Mieterfrage: Wie oft putzt ihr eure Briefkästen?

Siffer

Lt. Commander
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Juli 2010
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1.922
Hallo,
mein Vermieter nervt mich seit einiger Zeit richtig!
Angefangen hat es mit, ich müsste doch mal Fensterputzen (ich gebe zu, sauber ist anders, bin aber kein Fenstergucker), die Haustür-, Briefkasten abwischen (Blütenstaub). Später hat er sich dann die Wohnung angesehen, nichts zu beanstanden, außer Dreck im Eingangsbereich. (ich bin fast täglich im Wald, zu Fuß und/oder auf dem Rad, Rad steht im Flur)

Jetzt mit der Jahresabrechnung habe ich einen sehr hilfreichen Zettel erhalten:

"Das macht das Wohnen angenehmer"

Hier werden tolle Tipps und Tricks aufgelistet, wie man die Wohnung sauber hält und lüftet. Zusätzlich habe ich noch einen ausgedruckten Zeitungsartikel erhalten "Dreimal täglich Durchzug", hier wird beschrieben was Experten empfehlen, wer auch immer diese sind. Ich lüfte täglich mindestens 1 mal, ihm ist die Dauer zu lang. Schimmel hatte ich in 2 Jahren noch keinen, außer Oberflächlichen an den Haustürwänden, da diese nicht ordentlich abschließt. Ich habe noch einen Kellerraum mit einer fast dauerfeuchten Wand, hier lüfte ich üblicherweise den kompletten Mittag und habe 2 Luftentfeuchter stehen.

Im Vertrag steht, 1 mal wöchentlich putzen, Unwirksam, oder dem nachkommen?
Zur Ergänzung: Bei ihm in der Wohnung liegt kein Staubkorn, Autos werden sehr regelmäßig abgestrahlt und ein Garten, wie er ihn nur Gott selbst geschaffen haben kann.
Ihr versteht worauf ich hinaus will?

Was würdet ihr tun?

Hier ein Bild meiner Wohnung, nicht aktuell, es ist wohl aber erkennbar, dass ich kein Messie bin.
https://www.computerbase.de/forum/t...regeln-im-1-post-beachten.18404/post-23303607
 
Zuletzt bearbeitet:
Siffer schrieb:
Schimmel hatte ich in 2 Jahren noch keinen, außer Oberflächlichen an den Haustürwänden, da diese nicht ordentlich abschließt. Ich habe noch einen Kellerraum mit einer fast dauerfeuchten Wand, hier lüfte ich üblicherweise den kompletten Mittag und habe 2 Luftentfeuchter stehen.
Spieß umdrehen: Mietminderung bis er beide Mängel beseitigt hat.
Im Gegensatz zu einem oberflächlich mit Blütenstaub bedeckten Briefkasten sind das keine Bagatellen. Insbesondere die dauerfeuchte Kellerwand nicht
 
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Solang du die Wohnung nicht dauerhaft beschädigst oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück gibst/geben kannst hat der Vermieter soweit ich weiß kein Recht, überhaupt einen Fuß IN deine Wohnung zu setzen.
Geschweige denn Kontrollbesuche zu machen.
Klar, ob mans sich mit ihm wegen sowas Verscherzen will steht auf einem anderen Blatt.
Er hat aber sehr wohl Interesse daran, dass das Haus von außen nicht "Verlottert" aussieht. Im sinne drs Gemeinwohls,, Stadtwohls, Hausordnungen und was es da noch gibt. Spritz/wisch die Haustür halt alle paar Wochen mal fix ab, kehr den Eingangsbereich und gut ist.

Muss ja nicht blitzen und blinken, nur "Normal" aussehen. Innen in deinem Wohnraum obliegt das allein dir, Solang das keine gefährdenden Zustände für dich, Mitmenschen oder so sind.

So zumindest meine laienhafte Auslegung von beiden Seiten solcher Situationen.
 
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Der Kellerraum wird glaube ich gar nicht berechnet. Es ist eine 3 Zimmerwohnung mit nicht nachgemessenen 59qm und 350€ kalt.
Alle Räume sind: Schlafzimmer, Bad, Flur, Küche-/Wohnzimmer, und die 2 Abstell- bzw. Kellerräume, die mit ein paar Stufen an die Wohnung angrenzen. Ein Raum ist mit Strom, Internetanschluss, Deckenhöhe von 1,80-1,90m und einem Fenster von vielleicht 50x50cm.

@ Zensai
Stimmt, wenn man bei dem "Besuch" aber noch den Spruch gedrückt bekommt, "Ich dachte die Böden wären verschimmelt!" nervt es schon.
 
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macht bei uns die hausreinigungskraft mit.
da die aber im freien stehen, sind die nach einem regen sowieso immer sauber.:)
 
Ich würde falls nicht schon geschehen den Zustand der Wohnung/Keller inkl. Deiner Massnahmen die Du dagegen triffst (Luftentfeuchter, Lüften) schriftlich und in Bildern festhalten, und Ihm dabei gleich eine Frist setzen bis wann die Mängel behoben werden müssen. (realistische Frist)
Ansonsten einen Teil vom Mietzins zurückhalten. Müsstets Dich natürlich noch über den genauen Ablauf informieren um nicht ins Fettnäpfchen zu treten falls die Angelegenheit weiter geht. Das Verhältniss zwischen Euch scheint eh schon ein wenig vorbelastet zu sein wenn ich das richtig herauslese.
Danach werden die dummen Sprüche ziemlich sicher aufhören. :heul:

Edit Zitat:
Im Vertrag steht, 1 mal wöchentlich putzen, Unwirksam, oder dem nachkommen?
In Deiner Wohnung? Deine Entscheidung und so nicht gültig im Vertrag. Ausserdem was beinhaltet "putzen" und wie soll es kontrolliert werden?
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit:)
Siffer schrieb:
Ich habe noch einen Kellerraum mit einer fast dauerfeuchten Wand, hier lüfte ich üblicherweise den kompletten Mittag und habe 2 Luftentfeuchter stehen.

Mittags lüften kann richtig problematisch werden! Wann ist die Luftfeuchte am Größten? Wenn es meist am wärmsten ist. Und trifft diese wärmere, höher gesättigte Außenluft auf deine kalte Kellerluft kondensiert das Wasser in der Luft.

Dazu noch der Hinweis, dass ein Entfeuchter nicht unbedingt hilfreich sein kann. Er zieht die Feuchtigkeit im schlechtesten Fall durch die Wände rein, Stichwort Kapillareffekt.

Ansonsten natürlich den Vermieter auf den Keller hinweisen. Das Putzen würde ich mir schenken, so lange man pfleglich umgeht und es ab und zu reinigt.
 
Brati23 schrieb:
Ansonsten einen Teil vom Mietzins zurückhalten.
Damit wäre ich wohl prinzipiell wohl erstmal vorsichtig. So wie ich das herausgelesen habe, wohnt der Vermieter im gleichen Haus? (Mehrparteienhaus/Zweiparteien)
Es klingt als wäre der Vermieter sehr pedantisch, um nicht zu sagen ein Putz- und Ordnungsfreak.
Insofern ist es ihm wohl äußerst wichtig, dass sein Mieter das ebenso hält und regelmäßig putzt. Grundsätzlich finde ich es auch interessant, wie man drauf kommt ,dass der Boden verschimmelt sein soll. Hört er den Schimmel wachsen oder wie kommt der auf die Idee?

Vermutlich musst du dir mal die Frage stellen, ob das Verhältnis auf Dauer bestand haben kann. Zwingen kann er dich sicherlich nicht x-mal pro Woche zu putzen. Wobei wie bereits erwähnt wurde ja „putzen“ ziemlich relativ ist. Putzt halt 1x pro Woche jeweils ein anderes Zimmer.
Bzgl. Fenster/Briefkasten etc. würde ich klassisch nach dem Prinzip „Links rein, rechts raus“ agieren. Natürlich nur, wenn es sich bei den Verschmutzungen um ganz normale handelt die jederzeit restlos zu entfernbar sind.
 
Ein wenig sehr pingelig wirkt es schon, aber Briefkasten und Haustür müssten zum Treppenhaus gehören und somit auch gereinigt werden.
 
Es ist ein 3 Parteien Haus, Vermieter und 2 Mieter.
Brati23 schrieb:
Edit Zitat:
Im Vertrag steht, 1 mal wöchentlich putzen, Unwirksam, oder dem nachkommen?
In Deiner Wohnung? Deine Entscheidung und so nicht gültig im Vertrag. Ausserdem was beinhaltet "putzen" und wie soll es kontrolliert werden?
Nun, ich kann nichts beweisen, aber es gibt hin und wieder ein paar Ungereimtheiten in der Wohnung. Ich müsste dringend das Schloss tauschen. Sorgen habe ich mir bisher aber keine gemacht, da er eben sehr korrekt ist, "nur" in der Hinsicht eben zu sehr. Er hat sogar ohne zu Fragen, als der Vertrag unterschrieben war, ich aber noch nicht eingezogen bin, den Briefkasten geleert. Kann ich natürlich auch nicht beweisen.
Umziehen wollte ich sowieso, allerdings wollte ich noch bis nach Corona warten.

Pandora schrieb:
Ein wenig sehr pingelig wirkt es schon, aber Briefkasten und Haustür müssten zum Treppenhaus gehören und somit auch gereinigt werden.
Meine eigene Haustür ist direkt an der Straße.
Thorle schrieb:
Mittags lüften kann richtig problematisch werden! Wann ist die Luftfeuchte am Größten? Wenn es meist am wärmsten ist. Und trifft diese wärmere, höher gesättigte Außenluft auf deine kalte Kellerluft kondensiert das Wasser in der Luft.
Wegen dem Lüften im Keller, ich schlafe in der Regel bis Mittag, nachts könnte es rein regnen, bleibt also nur der Abend. Da müsste ich dann aber auch wieder zuhause sein. Mit mal eben kurz Lüften ist es glaube ich nicht getan. Die Frage ist, was schlimmer ist, Luftfeuchte oder feuchte Wand.
Die feuchte Wand zu beheben ist relativ aufwändig, aufgraben usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Briefkasten reinigen?
Noch nie gehört, geschweige denn getan.
 
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War mir auch neu:lol:
Mich nerven Menschen tierisch die ständig hinter einem her sind um zu sagen, "Das ist jetzt aber nicht in Ordnung!"
 
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M.E. nach ist ein feuchter Keller ein Baumangel der sich nicht mit Lüften beheben lässt. Das Lüften der Wohnräume macht man ja, um produzierte Feuchtigkeit durch Duschen, Kochen, Atemluft etc. aus der Wohnung zu bekommen.

Im Kellerräumen hingegen hält man sich ja nur sehr kurz auf. Wenn man da nicht grad die Wäsche zum trocknen aufhängt, sollte die Beseitigung der feuchten Kellerwand Vermietersache sein. Ggfs. liegt ein Baumangel vor oder ein unentdeckter Rohrbruch. (= Haarriss)
 
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Meine Vermieter waren nie in meinen Wohnungen.
 
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Wie oft putzt ihr eure Briefkästen?​

a) Höre ich das erste Mal :D
b) ist das überhaupt nicht meine Aufgabe, wenn dann macht das der/die Hausmeister/Putzfachkraft der Wohnanlage, für irgendwas zahl ich ja Betriebskosten
c) hat der Vermieter nix in der Wohnung zu suchen sofern nicht anders im Mietvertrag ausgemacht, der bekommt jeden Monat pünktlich sein Geld und damit basta.

Wenn mir der Vermieter so sehr auf den Sack gehen würde wie das bei dir der Fall ist wär ich schon längst ausgezogen. Soll er doch jemand anderen nerven. ;)

Siffer schrieb:
Umziehen wollte ich sowieso, allerdings wollte ich noch bis nach Corona warten
Da wär ich mal nicht so optimistisch. An deiner Stelle würde ich mich bereits jetzt nach einer neuen Wohnung umschauen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
c) wäre wohl im Rahmen von AGB (und damit 99,99% aller Mietverträge) diskussionswürdig...


Hört sich aber ggf. nach Einliegerwohnung an. Da sollte man mal die Kündigungsrechte abchecken...
 
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Siffer schrieb:
Angefangen hat es mit, ich müsste doch mal Fensterputzen (ich gebe zu, sauber ist anders, bin aber kein Fenstergucker), die Haustür-, Briefkasten abwischen (Blütenstaub). Später hat er sich dann die Wohnung angesehen, nichts zu beanstanden, außer Dreck im Eingangsbereich. (ich bin fast täglich im Wald, zu Fuß und/oder auf dem Rad, Rad steht im Flur)

Ich hatte ähnliche Probleme mit einer Vermieterin, sie wollte monatlich einen Rundgang durch die Wohnung machen, hat mir eine Abmahnung geschickt, weil ich beim wischen (oder feudeln wie man bei uns sagt :D) die Haustür nicht offen hatte, sodass unter der Tür nicht sauber war und noch paar andere Kleinigkeiten


Zensai schrieb:
Solang du die Wohnung nicht dauerhaft beschädigst oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück gibst/geben kannst hat der Vermieter soweit ich weiß kein Recht, überhaupt einen Fuß IN deine Wohnung zu setzen.

Ich bin mit oben genannten Fall zu einem Anwalt für Mietrecht gegangen und der erzählte mir, dass ein Vermieter einmal jährlich, mit Ankündigung, in die Wohnung darf. Der Fall ist mittlerweile 8 Jahre her, daher weiß ich nicht ob das heute noch so ist - scheint aber erlaubt zu sein.
 
Hey, der Vermieter darf nicht einfach so in deine Wohnung nur wenn er ein bestimmten Grund hat wie z.b die Heizung geht nicht. Mit dem Briefkasten putzen ist ein bisschen übertrieben. Ich denke der Vermieter mag dich nicht in der Wohnung haben und ist deshalb so streng
 
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