Ja, bei Nachschlüsseln geht es darum, dass der Überblick gewahrt bleibt, wie viele Schlüssel existieren. Da hast du völlig Recht - da braucht man Information und Erlaubnis des Vermieters.
Ich persönlich halte es für unbedenklich auch ein Schließanlagenschloss der Wohnung auszutauschen, sofern man eben am Ende wieder zurücktauscht und es keine Auswirkungen dadurch gibt. Man kann dazu natürlich im Fall der Fälle einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
Ich persönlich halte es für unbedenklich auch ein Schließanlagenschloss der Wohnung auszutauschen, sofern man eben am Ende wieder zurücktauscht und es keine Auswirkungen dadurch gibt. Man kann dazu natürlich im Fall der Fälle einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.