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can320
Gast
Und ihr glaubt, dass bei einem normalen Gerichtsverfahren der MIC überprüft wird?
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Die Codes bleiben erhalten. auf den restlichen Teilen der Dokumente.onesworld schrieb:Was passiert, wenn der Drucker kaputt geht?
Siehe:onesworld schrieb:Wird der Code zuverlässig gedruckt oder ist es schon einmal(!) vorgekommen, dass der Code auf einer von tausenden Seiten versehentlich nicht ausgegeben wurde? Wie fälschungssicher ist der Code? Erzeugt den ein Chip, kann der gehackt und dupliziert werden? Kann man den Code beim Drucker wechseln (per Hardwareeingriff, z.B.)? Kann der Code nachträglich verändert werden?
Für die Kosten bekommt man schon fast einen passenden Drucker.onesworld schrieb:Lass die Verträge bei einem Notar unterschreiben und gut ist.
pedder59 schrieb:Die Codes bleiben erhalten. auf den restlichen Teilen der Dokumente.
Die Rückverfolgbarkeit ist vielen Anwendern nicht bekannt und auch nicht zugänglich. Der Code wird von den Herstellern nicht bekanntgegeben. Somit ist zunächst unklar, welche Daten mit einem Ausdruck oder einer Kopie unwillentlich weitergegeben werden.
Mustis schrieb:dass das reichlich ungeeignet bzw. praxisfern für dein Vorhaben ist. Ein Gericht wird garantiert keinen Fachmann beauftragen um den Code auszuwerten falls du jemanden bezichtigst, da was gefälscht zu haben. Es ist und bleibt ein Sicherheitsmerkmal für Behörden um Gldfälscher und sonstige Kapitalverbrechen zu erschweren/aufzuklären und nichts für den Privatmann, der einen Mietvertrag fälschungssicher machen will.
Dann machs halt wenns dein Gewissen beruhigt. Aber Deine Fragen sind unabhängig davon unnötig wenn du dir die gegebenen Infos nur mal durchgelesen hättest.yogiman schrieb:Da sind hier manche Leute aber anderer Meinung
Nein.yogiman schrieb:Kann ich es so einstellen, dass der MIC nur auf die Mietverträge gedruckt wird und alle anderen Schriftstücke (Briefe, Bilder die ich drucke, Fotos usw.; also alles andere was ich drucke) keinen MIC erhalten?
Also der MIC soll nur auf die Mietverträge gedruckt werden und auf alle anderen Ausdrucke nicht.
Geht das?
Kommt auf die Schwere des des Vergehens an. Aber um einen unliebsamen Mieter raus zu bekommen ist jedes Mittel recht. Es liegt wie geasgt am Ermessen des Klägers wie weit er gehen will.Mustis schrieb:Ein Gericht wird garantiert keinen Fachmann beauftragen um den Code auszuwerten falls du jemanden bezichtigst, da was gefälscht zu haben
Darum geht es doch hier.Mustis schrieb:Die Schwere des Vergehens wäre stets das selbe, nämlich Fälschung des Mietvertrages. Das muss in deinem Falle überhaupt erstmal vorliegen.
pedder59 schrieb:Und wie bitteschhön sollen auf den anderen fertig ausgedruckten Formularen, auf denen sich noch die Unterschrift befindet angepasst werden?