ChilliConCarne schrieb:
@thes33k: Zu 1) Nein. Siehe zB. BGB § 305. Absatz 2 kann sogar zu Lasten des AGB Verwenders verwendet werden. Und die Unwirksamkeit von Klauseln besteht nach BGB § 306 sowieso.
Bist du realitaetsnah? Wieviele Faelle kennst du, wo AGB oder Teile von ihnen nicht nachtraeglich fuer unwirksam/nichtig erklaert wurden? Wo das vor der Zustimmung erfolgte? Nur weil ein Teil eines Vertrags nichtig sein koennte, heisst das nicht, dass er es von vornherein ist. Insbesondere dann, wenn man auch beachtet, dass man sein Recht erst erstreiten muss, sofern es nicht um Massenbetrug geht.
Zu 2) Deine Postkarte macht wenig Sinn, Schlauberger. Die Form die du wahrscheinlich meinst ist offen, da gibt es kein Briefgeheimnis. Außer sie ist verschlossen. Ein "Briefgeheimnis" existiert für eMails in dem Sinne wirklich nicht, jedoch sieht das BVG ein Ausspähen als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Zudem kann per § 202a eine Strafbarkeit festgestellt werden, sofern die eMail verschlüsselt wurde. Ob das end-to-end ist, dürfte erstmal egal sein, da eine Verschlüsselung diese eMail automatisch in einen Sicherheitsbereich hievt. Das müsste dann individuell entschieden werden.
Lies bitte noch einmal, womit ich meinen Satz eingeleitet habe. Egal wie man emails auf Gesetze versucht zu muenzen, die schon deutlich vor dem Trend zur email verfasst wurden: Aus technischer Sicht sind emails Postkarten und eben keine Briefe. Selbst wenn ein Teil der Mail den envelope darstellt, ist eben kein Aufwand von noeten, um an den Inhalt zu kommen.
Sich dann darueber zu beschweren, dass potentiell jemand mitliest, ist einfach nur naiv. Alternativen nutzen heisst es da.
Zu 3) Allgemein ja, aber einen MTA setzt auch nicht jeder auf.
Das ist eine daemliche Ausrede. Nur weil jemand nicht das Wissen/Lust besitzt, um sich selber eine Loesung zu erarbeiten, haben gefaelligst Unternehmen zu springen? Ganz im ernst: Entweder ich nehme ein "kostenloses" Angebot und lebe mit den Bestimmungen des Anbieters (sofern im gesetzlichen Rahmen, aber wie erwaehnt sind diese Dinge auch wieder zu bezahlen durch Rechtsstreit) oder ich baue selber. Alles dazwischen ist nur Geweine ala "mimimi, boeses MS, gibt mir nicht ohne Gegenleistung etwas, wofuer ich zu faul bin mich mit zu beschaeftigen".
Zudem bringt es dir nichts wenn dein MTA die Inhalte unverschlüsselt speichert. Hier musst du nämlich wieder beachten was in den AGBs des Providers festgelegt ist. Im Straffall bzw. Verdacht wird er diese Daten dann sowieso herausgeben müssen.
Wer sagt denn, dass mein MTA mails unverschluesselt speichert? Und wer auf Nummer sicher gehen moechte, nimmt sich einen Provider ausserhalb der EU/US. Da ist meistens ziemlich schnell Ebbe mit Zugriff auf Daten. Da trifft einen eher takedown...
BTW: Ich würde an deiner Stelle - für jemanden der seine Infos aus SouthPark(!) zitiert - mal vom hohen Ross runter kommen.
Danke fuer den Tipp. Ich habe leider mit meiner Zeit besseres anzufangen, als im BGB zu wuehlen. Jeder halbwegs gebildete Buerger wird erkennen, dass das Zivilrecht meistens betrifft und haette-haette-Fahrradkette-Modus enabled ist.