Mietvertrag: wie kann ich verhindern, dass Mieter nach der Unterschrift einzelne Seiten austauscht

Individuellen Stempel machen lassen und UV-Tinte verwenden. Kannst du vorbereiten, der Mieter sieht es nicht und weiß daher nicht, dass er das machen müsste, wenn er Seiten tauschen möchte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kim88
Ich finde es nicht mehr lustig wie sich einige User hier aufführen.
Der TE bittet um Hilfe und bekommt in einem Thread der nicht mal 2 Seiten lang ist 6! nicht zielführende, teilweise sogar beleidigende Antworten. Was denkt Ihr euch eigentlich dabei. Mich würde interessieren ob ihr im Reallife den Mund auch so voll nehmt :freak:

ein paar Beispiele gefällig?
"15 Seiten Mietvertrag? Mein letzter Vertrag hatte gerade einmal 4 DinA4-Seiten."
"Muss sich ja um ein echt erlesenes Klientel handeln welche sich da in deinen (vermutlich desolaten)Liegenschaften einmieten möchte. Will dir ja nicht zu nahe treten..."
"was ist dass dann für ein mietvertrag mit 15 seiten?
sind da auch die pippigehzeiten geregelt"
"Was für ein Terz für einen Mietvertrag...."
"Das hier ist wieder so ein typsicher Fall des nicht helfen könnens da alles doof ist"
"Weniger Hollywood schauen"


Ihr solltet einen Ban für die restlichen Ostertage bekommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Arcturus128 und parats
Wie wäre es, die obere Ecke umzuknicken, zu tackern und dann einen individuellen Stempel aufzudrücken?
Z.B. bei Amazon.
Kostet zwar etwas mehr (20 Euro), aber wenn du mehrere Mietverträge machen müsstest...
In #1 schreibst du zwar von einem Mietvertrag, in #7 aber von vielen Mietverträgen.

Ansonsten halt doch beglaubigen lassen, in meiner Stadt kostet das 1,50 Euro pro Seite.
Gerade bei Mietverträgen, die einen gewissen Wert haben, sollte sich eine einmalige (überschaubare) Ausgabe doch lohnen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Falschen Link korrigiert)
Auch wenn der Thread alt ist, zur Vollständigkeit eine Ergänzung: Sollte der Vertrag nicht stark individualisiert sein, dann kann man je Mieter zwei Einheitsmietverträge kaufen (gibts in Schreibwarenläden für < 2€ das Stück), ausfüllen ggf. in Anwesenheit des Mieters und im Original unterschreiben. Das ist ein einziges, mehrfach auf A4 gefaltetes Blatt, da kann niemand etwas austauschen. Hat außerdem den Vorteil, dass der Mieter sowas i.d.R. gut akzeptiert, weil er nur noch die Ergänzungen kontrollieren muss und weiß, dass der Vordruck keine ungewöhnlichen/einseitigen Formulierungen enthält. Und man hat keine Formulierungen drin, die nach bisheriger Rechtsprechung als unzulässig erklärt wurden.

Ob das für den Threadersteller eine Option ist hat er nicht erwähnt, aber für die meisten Privatvermieter dürfte das die "Standardlösung" sein.
 
Seiten nummerieren und Tackern. Das reicht aus. Wenn der Vermieter soviel kriminelle Energie hat und Seiten tauschen will - was hat er davon?
Einfach zurück lehnen und warten. Wenn er aufgrund des Tauschs plötzlich etwas durchsetzen will muß er am Ende klagen. Wenn man selbst ein unterschriebenes Exemplar hat, gilt am Ende "im Zweifel für den Angeklagten".
 
pedder59 schrieb:
Ich drucke meine Mietverträge selbst aus.
5 Seiten.
Da mein Drucker Machine Identification Code ( https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code ) mit ausdruckt kann ich nachweisen, das der Bösewicht ein eigenes Blatt eingefügt hat.

Danke. Wie erfahre ich, ob mein Drucker diesen Machine Identification Code kann?
Ergänzung ()

WutzDieSau schrieb:
Seiten nummerieren und Tackern. Das reicht aus. Wenn der Vermieter soviel kriminelle Energie hat und Seiten tauschen will - was hat er davon?
Einfach zurück lehnen und warten. Wenn er aufgrund des Tauschs plötzlich etwas durchsetzen will muß er am Ende klagen. Wenn man selbst ein unterschriebenes Exemplar hat, gilt am Ende "im Zweifel für den Angeklagten".

Ich glaube das Gerichtsurteil geht eher zu Gunsten des Mieters, weil Aussage gegen Aussage steht und Mieter sehr gut geschützt sind.
Ergänzung ()

MichaW schrieb:
Wie wäre es, die obere Ecke umzuknicken, zu tackern und dann einen individuellen Stempel aufzudrücken?
Z.B. bei Amazon.
Kostet zwar etwas mehr (20 Euro), aber wenn du mehrere Mietverträge machen müsstest...
In #1 schreibst du zwar von einem Mietvertrag, in #7 aber von vielen Mietverträgen.

Das klingt interesseant.
Wenn ich das so mache wie du sagtst:

Ich tackere die obere linke Ecke und knicke sie um. Dann mache ich auf diese Ecke den Stempel.
Dann ist die Tinte von dem Stempel auf der ersten und auf der letzten Seite vom Vertrag. Aber die 13 Seiten in der Mitte des Vertrages bekommen keine oder fast keine Tinte. Das heißt der Mieter kann diese 13 Seiten in der Mitte austauschen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum HP Envy 5544 habe ich nichts auf die schnelle finden können.
Ich habe den HPColor Laserjet 552dn.
Der macht sowas.
 
yogiman schrieb:
... Aber die 13 Seiten in der Mitte des Vertrages bekommen keine oder fast keine Tinte. Das heißt der Mieter kann diese 13 Seiten in der Mitte austauschen, oder?

Deshalb werden die leicht aufgefächert getackert.
 
pedder59 schrieb:
Ich drucke meine Mietverträge selbst aus.
5 Seiten.
Da mein Drucker Machine Identification Code ( https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code ) mit ausdruckt kann ich nachweisen, das der Bösewicht ein eigenes Blatt eingefügt hat.

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Die Methode mit dem Machine Identification Code scheint mir am besten zu sein.

Könnt ihr mir einen günstigen Drucker empfehlen, der das kann? Schwarz-weiß reicht völlig aus. Bunt brauche ich nicht. Aber ich vermute, der Drucker muss kleine bunte Punkte drucken können. Also dann wohl doch bunt.

Ich glaube dieser Drucker ist relativ teuer: HPColor Laserjet 552dn
 
Für einen Farblaser ist der HP jetzt nicht sehr teuer. Ich denke du bist vermögend?

HP setzt MICs in allen ihren entsprechenden Geräten (Farblaserdruckern) ein.

Google sollte man auch bedienen können:https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code

Inwieweit dir diese MICs bei deinen Problemen weiterhelfen sollen, erschließt sich mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mustis schrieb:
Inwieweit dir diese MICs bei deinen Problemen weiterhelfen sollen, erschließt sich mir nicht.
Der MIC zeigt eindeutig die Quelle des Originals an und lässt sich zurückverfolgen.
Sobald ein Fälscher seinen eigenen Mist untermischen will fehlen diese Merkmale.
Bei eventuellen Streitigkeiten kann sich der Vermieter guten Gewissens zurücklehnen und die Sache vor Gericht eskalieren lassen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Dann hat der Vermieter sogar das recht den Bösewicht fristlos zu kündigen.
 
Dazu müsste der TE diesen Code erstmal finden, decodieren und nachweisen, dass es der von seinem System ist, oder halt nicht. Ich verweise nochmal auf Wikipedia: Selbst die Punkte sind mit bloßem Augen quasi nicht zu erkennen. Das alleinige sehen der Punkte ist aber noch kein Nachweis, von welchem Drucker es kommt. Davon ab kann man damit nur neu eingefügte Seiten nachweisen, die dann genau in den Ablauf des Vertrages vor und nach dem eingefügten Teil passen müssen, was nahezu unmöglich ist und mindestens einen Aufwand erfordern, die vermutlich keiner betreiben wird als Mieter.

Herausgenommene Seiten kann er damit unter keinen Umständen belegen oder verhindern. Zumal ich arg bezweifele, dass jemand es gerichtlich eskalieren lassen wird, der weiß, dass er den Vertrag manipuliert hat und der Vermieter ein entsprechendes Gegenstück hat. Des weiteren ist fraglich, ob dieser Code rechtlich hier eine Relevanz hat, kann der TE doch zwischenzeitlich einen anderen Drucker haben oder bewusst auf einem anderen, nicht seinen Drucker gedruckt haben, um später zu behaupten, der Mieter habe kein Original.

Wer so paranoid ist, sieht natürlich nur seine Seite und wie er betrogen werden kann.
 
Mustis schrieb:
Dazu müsste der TE diesen Code erstmal finden
Das machen dann die Sachverständigen vom Gericht.
Mustis schrieb:
Herausgenommene Seiten kann er damit unter keinen Umständen belegen oder verhindern.
Doch, durch Seitennummerierung (Seite 3 v. 15 oder 3/15)
Mustis schrieb:
Zumal ich arg bezweifele, dass jemand es gerichtlich eskalieren lassen wird, der weiß, dass er den Vertrag manipuliert hat und der Vermieter ein entsprechendes Gegenstück hat.
Ja genau da wird der Mieter schon vorher den Schwanz einziehen. Genau dafür soll es auch sein.
Mustis schrieb:
Des weiteren ist fraglich, ob dieser Code rechtlich hier eine Relevanz hat, kann der TE doch zwischenzeitlich einen anderen Drucker haben oder bewusst auf einem anderen, nicht seinen Drucker gedruckt haben, um später zu behaupten, der Mieter habe kein Original.
Wenn von 30 Seiten (Vermieterteil + Mieterteil) eine der Seiten dieses Merkmal nicht vorhanden oder anders beschaffen ist, liegt es doch auf der Hand. Egal ob der TE den Drucker noch hat
 
30 Seiten Mietvertrag. Natürlich.
pedder59 schrieb:
Doch, durch Seitennummerierung (Seite 3 v. 15 oder 3/15)
Und das kann der Mieter dann nicht fälschen? :lol: :rolleyes:
Ich ging eigentlich auch davon aus, dass der TE ein Merkmal sucht, was er für sich identifizieren kann und nicht das GEricht….

Ich klink mich hier aus, das ist mir zu paranoid und praxisfern.
 
Zurück
Oben