nicht drum gekümmert.

Jetzt sprechen alle von eltster, was ist das genau, kann ich kein formular ausfüllen und an das finanzamt schicken?

Formulare gibt es zum Download als PDF beim Finanzamt. https://www.formulare-bfinv.de/ Ich lade immer die PDF runter und füll das mit FoxitPDF aus. Doppelseitig ausdrucken, abschicken.

Alternativ kannst du auch Formulare beim Finanzamt persönlich abholen. Oder Elster, aber das wird auch nichts anderes sein.
 
Ich vermute mal du bist Azubi.

Es muss also erstmal das Ziel sein, die gesamten Steuern erstattet zu bekommen.
Wenn du die Fahrten zur Arbeit und zur Berufsschule angegeben hast, müsste es eigentlich schon reichen.

Ich weiss grade nicht, ob Elster die Erstattung auch schon berechnet, daher vielleicht besser erst mal ein Programm für 5-20€ kaufen. Das erklärt auch ne Menge und fragt einiges ab, was evtl bei dir zutrifft.
 
Kann/Sollte man auch eine Lohnsteuererklärung machen, wenn man noch gar keine Lohnsteuer zahlt (aufgrund zu geringen Einkommens)?
 
Nun Werbungskosten fallen ja an, unabhängig davon ob ich Lohnsteuer bezahle oder nicht, verstehst du was ich meine?

Außerdem hätte ich noch eine Frage: In 2012 hatte ich mehr als 8004 € Brutto-Einkommen, mein Arbeitgeber hat aber trotzdem keine Lohnsteuer abgeführt. Warum?
 
Salzferkel schrieb:
Kann/Sollte man auch eine Lohnsteuererklärung machen, wenn man noch gar keine Lohnsteuer zahlt (aufgrund zu geringen Einkommens)?

Wenn du Vermögenswirksame Leistungen einzahlst, dann ja - bzw ist das eigentlich keine Einkommensteuererklärung, aber die gleichen Formulare.
Nur so bekommst du die Zulage.

Salzferkel schrieb:
Nun Werbungskosten fallen ja an, unabhängig davon ob ich Lohnsteuer bezahle oder nicht, verstehst du was ich meine?

Außerdem hätte ich noch eine Frage: In 2012 hatte ich mehr als 8004 € Brutto-Einkommen, mein Arbeitgeber hat aber trotzdem keine Lohnsteuer abgeführt. Warum?

8004€ ist der Betrag bis zu dem keine Steuer anfällt. Aber da man als Arbeitnehmer noch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zahlt, die auch in gewissen Umfang von der Steuer abzuziehen sind, liegt der Betrag, aber dem Steuern gezahlt werden, effektiv höher.
Und das ist auch schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet
 
Salzferkel schrieb:
Kann/Sollte man auch eine Lohnsteuererklärung machen, wenn man noch gar keine Lohnsteuer zahlt (aufgrund zu geringen Einkommens)?

Salzferkel schrieb:
Nun Werbungskosten fallen ja an, unabhängig davon ob ich Lohnsteuer bezahle oder nicht, verstehst du was ich meine?

Durch Werbungskosten senkst du dein zu versteuerndes Einkommen ab. Dadurch hast du meistens im laufe des Jahres zu viel Steuern über deinen Arbeitgeber abgeführt bekommen. Durch eine Steuererklärung kannst du das korrigieren und kannst somit eine Erstattung der zu viel bezahlten Lohnsteuer bekommen. Wenn du gar keine Lohnsteuer bezahlt hast, dann gibt es auch nichts zu erstatten.
Es kann ggfs. sinnvoll sein wenn du über die Steuererklärung staatliche Zuschüsse wie z.B. eine Wohnungsbauprämie beantragen willst/kannst.

Gruß
 
Ok danke sehr für die Erklärungen.
Werbungskosten sind ja Kosten, die durch das Ausüben des Berufes entstehen, durch den der Staat ja erst die Lohnsteuer kassieren darf, also z.B. Fahrtkosten, oder? Wie kann man das geltend machen? Man kann ja schlecht jede Fahrt zur Arbeit während eines Jahres dokumentieren, oder? Inwiefern besteht da Beweispflicht, sonst könnte man ja auch Fahrten erfinden?
Fragen über Fragen:freaky:
 
Weniger als 0€ Steuern kannst du aber nicht zahlen ;)

Falls du es schaffst mehr Werbungskosten als Einnahmen zu haben, kannst du das im nächsten Jahr verrechnen, aber das ist äußerst schwierig.

Bei den Fahrten glaubt das Finanzamt eine ganze Menge. Im Zweifel wird der Arbeitgeber ja irgendwelche Aufeichnungen haben, wie oft du gearbeitet hast. Der hat ja auch ein gewissen Interesse daran ;)
 
Kommst du denn überhaupt über den Pauschbetrag?
Wenn nicht, dann musst du keine Einzelkosten nachweisen (Aktuell um die 1000€).
Falls du drüber kommst, dann müssen die Ausgaben nachgewiesen werden.
Was Werbungskosten sind, kannst du selbst nachlesen. Einfach den Link anklicken.
Geltend machen kannst du die Werbungskosten indem du sie eben in deiner Steuererklärung angibst ;-).
Aber noch mal: Du musst erstmal Steuern bezahlt haben um irgendetwas davon absetzen zu können!
Zahlst du keine Steuern und hast dabei aber Werbungskosten von 10.000€, dann bekommste auch nichts zurück (Übertreibung).
Du kannst es maximal ins nächste Jahr übertragen falls du dort dann steuern bezahlst. Ansonsten gibts dort auch wieder nichts zurück.
Zusätzlich heißen 1000€ Werbungskosten auch nicht, dass du 1000€ zurück bekommst. Dein zu versteuerndes Einkommen wird dadurch um 1000€ gesenkt und du bekommst nur die dafür gezahlte Steuer zurück. Die meisten Arbeitgeber rechnen den Pauschbetrag aber schon in ihre Abrechnung mit ein, sodass hier bei der Steuererklärung erst mal mehr als 1000€ nachgewiesen werden muss um mehr rauszuholen.

Habt ihr auf der Arbeit eine elektronische Arbeitszeiterfassung? Dort kann man normal problemlos die Anzahl der anwesenden Tage rauslassen. Das musst du dann nur mit den Kilometern zwischen deinem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte sowie 30Cent pro Kilometer multiplizieren und du hast die Werbungskosten für deine Anreise zur Arbeit. Die Rückfahrt zählt nicht zu den Werbungskosten, es gilt nur die einfache Strecke. Gibt natürlich noch mehr Werbungskosten, steht aber auf wiki.

Gruß
 
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Ok danke. Ich frage deshalb weil ich ab September durch eine Gehaltserhöhung das erste Mal überhaupt Lohnsteuer bezahlen werde und ich habe mich vorher noch nie mit dem Thema beschäftigt.

edit: nein Arbeitszeiterfassung haben wir nicht. Bin Azubi im Krankenhaus.
 
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