Mieterfrage: Wie oft putzt ihr eure Briefkästen?

Ja, ist wirklich seltsam hier. Als ob ich meinen Vermietern oder Mietern was Schlechtes möchte. Ist doch alles viel besser wenn man vernünftig, fair, geschäftlich aber trotzdem mit gemeinsamen Zielen arbeitet.

Meine Vermieter hatten immer alle einen Schlüssel. Würde ich denken, die klauen meinen Scheiß, würde ich bei denen nicht mieten. Und für den Notfall kann ich immer sagen: Jo, ihr habt den Schlüssel, bitte kümmern.
 
simpsonsfan schrieb:
Dass aber ein Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auch gut (und v.a. freundschaftlich) sein kann, scheinen sich hier manche nur schwer vorstellen zu können.
Oh, dass kann ich mir sogar gut vorstellen. Mein Vermieter ist nämlich mein Nachbar. Einen Schlüssel hat er dennoch nicht und würde auch nicht auf die Idee kommen. Ganz im Gegenteil, die Kosten für das neue Schloss hat er übernommen. Auch wenn er manchmal Zutritt bekommt (Heizungsmonteur oder son Krams und wir sind am arbeiten).

Als Vermieter auf die Idee zu kommen (die von Dir kommt), sich einen Schlüssel vertraglich zu sichern (Deine Worte: "tunlichst vereinbaren"), sollte man sich aber dennoch besser zweimal überlegen, bevor man dann doch ganz böse auf dem Boden der Tatsachen landet.
 
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Ja, das würde ich auch weiterhin tun. Die Vereinbarung beruht aber natürlich darauf, dass der Mieter das auch möchte, wie meinen Worten ebenfalls zu entnehmen ist. Übrigens kann diese "vertragliche Sicherung", wie du sie nennst, ganz konkret mündlich ausfallen. Wie gesagt, überlegt es sich eine Partei anders, dann tauscht man eben wieder.
Aber von meiner Seite jetzt genug dazu, das entfernt sich ja jetzt doch immer weiter vom Thema Briefkastensäuberung.
 
Ich war eben gerade brav und artig und habe über den Briefkasten gewischt, ganze 2 Sekunden meines Lebens verloren :heul:Leider ist jetzt der Gehweg "eingematscht", da ich mein Rad ebenfalls abgewischt habe. Die Wälder bei mir sind nur noch Sumpf, es wird Zeit für den Sommer! Mal schauen ob es Mecker gibt, wobei ich meine Haustür für diese Menschen nicht mehr öffnen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es zahlt sich meist aus freundlich und entgegenkommend mit seinen Mitmenschen umzugehen und vermeidbare Konflikte zu vermeiden ;-) auch wenn es mal am eigenen Ego kratzt.Das heisst noch lange nicht,dass man sich alles gefallen lassen muss.Auf solch ein Mietverhältnis hätte ich weder als Mieter noch Vermieter Bock.Aber genug die Moralkeule geschwungen was nicht meine Absicht ist.
 
Stimmt!
Aber alleine beim Kellerfenster, da heißt es mal, dauerhaft kippen, dann hin und wieder komplett auf, dann wieder gar nicht kippen, dann alle Fenster der Wohnung komplett auf. Da weiß ich ungelogen schon gar nicht mehr was ich tun soll.
Wenn ich Mülltonnen rausstelle ist es ähnlich, wobei nichts gesagt wird. Da werden sie geschätzt zu 90% noch mal verrückt, auch wenn es nur 30cm sind, oder sie werden komplett wo anders hingestellt. Ohne für mich erkennbaren Grund. Ist für mich auch kein Problem, lässt aber ein gewisses Muster erkennen.
Als der Vermieter und die Vermieterin meinen "Saustall" besichtigt haben, meinte meine Vermieterin noch als Sie ging, "Wir wollen ja nur, dass es dir gut gut." Ja ne, ist klar, ein Hoch auf Euphemismen. Ich nenne so etwas anmaßend! Die Anleitung, "Das macht das Wohnen angenehmer" ordne ich in die gleiche Kategorie ein.

Unfreundlich werde ich auch nicht.
ICH möchte mich einfach um die Wohnung kümmern, wie ICH es für richtig halte, ICH lebe in dieser Wohnung.
 
Siffer schrieb:
dann alle Fenster der Wohnung komplett auf.
Das ist deine Sache....
Siffer schrieb:
Da werden sie geschätzt zu 90% noch mal verrückt, auch wenn es nur 30cm sind, oder sie werden komplett wo anders hingestellt.
pedant bleibt pedant.
Siffer schrieb:
ICH möchte mich einfach um die Wohnung kümmern, wie ICH es für richtig halte, ICH lebe in dieser Wohnung.
Unter Berücksichtigung mancher Spielregeln, aber im Prinzip ja.
 
Niemals nicht lässt man dem Vermieter einen Schlüssel - wahnsinnig?
Selbst wenn es der beste Freund ist: Beziehungen ändern sich, plötzlich versteht man sich nicht mehr. Und dann hat man eine Vereinbarung unterschrieben, dass der Vermieter einen Schlüssel hat aufKopfgreif
 
Idon schrieb:
Dann macht man die Vereinbarung halt rückgängig,
Kann man einseitig nicht.

Idon schrieb:
tauscht die Schlösser aus etc.

Ist oft im Vertrag verboten.

Idon schrieb:
Hier hat noch niemand glaubhaft begründet, warum man Vermietern NIEMALS einen Schlüssel geben soll.
Doch, ich eben. Menschen und damit Beziehungen verändern sich. Diskussion somit beendet, sorry.

Du hast offenbar so eine Beziehungsänderung noch nie erlebt. Das kommt vor. Menschen ändern sich aus heiterem Himmel. Selbst wenn du nicht glaubst, dass sich der Charakter von Menschen ändern kann, so musst du dir eingestehen, dass es Krankheiten gibt, die die Psyche eines Menschen stark ändern.
 
Klar kann man einseitig solche Vereinbarungen kündigen. Warum soll das nicht gehen.

Ein Verbot ist vermutlich als AGB nicht erlaubt und wer hat schon einen Individualmietvertrag.



Ich bin mit meinen Vermietern und mit meinen Mieter kein Buddy. Das ist eine reine Geschäftsbeziehung. Welche Charakteränderung soll da Probleme machen? Der plötzliche Drogenkonsum und nachts räumen sie einem dann die Bude leer?
 
Nefcairon schrieb:
Ist oft im Vertrag verboten.
Das ist mindestens genauso oft unwirksam. Das Schloss darfst du austauschen wie du willst. Man muss es nur am Ende des Mietverhältnisses wieder zurückbauen... und natürlich die Kosten für das neue Schloss (bzw den Zylinder) tragen, was besonders bei Sicherheitstüren bzw -schlössern richtig ins Geld gehen kann.
 
Idon schrieb:
Klar kann man einseitig solche Vereinbarungen kündigen. Warum soll das nicht gehen.
Wenn ich jemand auf unbestimmte Zeit etwas vertraglich zusage, kann ich das nicht einfach zurücknehmen. Aber selbst wenn: Der Vermieter ist aufgrund des Umstands, dass er eben der Vermieter ist, der letzte, den man den Schlüssel überlassen sollte.


Idon schrieb:
Ich bin mit meinen Vermietern und mit meinen Mieter kein Buddy. Das ist eine reine Geschäftsbeziehung. Welche Charakteränderung soll da Probleme machen?

Eine Wesensänderung. Plötzlich meint der Vermieter, dass ihm der Mieter doch nicht so recht ist. Im aller schlimmsten Fall geht er deswegen in die Wohnung des Mieters, macht dort irgendeinen Unsinn, für den er dann den Mieter verantwortlich macht (und einen Kündigungsgrund liefert). Das mag für dich sehr unwahrscheinlich sein, aber dieses Risiko sollte niemand eingehen.

Idon schrieb:
Der plötzliche Drogenkonsum und nachts räumen sie einem dann die Bude leer?

Selbst das ist ja durchaus möglich.
 
Ja, doch, natürlich gibt es ordentliche Kündigungen und so, aber ich will das jetzt hier gar nicht mit dir als Laien vertiefen. :)

Wie gesagt: Wenn man von komischen Leuten mietet, dann muss man natürlich auf der Hut sein. ICH miete halt einfach nicht von komischen Leuten. Ganz einfach.


Und ich mauschle auch nicht irgendeinen Unsinn in den Wohnungen meiner Mieter zusammen. Aber ich habe ja auch irgendwie so gar keine Lust auf Straf- und Zivilverfahren gegen mich; andere sind da vielleicht abgehärteter. Aber auch da: Halt nicht von solchen Leuten mieten.



Dem gegenüber steht eben ein Zugriff im Notfall - sofern eben der Vermieter nicht am anderen Ende der Republik wohnt. In meiner letzten Mietwohnung war es so, dass der Vermieter diverse Verpflichtungen im Garten zu erledigen hatte und wir weder Lust noch Zeit hatten dabei zu sein. Also ist er mit seinem Schlüssel durch den Gartenzaun rein und raus. In der Wohnung war er nicht.
Woher ich das weiß? Weil ich meine Wohnung natürlich via Kamera überwache. Und DAVON weiß mein Vermieter wiederum natürlich nichts und außer meiner Frau auch sonst niemand.
 
Nein, aus einem Vertrag kann man nicht einfach aussteigen. Unglaubliche Aussage.

Und du negierst weiterhin den Umstand, dass ganz und gar "gesunde" Menschen sich von einer Sekunde zur anderen vollkommen verändern können. Da ist für mich die Diskussion zu Ende.

Du machst aus einer persönlichen Erfahrung also eine allgemein gültige Empfehlung. Auch schräg.
 
Nein, aus einem Vertrag kann man nicht einfach aussteigen. Unglaubliche Aussage.
Stimmt, aber wenn es als Teil eines Mietvertrages nichtig ist, dann musst du dich eben nicht dran halten und kannst es auch einseitig lassen.
 
Nefcairon schrieb:
Nein, aus einem Vertrag kann man nicht einfach aussteigen. Unglaubliche Aussage.

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich sprach von Kündigung - einer einseitigen Willenserklärung - oder einer Unwirksamkeit als zwei von mehrere denkbaren Exit-Möglichkeiten.

Deine Aussagen hierzu sind schlicht falsch.

Nefcairon schrieb:
Und du negierst weiterhin den Umstand, dass ganz und gar "gesunde" Menschen sich von einer Sekunde zur anderen vollkommen verändern können. Da ist für mich die Diskussion zu Ende.

Dann halte dich nicht in Diskussionsforen auf.

Man kann auch frühs aus dem Bett fallen und tot sein. Daran sollte man aber nicht sein Leben ausrichten.

Die absolute Mehrzahl aller Vermieter fängt nicht plötzlich an durchzudrehen und eine Kette vor der Türe o. ä. sollte man sowieso haben, also ist auch die Chance reduzierbar, dass man im Schlaf dahingemeuchelt wird.


Nefcairon schrieb:
Du machst aus einer persönlichen Erfahrung also eine allgemein gültige Empfehlung. Auch schräg.

Ja, stimmt. Meine Erfahrungen inklusive Tipps á la Videoüberwachung sind schon sehr persönliche Erfahrungen, ganz im Gegenteil zu deinen weithin verbrieften plötzlich durchdrehenden Vermietern á la The Walking Dead. Mein Fehler.
 
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Tinkerton schrieb:
Das ist mindestens genauso oft unwirksam. Das Schloss darfst du austauschen wie du willst. Man muss es nur am Ende des Mietverhältnisses wieder zurückbauen... und natürlich die Kosten für das neue Schloss (bzw den Zylinder) tragen, was besonders bei Sicherheitstüren bzw -schlössern richtig ins Geld gehen kann.
da es ein mehrfamilienhaus ist, das vermutlich eine schliessanlage hat, darf er das eben nicht.
 
@chris12

Warum sollte man das bei einer Schließanlage nicht dürfen?

Wir reden hier immer von der Wohnungstüre, nicht der Hauseingangstüre eines Mehrfamilienhauses.
 
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ich hatte vor vielen jahren meinen schlüssel verloren, da brauchte ich eine erlaubnis, einen nachmachen zu können.
ich glaube daher nicht, dass man so einfach das komplette schloss tauschen darf.
wenn es eine schliessanlage ist, wird er die erlaubnis des vermieters bedürfen.
 
nachschlüssel ist was völlig anderes als ein neues schloss. Das eine könnte ein Diebstahl sein und das andere setzt Präsenz voraus.
 
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