Mieter begehen Urheberrechtsverletzung über Anschluss

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Mit den Logdaten wird man nicht unbedingt viel anfangen können. Die Daten muss man im Nachhinein im Ernstfall den Gästen zuordnen, willst du dann alle ehemaligen Gäste abfahren und ihre Geräte nach der MAC Adresse fragen? Auch kann man nicht garantieren ob die Nutzung von außerhalb der Pension passiert ist. Mit dem WLAN Passwort kommt jeder rein, egal ob Gast oder nicht.
 
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Wenn du selber basteln willst pf/opnsense oder wie hier schon angemerkt eine UTM oder ähnliches kaufen.
Damit kannst du nicht nur alles loggen sondern auch direkt alles sperren/filtern was dir nicht passt.
 
Bei der Abmahnung kann dir ein Anwalt helfen.

Sonst hilft nur eins ein VPN ins EU Ausland wo es keine Störerhaftung gibt. Ein billigen vServer mieten und OpenVPN drauf. Danach ein PC mit zwei Netzwerkkarte der dir den ganzen Traffic auf den Server Routet.

Erledigt anders geht es nicht. Höchstens du guckst mal bei den Providern die die Störerhaftung für dich übernehmen das sind aber sehr teure Lösungen.
 
Wenn da 20 Leute drüber laufen, könnt ich mir vorstellen, dass das mittels Anwalt ins leere läuft. Zumindest denke ich das, ist bei Familien ja ähnlich, wennd die Person nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Aber ja, Anwalt ist nötig.

Markchen schrieb:
Bei privaten Urheberrechtsverletzungen zahlt ja keine Versicherung. Ist das beim Gewerbe anders?
Kommt drauf an, meine aktuelle zahlt seit 1.1.2020 zumindest den Anwalt.
 
@PCLord

Nur mal so: Eine Rechtsschutzversicherung deckt je nach Umfang viele/alle Bereiche bei Rechtsstreitigkeiten ab, sowohl was eingehende Klagen betrifft als auch von dir ausgehende Klagen.

Betreibt man ein Gewerbe, ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich ein Muss und wenn man keine hat, ist das grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall mag es nur um ein paar Euros für eine Abmahnung gehen, aber morgen flattert eine Klage auf mehrere 10 TEuros Schmerzensgeld ins Haus, weil das Geländer im Treppenhaus angeblich locker war und sich ein Gast die Hüfte gebrochen hat, und du guckst dumm aus der Wäsche.
Man kann nur dringend dazu raten, sich zB mit der Hausratversicherung, o.ä. zusammenzusetzen und ein Paket inkl. Rechtsschutz zu schnüren. Oder man sucht sich eine günstigere Versicherung für den Rechtsschutz. Es ist aber Augenwischerei, die Kosten für die Versicherung mit vermeintlich geringen Kosten für Abmahnanwälte abzutun. 99x sind es nur ein paar Euro, beim 100. Mal geht es um etwas Großes und dann stehst du vor dem Scherbenhaufen. Die Kosten für so eine Versicherung muss man dann eben auf die Gäste umlegen, wenn sie sonst nicht ins Budget passen.



Wie dem auch sei, selbst wenn du jetzt mit VPN und Logs um dich wirfst, führt das dennoch nicht an einem Anwalt vorbei. Bevor man irgendwelche Daten mitloggt und abspeichert, muss man sich vergewissern, dass man sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Der Schuss mit aufgezeichneten Verbindungsdaten kann sonst sehr schnell nach hinten losgehen. Am Ende kannst du gegebenenfalls die Abmahnkosten an einen Gast durchreichen, aber der verklagt dich im Gegenzug wegen Verstoßes gegen den Datenschutz.

Wie genau die Rechtslage diesbezüglich aussieht, kann hier niemand zweifelsfrei beantworten, weil wir alle nur anonyme Nurzer in einem öffentlichen Forum sind und selbst wenn jemand schreibt er sei Anwalt, ist er in Wahrheit vielleicht nur der Hausmeister in einer Kanzlei oder Tennislehrer, Altenpfleger, Hörgeräteakustiker oder gar nur ein Schüler aus der 8. Klasse... Egal ob hier also jemand für oder gegen das Speichern von Verbindungsdaten argumentiert, es kann richtig sein, aber wahrscheinlicher ist, dass es beliebig falsch ist - inklusive meiner eigenen Mutmaßungen. Demnach bewegst du dich ohne vorherige Rechtsberatung auf sehr sehr dünnem Eis...
 
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@PCLord
du wurdest jetzt schon über mehrere Links darauf hingewiesen, dass für dich als Hotel das generell nicht gilt.
Aber du solltest die Nutzer darüber aufklären, dass sie nichts illegales machen dürfen oder ähnlich..

gibt mehr als genug seiten und infos im netz dazu..
Ergänzung ()

Coca_Cola schrieb:
... Mit dem WLAN Passwort kommt jeder rein, egal ob Gast oder nicht.

Es sei denn man hat zugangscodes pro gerät und zeit nur einmal nutzbar...
 
PCLord schrieb:
Der Fachanwalt kostet immernoch Geld, ich habe das alles schon in der Vergangenheit erlebt.
Ich brauche eine preiswerte Lösung, mit der ich Abmahnungen vorbeugen kann.
Was nehme ich für einen VPN und die dazugehörende Hardware?
Hat irgendjemand Erfahrung mit sowas?
1. internet abstellen
2. Die Pension aufgeben
3. Verträge mit der Klausel „Bei Abmahnungen werden die Verursacher namentlich dem abmahnkanzlei verzeigt“
4. Ein Hotspot einrichten mit captive Portal mit derselben Klausel
5. ein it Spezialist für Internet Sicherheit ins Boot holen (Hotels haben doch spezielle rechte)

vpn kann genauso mit Abmahnungen enden und kostet

was ich aber trotzdem nicht verstehe... wieso interessiert dich nicht die Abmahnung selber sondern wie man das umgehen kann?
 
Ich finde es eigentlich überhaupt traurig, dass man überhaupt dafür belangt wird, was über den Anschluss für Sachen gemacht werden von Dritten. Das ist auch der Grund, warum in DE überall der Hotspotausbau fehlt. Kein Land hat so eine Abmahnpolitik, wie in Deutschland. Ich soll wegen Abmahnungen viel Geld, Zeit und Nerven gegen etwas unternehmen, was in anderen Ländern kein Thema ist. Über 90% der Mieter sind aus dem Ausland, Torrents sind bei denen Gang und Gäbe.

Openspot ist nur was für Ferienwohnungen.
 
woher sollen die abmahner wissen dass das hotelmäßig verwendet wird?
außerdem gab es da rechtliche änderungen, abhängig von gesetztesänderungen und dem "verbrechen" bei dir, kann das auch unterschiede machen
 
PCLord schrieb:
Ich finde es eigentlich überhaupt traurig, dass man überhaupt dafür belangt wird, was über den Anschluss für Sachen gemacht werden von Dritten.
Kannst du nach aktuellster Gesetzeslage nicht.
PCLord schrieb:
Über 90% der Mieter sind aus dem Ausland, Torrents sind bei denen Gang und Gäbe.
Torrents an sich sind ja auch nicht das Problem. Nur wenn damit urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird, dann ist das illegal und sollte strafrechtlich verfolgt werden, egal ob im Ausland oder in DE.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
 
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Ja, schlimm, was man so als Vermieter alles so über sich ergehen lassen muss.

Mach es ordentlich, dann muss Du da auch keinen einzigen Gedanken mehr dran verschwenden.
 
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Wäre es nicht auch möglich, im Router ein separates Gäste-WLAN einzurichten und dort alle Ports außer die für Webbrowsing und E-Mail genutzten Ports zu sperren? Dann dürfte kein Filesharing per Torrent mehr gehen.

Aber ein Hotspot (z.B. der Telekom) wäre wahrscheinlich die sauberste Lösung, da man dann nicht mit solchen Problemen zu kämpfen hat, denke ich. Kostet natürlich wieder Geld...
 
Es gibt auch Professionelle Hotspot Lösungen die sich dann
Im falle einer Abmahnung oder was auch immer darum kümmern
 
cool18 schrieb:
Sonst hilft nur eins ein VPN ins EU Ausland wo es keine Störerhaftung gibt.
Auch in Deutschland wurde die Störerhaftung für Anbieter von Telekommunikationsdiensten abgeschafft. Das ist noch gar nicht so lange her. Erstaunlich wie viele das schon wieder vergessen haben.

Wenn der Bundesnetzagentur entsprechend § 6 TKG angezeigt wurde, dass man Telekommunikationsdienstleistungen anbietet, dann sollte es eigentlich auch sehr einfach sein, aus der Abmahnung heraus zu kommen. Denn für Anbieter von Telekommunikationsleistungen greift § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG.

Hier noch Informationen der Freifunker zu der Thematik, die haben ja auch gelegentlich mit Abmahnungen zu tun:
Wiki.Freifunk.net - Störerhaftung und Verantwortlichkeit
 
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Kann denn von einer aus der heruntergeladenen komprimierten Datei erkennen was dort heruntergledaden wurde ? Wie sieht es mit Streaming Diensten aus ?
 
Es ist schon wieder soweit, Abmahnung von der IPPC Law wegen Pornos erhalten. Es wird ja wie ihr wisst an Mieter vermietet und dies läuft alles über einen Vodafone Kabel Anschluss, der über DS Lite läuft.
Ich frage mich, wie die über DS Lite herausfinden können, dass die (Täter) IP Adresse uns gehört?
Als "Beweis" wird irgendeine IPv 4 Adresse, Port , Zeitpunkt und Hashwert herangeführt.
Es handelt sich um eine Art Pension.
 
@PCLord

Wenn man ausreichende Logs hat mit dem der Anbieter was anfangen kann, und hier quasi aktiv sofort rechtlich tätig wird, reichen die Logs ggf. zur Zuordnung. Oder aber der Anschluss hat zusätzlich IPv6, die Adressen werden nicht via CGNAT mit anderen geteilt, davon gibt es ja genug, lässt sich also auch einfacher zuordnen.

Allerdings bin ich da technisch auch nicht ausreichend überzeugt, würde also definitiv Einspruch einreichen wegen der Beweise. Aber das wird ein Anwalt der sich hier halbwegs auskennt ggf besser wissen (hoffe ich). Im Zweifel WBS aus Köln. Wie gut die insgesamt sind weiß ich nicht, aber auskennen tun sie sich.

Ansonsten hab ich den restlichen Thread nicht gelesen / im Kopf. Wenn du weißt wer zu dem Zeitpunkt dort gewohnt hat, das weitergeben an die Mieter und die Anwaltskanzlei informieren.
 
Wenn der Anschluss nativ über IPv 4 läuft (öffentliche Adresse, nicht privat) und IPv6 deaktiviert ist, wird ja nicht mehr bei über IPv6 getunnelt und es läuft dann über CGNat und das einordnen der IPv4 Adresse ist dann unmöglich, weil eine IPv4 mittlerweile viele Andere teilen müssen. Habe ich einen Denkfehler?
Ansonsten hat man als normaler Vermieter kaum eine Chance den Täter zu ermitteln, man muss dann irgendwie Filterlösungen kaufen, die auch nicht wirklich gut funktionieren, blocken falsche Seiten und Interspeed leidet darunter.
 
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