Ich finde die News ist fehlerhaft, weil
Widerrufsrecht und
Rückgaberecht gleichgesetzt werden. Es ist nicht das Gleiche und hat teils stark abweichende Bedingungen. Das ist so als würde man Gewährleistung und Garantie gleichsetzen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht – was durchaus auch auf 30 Tage verlängert werden kann vom Händler – sieht einige Schutzvorschriften vor, die es beim freiwilligen Rückgaberecht nicht geben muss. (Versandrisiko beim Händler, Frist für Rückzahlung, Zeit zum Abschicken der Rücksendung etc.)
So hat Cyberport kein 30-tägiges Widerrufsrecht und auch Amazon hatte das nie. Das sind bloß freiwillige Rückgaberechte. Bei Amazon trägt man das Versandrisiko plötzlich selbst. Auch hat man keine Frist mehr zur Rücksendung, sondern muss innerhalb der 30 Tage zurücksenden, selbst wenn man von dem Rückgaberecht am 30. Tag gebrauch macht.
Teils ist auch die Nutzung der Ware eingeschränkt und man darf die noch nicht einmal in Betrieb genommen haben.
Mifcom allerdings hat offenbar tatsächlich ein 30-tägiges Widerrufsrecht und es steht in der Widerrufsbelehrung drin, mit den gesetzlich zugesicherten Rechten.
Cool Master schrieb:
Und wenn sie wollen können sie immer noch sagen es war ein "custom pc" und dann gilt 0 Widerrufsrecht...
Chesterfield schrieb:
Individuelle Lösungen sind schon eh von Rückgabe ausgeschlossen und sobald man eine angepasste Konfiguration kauft hat man das bereits
Das stimmt einfach nicht. Der BGH verneint ein Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach dem Baukastenprinzip hergestellten Waren wie Computern.
BGH VIII ZR 295/01 schrieb:
[...] aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden [...], die ohne größeren Aufwand getrennt und anderweitig verwendet werden könnten.
Ich weiß natürlich nicht ob einem unseriöse Händler da Probleme machen, aber vor Gericht hätten die keine Chance weil man ganz schlicht und ergreifend ein Widerrufsrecht hat.
Cool Master schrieb:
14 Tage sind meiner Meinung nach völlig ok da kann man entscheiden ob alles ok ist oder Probleme da sind.
Meistens schon, aber es kann immer etwas dazwischen kommen wenn man viel zu tun hat und dann braucht man mehr Zeit.
Chesterfield schrieb:
Die Leute haben Grafikkarten , tv s zu Events bestellt und nach 27 Tagen einfach zurück geschickt und ohne murren ihr Geld erhalten . Es war verlockend mal eine VR Brille ausgiebigst zu testen oder zu Chia crypto Boom massenweise high end ssds 27 Tage lang Non stop zu beschreiben und dann wieder zurück zu senden. iPhones 28 Tage lang aus Spaß inkl registrieren auf den Account mal zu „testen“:
Das ist dann aber auch einfach Missbrauch. Es soll ja auch welche geben die Amazon einfach als kostenlosen Verleih ansehen. Das kann man ja nicht als Standard ansehen.
Chesterfield schrieb:
Das Problem ist dass 30 Tage eher verlocken als 14 Tage sowas zu tun. Für 14 Tage ist der „lohnt sich nicht Faktor noch da „ bei 30 Tage inkl Porto zurück also für lau sieht die Sache dann erheblich verlockender aus
Tatsächlich kan man sich beim Standard-Widerrufsrecht ja auch schon 28 Tage Zeit lassen, wenn man Widerrufsfrist und Rücksendefrist voll ausreizt. Wenn man von Vorneherein missbräuchliche Absichten hat, dann ist man auch bereit dass so zu tun.
Dr. MaRV schrieb:
Interessant ist die Reaktion von Mifcom wenn 3,5 Wochen neben der Kiste gedampft, oder geraucht wurde. Ich bin der Überzeugung, das dass nach wie vor ein nicht unerheblicher Teil an Gamern macht.
Ich würde sagen das ist dann ein Wertverlust der Sache der auf einen „nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist“, wie es so schön in jeder Widerrufsbelehrung heißt. Denn niemand muss beim Testen die Ware vollpaffen. Das ist auch widerlich und rücksichtslos für die anderen Kunden die dass ggf. danach bekommen weil es ansonsten noch einwandfrei ist.