Seranath_82
Ensign
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pedder59 schrieb:Ich drucke meine Mietverträge selbst aus.
5 Seiten.
Da mein Drucker Machine Identification Code ( https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code ) mit ausdruckt kann ich nachweisen, das der Bösewicht ein eigenes Blatt eingefügt hat.
WutzDieSau schrieb:Seiten nummerieren und Tackern. Das reicht aus. Wenn der Vermieter soviel kriminelle Energie hat und Seiten tauschen will - was hat er davon?
Einfach zurück lehnen und warten. Wenn er aufgrund des Tauschs plötzlich etwas durchsetzen will muß er am Ende klagen. Wenn man selbst ein unterschriebenes Exemplar hat, gilt am Ende "im Zweifel für den Angeklagten".
MichaW schrieb:Wie wäre es, die obere Ecke umzuknicken, zu tackern und dann einen individuellen Stempel aufzudrücken?
Z.B. bei Amazon.
Kostet zwar etwas mehr (20 Euro), aber wenn du mehrere Mietverträge machen müsstest...
In #1 schreibst du zwar von einem Mietvertrag, in #7 aber von vielen Mietverträgen.
Welchen Drucker hast Du?yogiman schrieb:Danke. Wie erfahre ich, ob mein Drucker diesen Machine Identification Code kann?
yogiman schrieb:... Aber die 13 Seiten in der Mitte des Vertrages bekommen keine oder fast keine Tinte. Das heißt der Mieter kann diese 13 Seiten in der Mitte austauschen, oder?
pedder59 schrieb:Ich drucke meine Mietverträge selbst aus.
5 Seiten.
Da mein Drucker Machine Identification Code ( https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code ) mit ausdruckt kann ich nachweisen, das der Bösewicht ein eigenes Blatt eingefügt hat.
Der MIC zeigt eindeutig die Quelle des Originals an und lässt sich zurückverfolgen.Mustis schrieb:Inwieweit dir diese MICs bei deinen Problemen weiterhelfen sollen, erschließt sich mir nicht.
Das machen dann die Sachverständigen vom Gericht.Mustis schrieb:Dazu müsste der TE diesen Code erstmal finden
Doch, durch Seitennummerierung (Seite 3 v. 15 oder 3/15)Mustis schrieb:Herausgenommene Seiten kann er damit unter keinen Umständen belegen oder verhindern.
Ja genau da wird der Mieter schon vorher den Schwanz einziehen. Genau dafür soll es auch sein.Mustis schrieb:Zumal ich arg bezweifele, dass jemand es gerichtlich eskalieren lassen wird, der weiß, dass er den Vertrag manipuliert hat und der Vermieter ein entsprechendes Gegenstück hat.
Wenn von 30 Seiten (Vermieterteil + Mieterteil) eine der Seiten dieses Merkmal nicht vorhanden oder anders beschaffen ist, liegt es doch auf der Hand. Egal ob der TE den Drucker noch hatMustis schrieb:Des weiteren ist fraglich, ob dieser Code rechtlich hier eine Relevanz hat, kann der TE doch zwischenzeitlich einen anderen Drucker haben oder bewusst auf einem anderen, nicht seinen Drucker gedruckt haben, um später zu behaupten, der Mieter habe kein Original.
Und das kann der Mieter dann nicht fälschen?pedder59 schrieb:Doch, durch Seitennummerierung (Seite 3 v. 15 oder 3/15)
Beide Pateien bekommen je 15 Seiten.Mustis schrieb:30 Seiten Mietvertrag. Natürlich.
Dann fehlt immer noch der passende MIC auf der FälschungMustis schrieb:Und das kann der Mieter dann nicht fälschen?