News Microsoft passt Datenschutz nach heftiger Kritik an

Erschreckender finde ich das die neue "Facebook Generation" mittlerweile den Verlust des Datenschutzes hinnimmt als wenns das natürlichste der Welt wäre, die sind mit dem Löffel im Mund groß geworden überall jedem mitteilen zu wollen was man den ganzen Tag gemacht hat und mit wem. Das da niemand drüber nachdenkt das man über die Daten ein vollständiges Profil erstellen kann was dann zielgerichtet gegen einen missbraucht werden kann ist schon echt bitter. Naja wird wohl drann liegen das es in meiner Jugend noch nicht wirklich Internet gab, der Online Seelenstrip blieb mir gottseidank erspart.
 
Womit "googelst" du denn?
Welches Smartphone-OS hast du?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich eigentlich sagen wollte:
Um seine Privatsphäre aufzugeben muss man nicht sein Leben auf Facebook Posten.
Überall wird man getracked. Es sei denn man

a) ist technisch versiert und
b) beschäftigt sich damit.

Es gibt weitaus schlimmere Übel als Facebook. Dort kann man wenigstens kontrollieren, was man preisgibt.
Scheint natürlich einige zu geben, denen das egal ist.
 
thes33k schrieb:
Bist du realitaetsnah?
An deiner Realität eher nicht.

thes33k schrieb:
Wieviele Faelle kennst du, wo AGB oder Teile von ihnen nicht nachtraeglich fuer unwirksam/nichtig erklaert wurden?
Genügend? Was meinst du, warum zB. Industrie- und Handelskammer mit genügend Gesuche zu geeigneten Anwälten überhäuft werden? Und man muss sich gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. AGBs sind einfach Vertragsbestandteil. Von da an, kann man auch im zivilrechtlichen genügend Klauseln suchen, die klar regeln, was so alles in einem Vertrag nichtig sein kann. Zum Beispiel einfach mal ein bisschen Mietrecht überfliegen.

thes33k schrieb:
Nur weil ein Teil eines Vertrags nichtig sein koennte, heisst das nicht, dass er es von vornherein ist.
Du hast die Links zu den Paragraphen wie es aussieht nicht gelesen oder nicht verstanden.

thes33k schrieb:
Insbesondere dann, wenn man auch beachtet, dass man sein Recht erst erstreiten muss, sofern es nicht um Massenbetrug geht.
Erstens frage ich mich wie du allen ernstes auf die Idee kommst hier eine trivial obligatorische Handlung erwähnen zu müssen, die jedem klar ist und zweitens muss es nicht immer in einem Rechtsstreit münden. Einigung im Einvernehmen gibt es ebenfalls. Und nein, das ist nicht unrealistisch.


thes33k schrieb:
Lies bitte noch einmal, womit ich meinen Satz eingeleitet habe.
Okay, du meintest keine "klassischen Postkarten".

thes33k schrieb:
Egal wie man emails auf Gesetze versucht zu muenzen, die schon deutlich vor dem Trend zur email verfasst wurden: Aus technischer Sicht sind emails Postkarten und eben keine Briefe.
Was ich ja geschrieben habe ...

thes33k schrieb:
Selbst wenn ein Teil der Mail den envelope darstellt, ist eben kein Aufwand von noeten, um an den Inhalt zu kommen. Sich dann darueber zu beschweren, dass potentiell jemand mitliest, ist einfach nur naiv. Alternativen nutzen heisst es da.
Auf der einen Seite würde ich hier zustimmen, was ich aber kein zweites mal zu tun brauche (siehe letzten Absatz) zum anderen geht das doch am Thema vorbei. Wir reden hier von der rechtlichen Lage und nicht der gesetzlich losgelösten Machbarkeit. Das ist ein anderes Blatt und wie ich denke hier jedem klar genug.


thes33k schrieb:
Das ist eine daemliche Ausrede.
Na wenn du das sagst ...

thes33k schrieb:
Nur weil jemand nicht das Wissen/Lust besitzt, um sich selber eine Loesung zu erarbeiten, haben gefaelligst Unternehmen zu springen?
Uhm, jein (die Frage ist jetzt kontextabhängig). Genau darüber entscheidet ja der BGH. Dieser reglementiert bzw. bildet den Rahmen für Verträge an die sich alle Organe, also Unternehmen und Nutzer halten sollen, bzw. wie du sagst "springen". Ob sie das jetzt wirklich gemessen an der Sinnhaftigkeit sollen, hängt dann je vom Antrag ab. Also jetzt nicht reininterpretieren, dass ich aus jeder Handlungsunfähigkeit einer Person eine Verordnung für Unternehmen herleite.

thes33k schrieb:
Alles dazwischen ist nur Geweine ala "mimimi, boeses MS, gibt mir nicht ohne Gegenleistung etwas, wofuer ich zu faul bin mich mit zu beschaeftigen".
Irgendwie hat das keinen Zusammenhang zu den Auswahlmöglichkeiten kostenloser eMail Anbieter bis hin zum eigenen MTA.


thes33k schrieb:
Wer sagt denn, dass mein MTA mails unverschluesselt speichert?
Du:
dann verschluessel ich sie oder betreibe meinen eigenen MTA
"Eigener MTA" impliziert nicht "verschlüsselte Speicherung". Erbsenzählerei? Genau das sind solch unpräzise Sätze, mit denen man Leuten ihre AGBs um die Ohren hauen kann.

thes33k schrieb:
Und wer auf Nummer sicher gehen moechte, nimmt sich einen Provider ausserhalb der EU/US.
Gute Idee, aber nur deshalb zu meinen auf Nummer sicher zu sein, ist auch nicht gerade realitätsnah.

thes33k schrieb:
Da ist meistens ziemlich schnell Ebbe mit Zugriff auf Daten.
Das glaubst jetzt auch nur du. Hängt sicher vom Verdachtsfall ab, der sich eher im internationalen Rahmen abspielen dürfte, aber zum Datenaustausch sind sich Herren Länder prinzipiell nie zu schade.

thes33k schrieb:
Ich habe leider mit meiner Zeit besseres anzufangen, als im BGB zu wuehlen. Jeder halbwegs gebildete Buerger wird erkennen, dass das Zivilrecht meistens betrifft und haette-haette-Fahrradkette-Modus enabled ist.
Ich denke deine Zeit wäre mit weniger SouthPark und mehr Gesetzeskunde besser aufgehoben (ich muss noch immer irgendwie über SouthPark als Quelle den Kopf schütteln). Zumal ich hier nicht von wühlen sprechen würde. Irgendwann kommt der Tag, an dem sich jeder mal ein bisschen mit dem BGB auseinandersetzen muss. Und Argumentationen die mit "jeder halbwegs gebildete" beginnen, haben einen Beigeschmack des "sich im Recht meinen", wo ich einfach mal unterstelle, dass "halbwegs fundierte" Kenntnisse im Recht nicht da sind. Der Rest des Satzes hat irgendwie einen kaputten Satzbau und ich weiß mit diesem nicht wirklich was anzufangen. Meinst du statt "betrifft" vielleicht "zutrifft"?
 
1. Wenn du meinst, dass es hier in einem Diskussionsforum zutraeglich ist, den gesetzestreuen Pseudo-Juristen raushaengen zu lassen, bitte sehr. Und deine angefuehrte Alternative bezueglich "muss ja nicht im Rechtsstreit enden", tut auch eines: Es kostet Geld. Genau das ist aber der Punkt, den der potentielle Kunde hier stets versucht zu vermeiden. Und nein, du wirst keinen einzigen Fall finden, wo zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen in Bezug auf AGB vor Vertragsabschluss jemand aktiv auf sein Zivilrecht gepocht hat. Bei solch Faellen steht Friss oder Stirb auf der Antwort des Unternehmens und nur wenn es strafrechtlich relevant ist, wird es ueberhaupt irgendwie ohne Vertragsabschluss angegangen. So sieht die Realitaet aus. Du kannst noch so oft sagen, dass es ja vom BGB her generisch anfechtbar waere, was auch stimmt. In der Realitaet werden diese Dinge aber im NACHHINEIN angegangen.
2. Da du ja bereits eingangs so persoenlich wurdest, mich als "Schlauberger" beleidigt hast und jetzt auch noch so spitzfinderisch versuchst meine Saetze zu korrigieren: Du hast keine Links gepostet, auf die du verweist. Du hast nicht einmal zitiert und nein, ich werde im Lebtag nicht meine Zeit damit verschwenden hypothetische Faelle zu klaeren, indem ich im BGB nachlese.
3. Da du ja so auf meinem Southpark-Einwand rumreitest: Wo wird Southpark produziert? Wie sehr kuemmern die Macher sich um deutsche Gesetze? RICHTIG, kein bisschen. Ich habe das erwaehnt, um ueberzuleiten auf die Naivitaet, die hier vor meinem ersten Posting zur Schau gestellt wurde. Weil hier genau das gemacht wird, wie in der Southpark-Folge. Erst nutzen und dann weinen, weil man AGB nicht gelesen hat.
4. Apropos AGB: Allgemeine Geschaeftsbedigungen. Mit s hinten dran erinnert das an LKW. Wenn du schon einen auf Lektor machst, dann fang doch gleich mal bei dir an.
5. OMG! Ich habe "oder" anstatt "und/oder" geschrieben. In einem Forum. Mein Gott! Ich bin absolut geschaeftsunfaehig, weil ich in meinen Formulierungen nicht jede zu interpretierende Eventualitaet abfange.
6. Es ist also nach deiner, ach so offensichtlich von Erfahrung gepraegten, Meinung so, dass es nicht realitaetsnah ist, wenn ich einen Anbieter ausserhalb der EU/US nehme, um den Abgriff von Daten auszuschliessen? Dazu moechte ich dir nur sagen: Ich verwalte eine vierstellige Anzahl von Serversystemen taeglich, die haeufig Angriffen von aussen ausgesetzt sind. Ich versichere dir, dass es schlau ist, sich einen Server in Russland zu mieten, wenn man nicht moechte, dass sich irgendjemand fuer das interessiert, was dort liegt. Du kannst auch den afrikanischen/abendlaendischen Raum waehlen. Ich versicher dir, dass jede takedown-notice dort dich eher trifft als dass irgendein Anbieter sich die Muehe macht, nachzusehen. Das ist die Realitaet, kein "potentiell koennte der Russe nachgucken".

Ich werde mich jetzt hier ausklinken, da bereits mein erstes Posting meine Position zu dem Geweine verdeutlicht hat. Nur eines sei dir noch absolut geraten: Studier mal zu ende, arbeite ein Jahrzehnt in der Realitaet und denk drueber nach, wie intelligent es ist, persoenlich zu werden. Du scheinst absolut vergessen zu haben, dass recht haben und im recht sein nicht das gleiche sind und keines von beidem sich in Internet-Foren erreichen lassen.
 
In vielen Firmen is es sogar so das der Vorgesetzte automatisch Zugriff auf dein Postfach als Mitarbeiter bekommt.

Und falls das illegal wäre, wäre es den Firmen auch egal.
 
Ich finde Vorbildlich, dass MS sich darum kümmert gestohlenes intellektuelles oder physisches Eigentum zu melden. Solange es klare hinweise dazu gibt und kein Ramdom-Verfahren eingesetzt wird, bin dafür. Bei Ramdom-Verfahren wäre ich dagegen.
 
den gesetzestreuen Pseudo-Juristen raushaengen zu lassen
Nun ja, ich argumentiere hier zumindest mit geltendem Gesetz, das entgegen deiner Ansicht, sehr wohl Anwendung findet. "Pseudo" hin oder her.

"muss ja nicht im Rechtsstreit enden", tut auch eines: Es kostet Geld.
Nein, muss nicht. Wie kommst du darauf? Es kostet vielleicht Zeit, die du in Geld umrechnen könntest. Gegenseitiges Einvernehmen muss nicht juristisch geklärt werden. Deine Aussage ist wieder zu pauschal.

Und nein, du wirst keinen einzigen Fall finden, wo zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen in Bezug auf AGB vor Vertragsabschluss jemand aktiv auf sein Zivilrecht gepocht hat.
Einmal werde ich mit Sicherheit selbsterklärend nur schwer einen solchen Fall finden, insbesondere zitierfähig, da wohl wenige ihre zivilrechtlichen Angelegenheiten öffentlich machen. Zudem ist das Suchen in den Präzedenzfällen wirklich ein Wühlen, wofür mir keine Zeit bleibt. Wenn du da unbedingt etwas möchtest, kann ich dir zumindest sagen, dass ich selbst schon von meinem Recht Gebrauch machen dürfte. Um genau zu sein gegen einen damaligen Internetprovider der seine AGB änderte und wo Unklarheiten betreff Sonderzahlungen bestanden. Hier hatte ich zumindest für meinen Fall zwei widerspruchsvolle Passagen angeprangert nach denen mir hätte doppelt abgerechnet werden können. Geregelt wurde das per eMail im gegenseitigen Einvernehmen ohne Juristen. Und aus der Industrie könnte ich zahlreiche Fälle nennen. Es dürfte für dich aber selbsterklärend sein, dass ich da nichts näheres nenne, da ich keine Lust habe juristischen Selbstmord zu begehen. Und wie gesagt, sind AGB nichts weiter als Vertragsbestandteile. Zum Beispiel genau wie Klauseln in Mietverträgen. Und in dem Bereich gibt es laufend Unwirksamkeitserklärungen. Unterhalte dich mal mit einem Immoblienmakler. Ich verstehe nicht was dein Problem ist, hier einfach Glauben zu schenken.

Bei solch Faellen steht Friss oder Stirb auf der Antwort des Unternehmens und nur wenn es strafrechtlich relevant ist, wird es ueberhaupt irgendwie ohne Vertragsabschluss angegangen. So sieht die Realitaet aus.
Wie gesagt. Nur die Realität, die du bisher kennst. Ich kenne faktische Gegenbeispiele und deine Behauptung ist damit falzifiziert.

Du kannst noch so oft sagen, dass es ja vom BGB her generisch anfechtbar waere, was auch stimmt. In der Realitaet werden diese Dinge aber im NACHHINEIN angegangen.
Eben, es stimmt. Und es war bei mir nie Rede ob ungültige Klauseln schon während des Bestands der AGB oder erst nach einem Vertragsabschluss angegangen werden. Und um das richtig zu stellen, muss auch nicht erst irgendeine Gegenpartei einen Abschluss unter bestimmten AGB machen. Zuständige, in Auftrag gegebene Kanzleien weisen einen, sofern die Mittel da sind, ohnehin auf Mängel in Klauseln, also auch in AGB auf.

mich als "Schlauberger" beleidigt
Ach komm, jetzt wirst du kindisch. Ich brauche gar nicht erst rhetorisch zu fragen ob das dein ernst ist. Nicht mal bei der StVo gilt das als Beleidigung und sowohl in der freien Wirtschaft als auch in Beamtenkreisen, fallen gaaaaanz andere Wörter. Wir sind hier in einem anonymen Forum. Du tust jetzt so als würdest du erst seit heute das Internet kennen. Zudem bist du hier ja in die Diskussion reingeplatzt, mit der seichten Unterstellung, dass hier quasi alle keine Ahnung haben. Ich will hier sicherlich nicht jeden Post verteidigen, aber wenn du diese Keule rausholen willst, dann schau bitte auch vor der eigenen Haustüre nach.

Du hast keine Links gepostet, auf die du verweist.
Tut mir leid, dass ich nicht daran gedacht habe den url-bbcode um die erwähnten Paragraphen zu setzen. Aber ich denke deine Recherche Fähigkeiten sind nicht von was klickbarem abhängig und Google dürfte mit Paragraphen Nummern eindeutige Ergebnisse liefern.

ich werde im Lebtag nicht meine Zeit damit verschwenden hypothetische Faelle zu klaeren, indem ich im BGB nachlese.
Das BGB enthält keine hypothetischen Fälle. Und ich argumentiere auch nicht mit hypothetischen Fällen.

Da du ja so auf meinem Southpark-Einwand rumreitest: Wo wird Southpark produziert? Wie sehr kuemmern die Macher sich um deutsche Gesetze? RICHTIG, kein bisschen. Ich habe das erwaehnt, um ueberzuleiten auf die Naivitaet, die hier vor meinem ersten Posting zur Schau gestellt wurde. Weil hier genau das gemacht wird, wie in der Southpark-Folge. Erst nutzen und dann weinen, weil man AGB nicht gelesen hat.
Dein SouthPark Einwand diente als Untermauerung/Quelle für folgende vorherige Aussage:
dass AGB sehr wohl bindet sein koennen, auch wenn im Nachhinein die Justiz feststellt, dass die AGB der Legislative widersprechen
Dass der Gesetzgeber nicht im Nachhinein durch Gesetzesänderungen bestehende Verträge ungültig machen kann ist klar. Die Rahmenbedingen gelten immer ab Vertragsabschluss. Und ob sich die Macher um deutsche oder US Gesetze kümmern, tut hier nicht wirklich was zur Sache. Diese Folge als Quelle für den ursprünglichen Streitpunkt zu seicht, wie ich oben schon klar argumentiert habe. Dass man sich AGB vorher durchlesen sollte, damit mit in Nachhinein keine bösen Überraschungen erlebt, erklärt sich von selbst und ist hier gar nicht der Streitpunkt.

4. Apropos AGB: Allgemeine Geschaeftsbedigungen. Mit s hinten dran erinnert das an LKW. Wenn du schon einen auf Lektor machst, dann fang doch gleich mal bei dir an.
Weist du, ich könnte hier jetzt so allerlei Fehler finden, wenn ich wollte. Jedoch bleibe ich lieber beim Thema. Zudem dürfte das Idionten 's' das ich verbrochen habe, dir keine semantischen Probleme im Verständnis meiner Sätze bereiten. Hoffe ich doch.

5. OMG! Ich habe "oder" anstatt "und/oder" geschrieben. In einem Forum. Mein Gott! Ich bin absolut geschaeftsunfaehig, weil ich in meinen Formulierungen nicht jede zu interpretierende Eventualitaet abfange.
"und/oder" macht die Sache jetzt nicht auch präziser. Macht auch meine Aussage über unverschlüsselte Backends bei MTAs jetzt auch nicht inkorrekter.

6. Es ist also nach deiner, ach so offensichtlich von Erfahrung gepraegten, Meinung so, dass es nicht realitaetsnah ist, wenn ich einen Anbieter ausserhalb der EU/US nehme, um den Abgriff von Daten auszuschliessen?
Nein, du hast meinen Satz nicht richtig verstanden. Ich bestätige deine Aussage, fügte jedoch hinzu dass es realitätsfern ist, automatisch zu meinen auf der sicheren Seite zu sein. Sofern ich dein "auf Nummer sicher gehen" so verstehen darf. Da gehört schon mehr dazu als seinen Server einfach nur im Ausland zu haben und jedem x beliebigen Anbieter die Daten zuzuschmeißen.

Dazu moechte ich dir nur sagen: Ich verwalte eine vierstellige Anzahl von Serversystemen taeglich, die haeufig Angriffen von aussen ausgesetzt sind.
Was jetzt viel heißen kann. Deinem unbestreitbaren technischen Know How - das ich aus deinen anderen Posts kenne - in allen Ehren, aber man lernt nie aus.

Ich versichere dir, dass es schlau ist, sich einen Server in Russland zu mieten, wenn man nicht moechte, dass sich irgendjemand fuer das interessiert, was dort liegt. Du kannst auch den afrikanischen/abendlaendischen Raum waehlen.
Siehe oben. Dem widerspreche ich auch nicht.

Ich versicher dir, dass jede takedown-notice dort dich eher trifft als dass irgendein Anbieter sich die Muehe macht, nachzusehen. Das ist die Realitaet, kein "potentiell koennte der Russe nachgucken".
Ich weiß ja nicht was du mit deinen Servern so treibst, aber es besteht in deinem Fall eben keine Relevanz, dass hier über Grenzen hinweg zusammengearbeitet werden muss. Daher passt das, was du als Realität siehst, für dich gewiss sehr wohl.

Ich werde mich jetzt hier ausklinken
Dito. Meine Mittagspause werde ich anderweitig nutzen wollen.

Studier mal zu ende, arbeite ein Jahrzehnt in der Realitaet und denk drueber nach
Ich frage mich was dich geritten hat, solch eine blödsinnige und falsche Behauptung zu machen.

wie intelligent es ist, persoenlich zu werden.
Dafür, dass du das Arbeitsleben kennst, bist du in der Hinsicht auffällig empfindlich. Selbst als eigener Chef, bedarf es einer dicken Haut im Arbeitsleben.

dass recht haben und im recht sein nicht das gleiche sind und keines von beidem sich in Internet-Foren erreichen lassen.
Das ist jetzt eine schlaue Floskel die immer stimmt. Bringt uns jetzt nicht viel weiter. Und recht haben brauche ich hier im Forum nicht. Das habe ich schon in der Realität. Wenn du es nicht glauben möchtest ist das deine Sache.

Mein letztes Wort dazu: Wie ich schon norfen zum Thema schrieb, braucht man in diesem Fall nicht über Microsoft jammern. Insbesondere der Blogger nicht. In den Agreements ist unter Punkt 3.3 alles klar geregelt. Nur ist es entgegen deiner Meinung doch so, dass AGB kein Freifahrtschein für absolute Willkür sind.
 
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