News Microsoft beendet Partnerschaft mit LeakID

schön, dass auf dem Bild auch gleich mal der Titel eines Pornovideos zu sehen ist:rolleyes:
 
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Unklar bleibt dabei, warum solche Fehlergebnisse nicht einfach durch eine Whitelist zu verhindern sind.
Ganz einfach, weil amateurhaft und schlampig gearbeitet wurde!
Auch in meinem Berufssegment (EDV-Dienstleistungen Digital Printing, Mailing und Direct Marketing) gibt es immer wieder Kunden, die mit anfänglich wirren und hoch komplizierten Anforderungen zu uns kommen, die Wünsche des Kunden dann aber dennoch durch Automatisierungen und Vereinfachungen im Ablauf zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt werdem können - was eben der vorige Dienstleister des nun unsrigen Kunden nicht geschafft hat.

Von daher ist es überfällig und verständlich zugleich, dass Microsoft sich hier von besagtem Partner trennt.

Cya, Mäxl
 
Es wäre wirklich zum Lachen, wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. ;)

Leider zeigt sich hier nur ein Teil der Absurdität davon, dass im Urheberrecht jeder einfach behaupten kann, dass etwas illegal ist und es muss gesperrt und gelöscht werden. Es liegt dann bei den Opfern dieser Anschuldigungen, ihre Unschuld zu beweisen, also Beweislastumkehr.

Meiner Meinung nach wäre der einzig rechtsstaatliche Weg, wenn erstmal vor Gericht (in einem ordentlichen Prozess) festgestellt werden muss, dass tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt und erst danach können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Mir ist klar, dass das in der Praxis schwer bis gar nicht umzusetzen wäre, wegen der internationalen Natur des Internets und auch wegen der schieren Masse der mutmaßlichen Urheberrechtsverstöße. Aber in so einem Fall wirft man nicht die Rechtsstaatlichkeit über Bord, sondern passt die entsprechenden Gesetze der Realität an. Gesetze, die auf rechtsstaatliche Weise nicht umzusetzen sind, sind sinnlos und gefährlich.
 
Mich wundert, dass 'LeakID hier nicht nahgebssert hat, wenn es schon öfters zu solchen Problem gekommen ist ...

Ich wette MS war kein unwichtiger Kunde. Bei L ID kostet das sicherlich Arbeitsplätze ... naja selbst eingebrockt ...

Vielleicht haben die genug Geld :freak: .... nicht!
Ergänzung ()

Herdware schrieb:
Es wäre wirklich zum Lachen, wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. ;)
Meiner Meinung nach wäre der einzig rechtsstaatliche Weg, wenn erstmal vor Gericht (in einem ordentlichen Prozess) festgestellt werden muss, dass tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt und erst danach können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Daran glaubst du doch nicht wirklich selber? Wie lange soll das denn dauern, 1 Jahr?

Kinderporno-Anbieter müssen dann auch erst mit einem Prozess überführt werden oder was?

Sowas kann nicht klappen. Wenn ich meine Software irgendwo gecracked zum Download finde, dann brauch ich kein Gericht um zu wissen, dass das ein Uhrheberrechts-Verstoß ist.

Der unkontrollierte Weg sowas zu erkennen, ist lediglich der falsche. Was Maschinen machen muss halt nach wie vor unter der Aufsicht des Menschen geschehen. sobald alles nur noch automatisiert ist, kommt halt son Quatsch dabei raus.
 
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Die wilde Inge schrieb:
Daran glaubst du doch nicht wirklich selber? Wie lange soll das denn dauern, 1 Jahr?

Kinderporno-Anbieter müssen dann auch erst mit einem Prozess überführt werden oder was?

Doch, daran glaube ich.

Wenn schneller Handlungsbedarf besteht, z.B. um weitere Grundrechtsverletzungen abzuwenden, kann das Gericht ja auch vorläufige Anordnungen erteilen, die gelten, bis das endgültige Urteil getroffen wurde. So wäre immer noch sichergestellt, dass nicht einfach auf Zuruf zensiert und gelöscht wird, ohne dass jemals ein Gericht feststellt, ob überhaupt ein Gesetz verletzt wurde oder nicht.
In einem Rechtsstaat kann nunmal nur in einem ordentlichen Gerichtsprozess festgestellt werden, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht. Bis das geschehen ist, gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

Wenn man das Urheberrecht reformiert würde, würden außerdem die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entlastet und könnten sich wieder mehr auf Straftaten konzentrieren, bei denen der Schaden nicht nur auf hypothetischen Umsatzeinbußen besteht, sondern tatsächlich Grundrechte von Personen verletzt werden.

Sowas kann nicht klappen. Wenn ich meine Software irgendwo gecracked zum Download finde, dann brauch ich kein Gericht um zu wissen, dass das ein Uhrheberrechts-Verstoß ist.

Dummerweise kann jeder alles mögliche behaupten. Ich kann einfach deine Website sperren lassen, indem ich behaupte du würdest meine Software illegal verbreiten und dann musst du beweisen, dass das nicht so ist, um irgendwann wieder online gehen zu können. Und ich muss dir nicht mal Schadensersatz leisten, weil ich mich ja im Rahmen der Urheberrechtsgesetze bewegt habe.
Vom Schaden, den man so an Grundrechten wie der Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Zensurverbot anrichtet, ganz zu schweigen. Wie können Grundrechte hinter Profitinteressen zurückgestellt werden?

Der unkontrollierte Weg sowas zu erkennen, ist lediglich der falsche. Was Maschinen machen muss halt nach wie vor unter der Aufsicht des Menschen geschehen. sobald alles nur noch automatisiert ist, kommt halt son Quatsch dabei raus.

Nein. Das Problem liegt schon im ganzen Konzept der Selbstjustiz am rechtsstaatlichen Strafverfolgungs- und Justizsystem vorbei. Und darin, dass nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzungen überhaupt kriminalisiert werden und mit dieser Begründung dann Grundrechte eingeschränkt werden können, die eigentlich weit über Profitinteressen stehen.
Selbst wenn bewiesen wäre, dass private, nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzungen zu finanziellen Schäden führen (was nicht der Fall ist), wäre Profit, im Gegensatz zu Informations- und Meinungsfreiheit, dem Recht auf unbeobachtete, anonyme und ungehinderte Kommunikation usw., immer noch kein Grundrecht.

Das Urheberrecht ist nur ein Gesetz zur Wirtschaftsregulierung auf dem Niveau von Dosenpfand oder Ladenschlussgesetz. Es kann niemals schwerer wiegen als elementare Grund- und Menschenrechte.
 
Urheberrecht hin oder her, Fehlleistung von LeakID hin oder her...

... hier wird noch einmal in Erinnerung gerufen, daß das Ergebnis der Googlesuche keineswegs so passend und treffend und frei ist wie man glaubt. Ein Antrag an Google gestellt, bestimmte Seiten nicht aufzulisten - fertig ist die Zensur. :freak:

Soviel zum 15jährigem Bestehen von Google, bei der hier so viele wärmstens gratuliert haben. :rolleyes:
 
Haha die 107. Was das wohl mit Microsoft zu tun hat? :D
 
@Wolfsrabe:
Sei doch froh, dass du deine eigenen Einträge auf Google nach geprüftem Antrag nicht auffinden lassen kannst. Stell dir vor, du willst etwas von dir entfernt haben und Google wehrt sich wehement, sinngemäß mit den Worten "Deine Belange und Privatsphäre sind uns offenkundig sch**ssegal".

Insofern macht Google - vor Allem rechtlich - alles richtig.

Cya, Mäxl
 
@ Debatte um Nr. 107

Ich habs mal abgetippt, um zu schauen, was sich dahinter wirklich verbirgt und siehe da: "Error 404, this file does not exist". Also keine Sorge.
 
Herdware schrieb:
Leider zeigt sich hier nur ein Teil der Absurdität davon, dass im Urheberrecht jeder einfach behaupten kann, dass etwas illegal ist und es muss gesperrt und gelöscht werden. Es liegt dann bei den Opfern dieser Anschuldigungen, ihre Unschuld zu beweisen, also Beweislastumkehr.

Meiner Meinung nach wäre der einzig rechtsstaatliche Weg, wenn erstmal vor Gericht (in einem ordentlichen Prozess) festgestellt werden muss, dass tatsächlich ein Gesetzesverstoß vorliegt und erst danach können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Beweislastumkehr bedeutet das wenn bei der gesetzlichen Gewährleistung (nicht Garantie) von 24 Monaten der Kunde ein Mangel entdeckt, der Kunde ab dem 6 Monat nachweisen muss das der Schaden bereits bei dem Kauf existierte.

Ich versteh den Zusammenhang nicht. Hier geht es um falsche Abmahnungen.
 
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...der Begriff Beweislastumkehr gilt nicht nur in der Produkthaftung, von daher ist er in diesem Fall auch absolut treffend....
 
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