Die wilde Inge schrieb:
Daran glaubst du doch nicht wirklich selber? Wie lange soll das denn dauern, 1 Jahr?
Kinderporno-Anbieter müssen dann auch erst mit einem Prozess überführt werden oder was?
Doch, daran glaube ich.
Wenn schneller Handlungsbedarf besteht, z.B. um weitere Grundrechtsverletzungen abzuwenden, kann das Gericht ja auch vorläufige Anordnungen erteilen, die gelten, bis das endgültige Urteil getroffen wurde. So wäre immer noch sichergestellt, dass nicht einfach auf Zuruf zensiert und gelöscht wird, ohne dass jemals ein Gericht feststellt, ob überhaupt ein Gesetz verletzt wurde oder nicht.
In einem Rechtsstaat kann nunmal nur in einem ordentlichen Gerichtsprozess festgestellt werden, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht. Bis das geschehen ist, gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.
Wenn man das Urheberrecht reformiert würde, würden außerdem die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet und könnten sich wieder mehr auf Straftaten konzentrieren, bei denen der Schaden nicht nur auf hypothetischen Umsatzeinbußen besteht, sondern tatsächlich Grundrechte von Personen verletzt werden.
Sowas kann nicht klappen. Wenn ich meine Software irgendwo gecracked zum Download finde, dann brauch ich kein Gericht um zu wissen, dass das ein Uhrheberrechts-Verstoß ist.
Dummerweise kann jeder alles mögliche behaupten. Ich kann einfach deine Website sperren lassen, indem ich behaupte du würdest meine Software illegal verbreiten und dann musst
du beweisen, dass das nicht so ist, um irgendwann wieder online gehen zu können. Und ich muss dir nicht mal Schadensersatz leisten, weil ich mich ja im Rahmen der Urheberrechtsgesetze bewegt habe.
Vom Schaden, den man so an Grundrechten wie der Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Zensurverbot anrichtet, ganz zu schweigen. Wie können Grundrechte hinter Profitinteressen zurückgestellt werden?
Der unkontrollierte Weg sowas zu erkennen, ist lediglich der falsche. Was Maschinen machen muss halt nach wie vor unter der Aufsicht des Menschen geschehen. sobald alles nur noch automatisiert ist, kommt halt son Quatsch dabei raus.
Nein. Das Problem liegt schon im ganzen Konzept der Selbstjustiz am rechtsstaatlichen Strafverfolgungs- und Justizsystem vorbei. Und darin, dass nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzungen überhaupt kriminalisiert werden und mit dieser Begründung dann Grundrechte eingeschränkt werden können, die eigentlich weit über Profitinteressen stehen.
Selbst wenn bewiesen wäre, dass private, nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzungen zu finanziellen Schäden führen (was nicht der Fall ist), wäre Profit, im Gegensatz zu Informations- und Meinungsfreiheit, dem Recht auf unbeobachtete, anonyme und ungehinderte Kommunikation usw., immer noch kein Grundrecht.
Das Urheberrecht ist nur ein Gesetz zur Wirtschaftsregulierung auf dem Niveau von Dosenpfand oder Ladenschlussgesetz. Es kann niemals schwerer wiegen als elementare Grund- und Menschenrechte.