DKK007
Lt. Commander
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prayhe schrieb:Ob und was Windows im Hintergrund versteckt zu sich selbst hochlädt können wir faktisch nicht prüfen.
Na doch mit Wireshark etc.
Ergänzung ()
Ranayna schrieb:Keine Mikrowelle, aber Spuelmaschinen gibts schon, die einige Funktionen an eine App koppeln, fuer die man natuerlich ein Konto braucht:
YouTubeAn dieser Stelle steht ein externer Inhalt von YouTube, der den Forumbeitrag ergänzt. Er kann mit einem Klick geladen und auch wieder ausgeblendet werden.
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Sogar von BoschIch habe in deutschen Communities noch nichts direkt davon gehoert. Ob die sich nicht trauen sowas hier zu verkaufen? Oder schlucken die deutschen Konsumenten sowas dann einfach?
Also meine Siemens könnte das theoretisch auch glaube ich.
Solange die App aber das ausräumen nicht macht, nützt die mir auch nichts. Schalter drücken kann ich auch alleine. ^^
Und man sollte immer bedenken, dass man die Spülmaschine besser nur laufen lässt, wenn man zu Hause ist. Denn die laufen schnell mal aus. Und wenn man nicht da ist, zahlt wohl auch die Haftpflicht nicht.
https://deutschesmietrecht.de/mietv...serschaeden-haushaltsgeraete-mietwohnung.html
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/667-wasserschaeden-haushaltsgeraete-mietwohnung.html schrieb:Grob Fahrlässig - Das sagen die Gerichte
- Schalten sie ihre Spülmaschine nicht am Abend ein und gehen dann zu Bett. Sie handeln grob fahrlässig, wenn es zu einem Wasseraustritt kommt und sie haften für den entstandenen Schaden (AG Weilburg, Az. 5 C 432/01).
- Kontrollieren sie laufende Wasch- oder Spülmaschinen regelmäßig. Dabei müssen die Geräte in kurzen Abständen akustisch und optisch geprüft werden, insbesondere, um den Wasseraustritt durch Platzen des Zuführungsschlauchs rechtzeitig zu bemerken (AG Hamburg- St. Georg, Az. 920 C 139/15).
- Eine längere Abwesenheit während des Wasch- oder Spülgangs ist grob fahrlässig. Hier sprach das OLG Karlsruhe den Mieter schuldig, da er die Wohnung für länger als 2 Stunden verlassen hatte (OLG Karlsruhe, Az. 12 U 173/86).
- Eine Aquastopp-Vorrichtung ist heute Standard. Wer seine Waschmaschine ohne diese Vorrichtung betreibt, handelt ebenfalls grob fahrlässig, auch wenn sich erst nach 6 Jahren infolge einer Materialermüdung der Anschluss löst und ein Wasserschaden eintritt (OLG Oldenburg, Az. 3 U 6/04).
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