sdsdsds
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2009
- Beiträge
- 954
Hallo Zusammen,
folgende Ausgangssituation:
Meine Eltern haben seit 1.5.19 ein Haus vermietet, der Mietvertrag ( Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser) unter "§2 Mietzeit wurde 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.4.19
wird zum 31.3.2024 befristet abgeschlossen..."
Grund ist mit "Wohnraum für Kinder" angegeben.
Jetzt hat sich aber einiges geändert und ich würde gerne schon früher ein neues Haus bauen wollen, haben wir eine Chance den Mietvertrag früher zu kündigen? Unter 2.2 "Die ordendliche Kündigung des Mietverhältnisses wurde nichts angekreuzt (auch nicht "ist nach den gesetztlichen Vorschriften möglich")
Is sehe aktuell eher keine Chance aber vielleicht kennt sich ja jemand von euch besser aus.
Viele Grüße
folgende Ausgangssituation:
Meine Eltern haben seit 1.5.19 ein Haus vermietet, der Mietvertrag ( Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser) unter "§2 Mietzeit wurde 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.4.19
wird zum 31.3.2024 befristet abgeschlossen..."
Grund ist mit "Wohnraum für Kinder" angegeben.
Jetzt hat sich aber einiges geändert und ich würde gerne schon früher ein neues Haus bauen wollen, haben wir eine Chance den Mietvertrag früher zu kündigen? Unter 2.2 "Die ordendliche Kündigung des Mietverhältnisses wurde nichts angekreuzt (auch nicht "ist nach den gesetztlichen Vorschriften möglich")
Is sehe aktuell eher keine Chance aber vielleicht kennt sich ja jemand von euch besser aus.
Viele Grüße