Mietvertrag Kündigung

sdsdsds

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hallo Zusammen,

folgende Ausgangssituation:
Meine Eltern haben seit 1.5.19 ein Haus vermietet, der Mietvertrag ( Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser) unter "§2 Mietzeit wurde 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.4.19
wird zum 31.3.2024 befristet abgeschlossen..."
Grund ist mit "Wohnraum für Kinder" angegeben.

Jetzt hat sich aber einiges geändert und ich würde gerne schon früher ein neues Haus bauen wollen, haben wir eine Chance den Mietvertrag früher zu kündigen? Unter 2.2 "Die ordendliche Kündigung des Mietverhältnisses wurde nichts angekreuzt (auch nicht "ist nach den gesetztlichen Vorschriften möglich")

Is sehe aktuell eher keine Chance aber vielleicht kennt sich ja jemand von euch besser aus.

Viele Grüße
 
So groß ist das Grundstck leider nicht, das Haus ist schon sehr alt und wir wollten es danach sowieso abreisen
 
Naja, 4 Monate nach Abschluß des Mietvertrags? Gütlich einigen, kostet halt Geld. Umziehen aber auch...
 
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Mit den Mietern sprechen.
Das wird euch aber eine Menge Geld kosten, da dem Mieter der Umzug sicher auch einiges gekostet hat.
Aber die feine Art ist es auch nicht gerade nach 4 Monaten eine Kündigung auszusprechen.
 
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Hallo danke, werden auf alle Fälle mit Ihnen sprechen.
Danke auch für deinen Link @stwe
Sofort wollen wir ja auch noch nicht bauen. erst in ca. 2 Jahren.
Umzug hat Ihnen fast nichts gekostet, da das Haus möbliert war. (Haben Ihre Sachen nur mit dem Auto gebracht)
Wohnungstechnisch ist es halt bei uns grausaum, geschweige denn ein ganzes Haus zu finden. Gibt in unserer Stadt (25k Einwohner) aktuell 1 Haus zu vermieten.
 
Kündigung wohl nur wegen vertragswidrigem Verhaltens möglich.
Bei Leuten ohne eigene Möbel und altes Haus anmieten könnte es finanziell eng aussehen.
Deswegen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung oder auf pünktliche Zahlung achten und konsequent jegliche Verspätung abmahnen mit Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall.
 
Warum sollte eine Eigenbedarfskündigung nicht gehen ?
Eigenbedarf anmelden Fristen einhalten und gut, ihr werdet im Vertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarf hoffentlich nicht explizit ausgeschlossen haben ...
 
Und dann ziehst du in ein Haus, welches du abreißen willst, oder wie? Denn das wäre dann Eigenbedarf. Du kannst nicht wegen Eigenbedarf kündigen und woanders wohnen bleiben. Es ist kein Eigenbedarf, wenn ich mein Haus abreißen will. Wenn ich da ein neues hinstelle und selbst einziehe, weil mein derzeitiger Wohnsitz auch auseinanderfällt und unbewohnbar wird, dann vielleicht. Aber nur vielleicht, denn in dem Fall habe ich ein anderes Baugrundstück.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html

Ein Weg wäre hier höchsten aufgrund des Alter des Hauses Mängel zu finden, die es unbewohnbar machen.
 
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Ich verstehe nicht ganz, wie man nach nicht einmal 4 Monaten so einen Sinneswandel vollziehen kann. Was muss sich denn grundlegendes ändern, damit voj mehreren Jahren auf sofortigen Bedarf kommt?
 
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Naja da gibt es unendliche Gründe ... plötzliche Schwangerschaft :D !
Neues Job der das Haus in 2 statt in 5 Jahren ermöglicht. Alles Spekulation ist halt so.

Ich würde fast sagen ohne nachgelesen zu haben, dass man den Eigenbedarf auch zum Zweck abreißen und neu bebauen und dann auch selbst bewohnen anmelden kann.
 
Dann Google doch bitte erst einmal, bevor Du hier Ratschläge zum Mietrecht gibst, wenn Du keine Ahnung davon hast!
 
Das war kein Ratschlag sondern eine subjektive Meinung, diese muss nicht der Rechtslage entsprechen.

Tatsächlich muss man in dem Fall das Eigentum selbst bewohnen bevor man es abreißen darf um ein neues Haus zu bauen ....
Infos warum weshalb wieso teilt man mit Mietern nicht :D
 
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Eigenbedarf ist eine ordentliche Kündigung. Die ist ausgeschlossen. Steht doch weiter oben bereits.
 
Eigenbedarf funktioniert hier deshalb nicht, weil der Mietvertrag explizit WEGEN Eigenbedarf (Wohnraum für Kinder - siehe Post #1) bereits befristet wurde.
Der Mietvertrag wurde eben wegen Eigenbedarf zum 31.3.2024 befristet.
 
Also Zusammengefasst: Willst du früher bauen, musst du den Mietern eine Abfindung anbieten mit der sie zufrieden sind. Ist doch eigentlich ganz einfach, außer die Mieter lehnen jegliches Angebot ab -> Dann kannst du es noch mit Hilfe unserer Gerichte versuchen.
 
Reden und ein Sack von Geld mitbringen, wird wohl die einzig legale Lösung sein. Vielleicht zusätzlich auch ähnliche Angebote in der Nähe mitgeben. Was völlig falsch ist: bei Computerbase nach sowas zu fragen.

Ich als Mieter würde meinem Vermieter auch den Vogel zeigen, wenn er/sie/es nach 4 Monaten ankommt. Gerade in Gegenden, wo es vielleicht sowieso nicht einfach ist ein neues Haus zu finden. Wenn du es falsch angehst, dann wirst du bis zum Ende der Mietdauer vielleicht noch ordentlich Spaß mit den Mietern haben (gerade wenn das Haus sowieso abrissreif ist).
 
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