@PCLord
Nur mal so: Eine Rechtsschutzversicherung deckt je nach Umfang viele/alle Bereiche bei Rechtsstreitigkeiten ab, sowohl was eingehende Klagen betrifft als auch von dir ausgehende Klagen.
Betreibt man ein Gewerbe, ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich ein Muss und wenn man keine hat, ist das grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall mag es nur um ein paar Euros für eine Abmahnung gehen, aber morgen flattert eine Klage auf mehrere 10 TEuros Schmerzensgeld ins Haus, weil das Geländer im Treppenhaus angeblich locker war und sich ein Gast die Hüfte gebrochen hat, und du guckst dumm aus der Wäsche.
Man kann nur
dringend dazu raten, sich zB mit der Hausratversicherung, o.ä. zusammenzusetzen und ein Paket inkl. Rechtsschutz zu schnüren. Oder man sucht sich eine günstigere Versicherung für den Rechtsschutz. Es ist aber Augenwischerei, die Kosten für die Versicherung mit vermeintlich geringen Kosten für Abmahnanwälte abzutun. 99x sind es nur ein paar Euro, beim 100. Mal geht es um etwas Großes und dann stehst du vor dem Scherbenhaufen. Die Kosten für so eine Versicherung muss man dann eben auf die Gäste umlegen, wenn sie sonst nicht ins Budget passen.
Wie dem auch sei, selbst wenn du jetzt mit VPN und Logs um dich wirfst, führt das dennoch nicht an einem Anwalt vorbei. Bevor man irgendwelche Daten mitloggt und abspeichert, muss man sich vergewissern, dass man sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Der Schuss mit aufgezeichneten Verbindungsdaten kann sonst sehr schnell nach hinten losgehen. Am Ende kannst du gegebenenfalls die Abmahnkosten an einen Gast durchreichen, aber der verklagt dich im Gegenzug wegen Verstoßes gegen den Datenschutz.
Wie genau die Rechtslage diesbezüglich aussieht, kann hier niemand zweifelsfrei beantworten, weil wir alle nur anonyme Nurzer in einem öffentlichen Forum sind und selbst wenn jemand schreibt er sei Anwalt, ist er in Wahrheit vielleicht nur der Hausmeister in einer Kanzlei oder Tennislehrer, Altenpfleger, Hörgeräteakustiker oder gar nur ein Schüler aus der 8. Klasse... Egal ob hier also jemand für oder gegen das Speichern von Verbindungsdaten argumentiert, es kann richtig sein, aber wahrscheinlicher ist, dass es beliebig falsch ist - inklusive meiner eigenen Mutmaßungen. Demnach bewegst du dich ohne vorherige Rechtsberatung auf sehr sehr dünnem Eis...